Konkludentes verhalten

Hallo zusammen,

ich wollte vor 5 Monaten eine Mietkautionssparbuch einrichten.Aufgrund einer anstehenden Namensänderung durch meine Scheidung kassierte der Bankangestellte zwar die 750 EUR ein, schickte mich dann jedoch weg, mit den worten, ich solle wieder kommen, wenn ich meinen Mädchennamen erhalten hätte.
Ich wollte mein eingezahltes geld aber nun wieder haben, da es mir suspekt war, wo sich denn nun mein geld befindet. er überreichte mir eine einzahlungsquittung, auf der eine sparbuchnummer stand.bei kontoinhaber steht mein name.es hat keinen verwendungszweck o.ä.er meinte ich solle mir keine sorgen machen, das buch würde hier in der bank mit meinem geld verweilen.

das mietverhältnis ist nun schon nach 3 monaten beendet, da wir einer betrügerin auf den leim gegangen sind.

bei der bank habe ich bis heute nichts unterschrieben und keinerlei vollmachten o.ä. erteilt. heute wollte ich nun mein sparbuch auflösen. die bank weigerte sich und sagte, sie habe mein sparbuch breits unserer ehemaligen vermieterin ausgehändigt und könne somit kein geld auszahlen. ich solle mich nun mit ihr in verbindung setzen.dieser weigert sich mein sparbuch rauszurücken.
des weiteren hätte ich durch konkludentes verhalten einen mündlichen vertrag mit der bank abgeschlossen, wodurch ich die vollmachten erteilt hätte.
bei der damaligen einzahlungen waren keine zeugen da-weder vermieter,noch weitere bankangestellte noch meinerseits zeugen.
der bankangestellte von damals sei übrigens krank und sowieso nur eine urlaubsvertretung.

klar, jetzt gehts ab zum anwalt, aber kann mir jemand sagen, ob ich mit einer bank überhaupt mündliche verträge schließen kann?

Danke und liebe Grüße

Hallo,

natürlich kann man mit einer Bank auch mündlich Verträge schließen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die eine Schriftform, bzw. notarielle Beurkundung erfordern.

Allerdings ist das eher ungewöhnlich, da die Banken sich meist schriftlich absichern wollen. Hier scheint ja nun Aussage gegen Aussage zu stehen.

Da hilft wohl nur der Gang zum Anwalt.

Gruß
Tina

Hallo Clara,

hier ein Link zu Wikepedia wo konkludentes Verhalten ausführlich erklärt wird…

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln

Kurz zusammengefasst ist dies eine Zustimmung ohne schriftliche Vereinbarung, also durch Kopf nicken oder ähnlichem.

Ob dies eine Bank gegenüber Privatpersonen anwenden kann bezweifle ich. Da es sich dabei meistens um Geldtransferen handelt ist es unwahrscheinlich, dass hier keine Schriftform vorliegen muss.

Ich finde, dass Ihre Bank in Ihrem Fall sehr fragwürdig gehandelt hat und ich mir gut vorstellen kann, dass diese hier haftbar gemacht werden kann.

Sollte ich mich bezüglich der Schriftform irren, ist zudem die Bank in der Beweispflicht, dass Sie durch „konkludentes Verhalten“ zugestimmt haben (was ohne Zeugen ziemlich schwierig werden dürte).

Der Gang zu einem für Finanzen spezialisierten Anwalt ist der richtige Weg. Dieser kann Ihre Rechte wahrnehmen und sicherlich die Bank haftbar machen.

Mein Tip: Gehen Sie nicht zu irgendeinem Anwalt, sondern suchen Sie sich einen Experten für Bankangelegenheiten.

Viele Grüße
Klaus

Hallo clara80,

leider kann ich Deine Frage nicht beantworten. Vielleicht bekommst Du ja noch von anderer Seite hilfreiche Antworten. Ansonsten wird Dir sicher Dein Rechtsanwalt weiterhelfen können.
Für schnelle Auskünfte kannst Du Deine Frage ja auch noch ins Forum unter Beachtung der FAQ 1129 (nur anonymisierte Fragen sind zulässig) stellen.

Lieben Gruß

Trillian