Hallo,
das ist ein sehr vielschichtiges Problem, mit dem ich mich jeden Tag herum schlage. Denn es stellt sich schon die Frage, wie ein Betriebsthema überhaupt ein Gewerk sein kann. Denn ein Gewerk ist ja an sich gerade dadurch gekennzeichnet, dass eine abnehmbare, abgeschlossene, einmalige (oder zumindest nicht ständig gegenüber einem Dauerkunden identisch wiederkehrende) Leistung erbracht wird.
Nachdem aber jede Menge Unternehmen ganz furchtbar mit Scheinselbständigkeit und illegaler ANÜ teuer auf die Nase gefallen sind, ist aktuell der „Werkvertrag“ eben das missbrauchte Werkzeug der Wahl, um nicht eigenes festangestelltes Personal in Lohn und Brot nehmen zu müssen. Wie lange das gut gehen wird, wird man sehen. Ich tippe darauf, nicht mehr lange. Dafür werden schon die Kettenverträge über 1000 zu schlachtende oder zu zerlegende Schweine vermutlich recht schnell sorgen. Warten wir mal den nächsten Fleischskandal ab.
Unabhängig von dieser Betrachtung ist es aber selbstverständlich durchaus möglich in einem Werkvertrag Vorgaben zum einzusetzenden Personal zu machen, solange sich diese an objektiven Kriterien festmachen, und den Unternehmer insoweit nicht vollkommen in der Auswahl seines Personals für den konkreten Auftrag entmündigen. D.h. es ist z.B. in meinem Tagesgeschäft ein Standardthema, dass Kunden einen ganzen Katalog von Anforderungen an das einzusetzende Personal erfüllt wissen wollen. Das geht los bei Schul-/Ausbildungs-/Studienabschluss und -fach und Fremdsprachenkenntnissen oder Herstellerschulungen und -zertifikate, bis hin zur Berufserfahrung, nachgewiesener Budget- und Personalverantwortung, …
Dazu kommen dann auch noch Regelungen zur Begrenzung des Austauschs von Schlüsselpersonal, Verpflichtungen zur kontinuierlichen Weiterbildung sowie zum Personalerhalt im Rahmen eines Beendigungsmanagements, …
D.h. für ein Servermanagement z.B. Fachinformatiker mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung, Englischkenntnissen C1, Herstellerzertifikaten X und Y, … zu fordern ist vollkommen üblich. Zumindest dann, wenn man sich in der entsprechenden Kampfklasse bewegt. D.h. als kleiner Krauter, der ein oder zwei Server bei einem Branchenriesen supporten lassen will, braucht man mit solchen Dingen natürlich nicht anzukommen, wenn sie das Standardangebot des Dienstleisters nicht ohnehin vorsehen. Bei den Dingen in denen ich mich tummle, wo es um tausende bis zigtausende Desktops, und hunderte bis tausende Server geht, ist das hingegen vollkommen selbstverständlich, und wenn es nicht um Folgebeauftragungen geht, bei denen wir ohnehin mit dem Bestandspersonal die Kundenanforderungen erfüllen, werben wir eben auch exakt nach diesen Kriterien an (soweit diese unsere eigenen Kriterien im Einzelfall übersteigen).
D.h. wenn wir morgen die Beauftragung für ein in einem Vierteljahr zu übernehmendes Projekt für 100 Leute bekommen, haben wir die natürlich nicht „auf der Stange sitzen“, sondern werben dann eben gezielt nach den Kundenanforderungen Personal an.
Gruß vom Wiz