Konkrete Verweisung BU

Nimmt ein VN der eine BU bezieht eine Teilzeittätigkeit in einem Bereich der nicht der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht aus, wäre das für den VG ein hinreichender Anlass den VN „konkret auf diese Tätigkeit“ zu verweisen und daraufhin die BU Rente entsprechend zu kürzen.

Was heißt in dem Zusammenhang: die Lebensstellung muss der des früheren Berufes entsprechen?

Danke

Bei welchem Versicherer wäre der VN denn versichert?
In welchem Tarifwerk (z.B. 01/2008)?
Wie sieht die Teilzeittätigkeit aus und was hat er vorher gemacht?
Wie verändern sich die Einkünfte daraus im Vergleich zu vorher?
Grüsse
Alfred

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Tarif VBZ Gerling 2003
letze Tätigkeit Lager, Versand (Bei Abschluss der BU Kraftfahrer, was kein Lehrberuf ist)
Teilzeit ggf angelernt oder nach Umschulung im Büro oder Außendienst
Einkommen (brutto) auch durch Teilzeit -50% im Vgl. zur Tätigkeit vorher.

vielen dank

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sorry, aber darauf kann ich nicht mehr zurückgreifen und ich möchte schon die Bedingungen kennen um etwas konkreter zu werden.
Gerling hatte jedoch schon immer ganz gute Produkte und auch heute noch ist die Leistungsanerkennung besser als bei manch einem anderen.
Soweit meine Erfahrungen. Ein Anruf bei HDI-Gerling kann aber auch weiterhelfen.
Schöne Grüsse
Alfred

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