Konkurenzschutz bei Gewerbemieter?

Servus

Ja es war mal wieder wochenende und mir sind wieder einige Fragn gekommen.

folgende Situation: Auf einen grundstück sind mehrere Gebäude errichtet. Deise werden an gewerbetreibende Vermietet. Muss man den Mietern ein Konkurenzschut gewähren, oder ist dieser Automatisch in einen vertag enthalten?

Sollte er erhalten sein, kann er im Vertrag ausgeschlossen werden, zum beispiel mir volgender Klausel " ein Konkurenzschutz, auf dem gesamten Grundstück des Vermieters wird nicht eingeräumt"?

Danke Naseweis

Hallo,

folgende Situation: Auf einen grundstück sind mehrere Gebäude
errichtet. Deise werden an gewerbetreibende Vermietet. Muss
man den Mietern ein Konkurenzschut gewähren, oder ist dieser
Automatisch in einen vertag enthalten?

Kannst Du mal kurz erklären, wie ein Konkurrenzschutz aussehen könnte und wie ihn der Vermieter gegenüber Vermietern anderer Gebäude wohl durchsetzen könnte?
Gruß
loderunner

Hallo Loderunner,

ich nehme mal an „Naseweis“ meinte mit seiner Frage folgende Situation.

Auf einem Grundstück von EINEM Eigentümer wurden mehrere Gebäude errichtet und sollen von diesem EINEN Eigentümer an verschiedene Mieter vermietet werden.

Mit der Frage nach dem Konkurrenzschutz meinte „Naseweis“ wahrscheinlich ob der Vermieter verpflichtet ist einem Mieter vertraglich zu bestätigen das auf diesem Grundstück kein zweites gleiches Gewerbe eröffnet wird. Also z.B wenn eine Gaststätte eröffnet wird, darf der Vermieter dann kein Gebäude vermieten um eine zweite Gaststätte zu eröffnen.

Meiner laienhaften Meinung nach dürfte ein Vermieter zwar so eine Klausel in seinem Vertrag aufnehmen, aber verpflichtet ist er dazu wohl nicht.

Gruß Horst

So meine ich es
jep,

nur müssen das nicht unbedingt in verschiedene Gebäude sein. Es kann ja auch ein Gebäude mit mehreren Läden sein. Zu erst mach Lise ihr Lises Stricklädele auf. Danach kommt Ilse und mirete sich einen Raum für Ilses Strickereibedarf. Klar das sich Lise dann ärgert. Daher wollte ich wissen, ob ein Vermieter nicht Lise vor Konkurenz im eigenen haus schützen muss?

cu Naseweis

jep,

nur müssen das nicht unbedingt in verschiedene Gebäude sein.
Es kann ja auch ein Gebäude mit mehreren Läden sein. Zu erst
mach Lise ihr Lises Stricklädele auf. Danach kommt Ilse und
mirete sich einen Raum für Ilses Strickereibedarf. Klar das
sich Lise dann ärgert. Daher wollte ich wissen, ob ein
Vermieter nicht Lise vor Konkurenz im eigenen haus schützen
muss?

Er muss es ganz bestimmt nicht - Warst Du schon mal im centrO?
Die Frage ist, ob der Vermieter seinen Mieter so etwas freiwillig anbieten möchte. Es beschneidet ihn ja in den Möglichkeiten der Vermietung, aber ein Mieter würde es ihm vllt. mit einem höheren Mietzins belohnen.
Meines Erachtens reine Verhandlungssache, bei der man ggf. die Begriffe sehr genau definieren muss. Ist für einen kik-Laden der Armani-Shop gegenüber „Konkurrenz“? Darf neben dem Pizzabäcker ein Döner-Laden aufmachen?