Konkurierende Gesetzgebung bei älteren Gesetzen

Hallo zusammen,

als absoluter Laie was juristische Fragen betrifft, beschäftige ich mich gerade mit lokalgeschichtlichen Grunddienstbarkeiten auf ehem. bayer. Verwaltungsgebiet in Rheinland-Pfalz. Hierbei bin ich auf eine Verständnisfrage gestoßen. Nach Art. 84 III des Bay. Ausfg. zum BGB (BayAGBGB) erlöschen nicht in das Grundbuch eingetragene Berechtigungen (z.B. Holzrechte) nach 10-jähriger Nichtausübung. Dem BayAGBGB (meiner Meinung nach Landesrecht) steht jedoch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG) gegenüber (meiner Meinung nach Bundesrecht), welches in Art. 187 Abs. 1 regelt, dass nicht in das Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeiten, die bereits vor dessen Anlegung existierten, weiterhin wirksam sind. Die betreffenden Grunddienstbarkeiten existierten bereits vor der Anlegung des Grundbuchs, werden aber auch seit Jahrzenten nicht mehr ausgeübt. Bedeutet dies, dass die Grunddienstbarkeiten nicht erlöschen konnten, da hier die konkurierende Gesetzgebung greift und das BGBEG anstatt des BayAGBGB anzuwenden ist?

Vielen Dank schon mal im voraus!
Feivel