angenommen, eine GmbH agiert regional recht erfolgreich, so daß eine Privatperson auf die Idee kommt, die ganze Geschäftsidee nachzumachen. Er legt sich sogar einen Firmennamen zu, der in den ersten 5 Zeichen identisch ist mit dem der GmbH. Obwohl es sich dabei um eine Einzelfirma (also nicht Gmbh oder ähnliches) handelt, macht er nun mit diesem Fantasienamen Reklame in der ganzen Region, ohne seinen eigentlichen, bürgerlichen Namen dabei zu erwähnen.
Kann die GmbH diese Person abmahnen? Falls ja, wie geht sowas?
angenommen, eine GmbH agiert regional recht erfolgreich, so
daß eine Privatperson auf die Idee kommt, die ganze
Geschäftsidee nachzumachen. Er legt sich sogar einen
Firmennamen zu, der in den ersten 5 Zeichen identisch ist mit
dem der GmbH. Obwohl es sich dabei um eine Einzelfirma (also
nicht Gmbh oder ähnliches) handelt, macht er nun mit diesem
Fantasienamen Reklame in der ganzen Region, ohne seinen
eigentlichen, bürgerlichen Namen dabei zu erwähnen.
Kann die GmbH diese Person abmahnen? Falls ja, wie geht sowas?
Erstmal muss sich die Firma überlegen, welches Verhalten sie eigentlich abmahnen will, dann geht das relativ einfach. Im vorliegenden Fall will die GmbH, dass ihr Firmenname nicht von einem anderen verwendet wird, bzw. der andere keinen Firmenname hat, der mit ihrem verwechselt werden kann. Und genau das muss die „Abmahnung“ dann auch enthalten.
Die GmbH sollte also die Person auffordern, es zu unterlassen im geschäftlichen Verkehr die Firma oder Produkte mit einer bestimmten Bezeichnung zu bewerben oder damit aufzutreten.
Aber hier ist auch Vorsicht geboten. Sollte eben keine Verwechslungsgefahr bestehen, kann die Gegenseite eine Feststellungsklage einreichen, um genau das festzustellen. Das kann für die GmbH hohe Kosten verursachen.
Also der übliche Rat: Bei solchen Sachen sollte zum Anwalt gegangen werden. Nebenbei kann dieser auch seine Kosten für die Abmahnung der Gegenseite in Rechnung stellen. Die GmbH wird die Abmahnung wohl nur sehr schlecht berechnen können.
angenommen, eine GmbH agiert regional recht erfolgreich, so
daß eine Privatperson auf die Idee kommt, die ganze
Geschäftsidee nachzumachen.
angenommen jemand kommt auf die Idee, dass man in der Stadt mit dem Fahrrad schneller ist als mit dem Auto und eröffnet ein Fahrradkurier Namens „Fahrradkurier Flitzer GmbH“. Jemand anderes merkt, dass die Idee gut ist und macht auch einen Fahrradkurier auf und nennt den „Fahrradkurier Umweltfreund“. Ehrlich gesagt erkenne ich hier kein Problem. Wo wäre es denn deiner Meinung nach?
Kann die GmbH diese Person abmahnen? Falls ja, wie geht sowas?
Interessante Frage. Scheinbar würde es hier gar nicht darum gehen ein Problem zu lösen, denn dann könnte man ja z.B. das gute alte Gespräch mit der Gegenseite suchen. Nein eigentlich will man den anderen nur mal juristisch eins vor den Latz knallen und ihm zeigen, wer den längeren finanziellen Atem hat.
Naja, die Juristen würde es freuen und die wollen ja auch von was Leben
angenommen, eine GmbH agiert regional recht erfolgreich, so
daß eine Privatperson auf die Idee kommt, die ganze
Geschäftsidee nachzumachen.
angenommen jemand kommt auf die Idee, dass man in der Stadt
mit dem Fahrrad schneller ist als mit dem Auto und eröffnet
ein Fahrradkurier Namens „Fahrradkurier Flitzer GmbH“. Jemand
anderes merkt, dass die Idee gut ist und macht auch einen
Fahrradkurier auf und nennt den „Fahrradkurier Umweltfreund“.
Ehrlich gesagt erkenne ich hier kein Problem. Wo wäre es denn
deiner Meinung nach?
Die Frage hätte nur dann Sinn, wenn der eine Laden „Flitzer Fahrradkurier“ heißt, und der andere „Flitzer Kurier“. Dann könnte nämlich Verwechslungsgefahr bestehen. Das bemühen eines Anwalts wäre dann aber nicht mehr nur reine Geldmacherei und derart verwerflich.
Wenn es aber den von Dir dargelegten Hintergrund hat, hätte der Abmahnende sowieso ein Problem seine Gebühren einzufordern.
Die Frage hätte nur dann Sinn, wenn der eine Laden „Flitzer
Fahrradkurier“ heißt, und der andere „Flitzer Kurier“. Dann
könnte nämlich Verwechslungsgefahr bestehen. Das bemühen eines
Anwalts wäre dann aber nicht mehr nur reine Geldmacherei und
derart verwerflich.
ob verwerflich oder nicht: Zuallererst sollte man sich doch mal überlegen, ob die Ähnlichkeit WIRKLICH ein Problem ist. In Kiel gab es tatsächlich jahrelang juristischen Zoff wegen einer Namensgleichheit. Firma F aus München (Branche B) klagte auf Unterlassung gegen GmbH T (Branche M). Prinzipbedingt hatten beide Läden unterschiedliche Einzugsgebiete; es war also lediglich ein juristisches Problem, kein reales (Stell dir vor du willst Handcreme kaufen, verwechselst die Namen und buchst stattdessen eine Kreuzfahrt).
Und wenn es wirklich ein Problem gibt muss man auch nicht gleich eine Abmahnung veranlassen. Wenn man Pech hat fängt dann nämlich der Andere an zu klagen. Und anstatt seinen Firmenzweck zu verfolgen kann man sich dann schön den ganzen Tag mit dem Hausanwalt besprechen
Man geht zu einem entsprechend versierten Anwalt. Bei den anzusetzenden Streitwerten kommt man ohne nicht aus. Schon formell. Materiell sollte klar sein, dass man nicht mal eben erklären kann (und will) wie „man eine Abmahnung macht“.