Hallo,
hier geht es um einen Konkurrentenstreit: Ein Beamter wurde befördert und einen Tag vor Aushändigung der Urkunde wurde ein anderer Beamter per Mail informiert, dass der andere Beamte die höherwertige Stelle bekommt. Eine Bewerbung um diese Stelle hat es nicht gegeben, der Beamte wurde einfach so ausgesucht. Der nicht beförderte Beamte wurde deshalb nicht berücksichtigt, weil die von ihm besetzte Stelle noch Gegenstand einer anderen Konkurrentenklage war. Der unterlegene Beamte klagt nun auf Feststellung, dass die Beförderung des anderen rechtswidrig gewesen sei (der Beförderte hatte auch eine schlechtere Beurteilung) und er selbst hätte befördert werden müssen. Das Verwaltungsgericht schreibt ihn daraufhin an, dass es wohl eine Fortsetzungsfeststellungsklage sei und das Feststellungsinteresse mangels Wiederholungsgefahr fraglich ist.
Nun meine Fragen: Ist es tatsächlich eine FFKl? Worin hat dann der VA gelegen, der sich erledigt hat? In der Mail, dass der andere befördert werden soll? Eine Bewerbung gab es ja nicht, so dass es keine Ablehnung und somit wohl auch keine Regelung gab.
Oder ist die Feststellungsklage nicht doch eher denkbar? Liegt ein Feststellungsinteresse vor? Die Beförderung des anderen kann ja nicht mehr zurückgenommen werden - Schadensersatz wäre ja nur bei den ordentlichen Gerichten einzufordern. Oder Wiederholungsgefahr, weil auch bei der nächsten Beförderungs"rutsche" der Kläger evtl. nicht berücksichtigt wird?
Über Antworten wäre ich dankbar,
Gruß,
A