Unser Sportverein möchte einen freiberuflichen Tennistrainer engagieren und mit ihm einen Vertrag abschließen. Damit es uns nicht ergeht wie einem anderen Verein in unserer Stadt, möchten wir eine Klausel in den Vertrag nehmen, dass sich der Trainer verpflichtet, wenn er bei uns aufhören sollte und in einem anderen Verein Trainerstunden gibt, dass er dann nicht unsere „TennisKids“, die von ihm trainiert wurden, in den anderen Verein mitnimmt. Wir wollen ihm also vertraglich untersagen, dass er im Falle eines Vereinswechsels Kinder unseres Vereins in dem neuen Verein trainiert, zumindest für eine bestimmte Zeit. Auf Dauer können wir das sicher nicht untersagen, denke ich mal. Es passiert nämlich so oft in unterschiedlichsten Sportarten, dass die Eltern ihre Kids beim alten verein abmelden und beim neuen Verein anmelden, nur damit die Kids beim gleichen Trainer bleiben.
Wenn ich eine solche Klausel in den Vertrag schreibe, und wenn der Trainer diesen Vertrag so unterschreibt, wäre eine solche Klausel rechtswirksam ?
Hallo,
grundsätzlich ist die Aufnahme eines Konkurrenzverbotes in einen Arbeitsvertrag möglich. Jedoch sollten dabei vier wichtige Punkte beachtet werden;
a.)Sie müssen Ihren freiberuflichen Tennistrainer eine Karenzentschädigung für den Konkurrenzverbot zahlen gemäß § 74 HGB. Die Schriftform sollte hier zwingend eingehalten werden. Die Dauer darf zwei Jahre nicht übersteigen.
b.) Der Konkurrenzverbot muss klar, eindeutig und unmissverständlich formuliert sein.
c.) Ihr freiberuflicher Tennistrainer darf dabei nicht in seiner beruflichen Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.
d.) Die Beschränkung muss sich auf die frühere Tätigkeit Ihres Tennistrainers beziehen bzw., muss ein berechtigtes geschäftliches Interesse an einem Konkurrenzverbot bestehen.
Sofern Sie diese vier Punkte beachten gibt es keine Einwände!
Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Ihnen alles gute und viel Erfolg!
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