Ein gewerblicher Verkäufer bietet seine Ware bei Ebay zu einem höheren Preis an, als die meisten seiner Konkurrenten. In der Artikelbeschreibung werden u.a. allgemeine Zweifel angebracht, ob die Ware der Billig-Konkurenten (ohne die Namen zu nennen) die Qualitäten und Leistungen erbringen, mit denen die Billig-Konkurrenz wirbt, da laut Aussage alleine die Herstellungskosten etc. angeblich schon teurer sein sollen, als der Verkaufspreise dieser Anbieter.
Mich würde mal interessieren, ob so etwas überhaupt gestattet ist. Um es nochmal klar zu sagen, in der Artikelbeschreibung wird die Qualität der Billig-Konkurrenten bei den Preisen nur bezweifelt. Es wird also nicht behauptet, dass die Ware definitiv schlechter ist als die eigene Ware.
Hallo Joerg,
http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__6.html
Müsst die Frage beantworten…
Mal sehen, was die anderen noch so meinen.
Grüße
Almut