Konkurs

Meine Firma, eine GmbH, ist z.Zt. zahlungsunfähig
(Steuerschulden usw.), kann ich selbst einen Konkursantrag stellen und wie geht es dann weiter ???

Meine Firma, eine GmbH, ist z.Zt. zahlungsunfähig
(Steuerschulden usw.), kann ich selbst einen Konkursantrag
stellen und wie geht es dann weiter ???

Hallo,

bei andauernder Zahlungsunfähigkeit, die also nicht absehbar vorübergehenden ist, MUSST Du einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Tust Du es nicht innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit, machst Du Dich der Insolvenzverschleppung schuldig. Dafür interessiert sich dann der Staatsanwalt.

Gehe also zum Amtsgericht. Dort drückt man Dir einen Haufen Formulare, z. B. für ein Vermögensverzeichnis, in die Hand. Das füllst Du aus und nach ein paar Tagen bestellt das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. In jedem Fall brauchst Du den aktuellen Stand der Buchhaltung. Du hast nichts als Ärger, wenn es daran hapert. Wenn es Defizite gibt, spitze Deinen Steuerberater an, schnellstens alles beizubringen. Hast Du dort Schulden und der Mann ist deshalb unwillig oder Du hattest Deine Buchhaltung ohnehin selbst gemacht, setze Dich sofort hin und buche den gesamten Rückstand. Nur so ist Dir und dem Insolvenzverwalter ein Überblick möglich.

Den weiteren Gang der Dinge kann ich Dir nicht im Detail aufzeigen, weil ich weder Deine Situation, noch die Art der Verbindlichkeiten, noch Deine Ziele kenne.

Dein Ziel könnte sein, endlich einer nicht tragfähigen Sache ein Ende zu bereiten, möglichst ohne Langzeitfolgen. Dein Ziel könnte natürlich auch sein, die Firma in welcher Form auch immer weiter zu betreiben. In diesem Fall kann eine Insolvenz auch eine Chance für einen Neuanfang sein. Du hast zwar im Moment nichts mehr zu melden, nur der Insolvenzverwalter ist für Entscheidungen zuständig, aber er soll nach der Insolvenzordnung prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Weiterführung des Betriebes möglich ist.

Ich kenne also Deine Situation nicht. Du mußt mehr erzählen. Entweder hier im Forum oder maile mich direkt an.

Hast Du Mitarbeiter, nennenswertes Inventar? Gibt es Außenstände? Verbindlichkeiten? Gläubiger, welche (Banken, Lieferanten, Sozialkassen, FA)? Gibt es andere Gesellschafter oder bist Du Geschäftsführer und Alleingesellschafter? Wovon kannst Du im Moment und in nächster Zukunft leben? Bist Du krankenversichert und sind die Beiträge gesichert? Bist Du verheiratet und steckt Deine Lebensgefährtin auch im Unternehmen? Hat sie Bürgschaften unterschrieben? Bürgst Du irgendwo selbstschuldnerisch und in welcher Höhe? Willst Du das Unternehmen retten? Ist dafür Substanz vorhanden? Gibt es Aufträge oder kannst Du Aufträge beschaffen? Hast Du Überlegungen angestellt, was zur heutigen Situation führte? Hast Du eine Idee, wie man die Ursachen dafür abstellt?

Ich brauche alle diese Randbedingungen und muß wissen, was Du willst. Dann kann man weitersehen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

wenn Zahlungsunfähigkeit besteht, solltest du umgehend Insolvenzantrag (früher: Konkursantrag) stellen. Dazu kannst du formlos mit einem Zweizeiler an das zuständige Insolvenzgericht schreiben. Die Insolvenzgerichte sind bei den entsprechenden Amtsgerichten am Sitz des Landgerichts eingerichtet.
Das Insolvenzgericht wird dir mit Monatsfrist aufgeben, welche Unterlagen du einzureichen hast und dann evtl. einen Insolvenzgutachter beauftragen, die Fragen zu klären, ob der Betrieb es wert ist, weitergeführt zu werden und ob genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, der Betrieb solle eingestellt werden, dann muß das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn auch keine ausreíchende Masse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren ist damit beendet und die GmbH wird im Handelsregister von Amts wegen gelöscht.
Wenn genügend Insolvenzmasse zur Deckung der Kosten vorhanden ist, wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter ernannt, der die Geschäfte und alles übernimmt. Damit bist du draussen und hast keinen Einfluss mehr auf den Betrieb und das Geschehen.
Wichtig ist, dass die Buchführung auf dem Laufenden und korrekt ist, und dass keine Insolvenzstraftaten vorliegen (§§ 283 ff StGB).

Peter Heinz

Meine Firma, eine GmbH, ist z.Zt. zahlungsunfähig
(Steuerschulden usw.), kann ich selbst einen Konkursantrag
stellen und wie geht es dann weiter ???

Hallo,

einen Hinweis ergänzend zu den Erläuterungen meiner Vorredner habe ich noch: Wenn Du einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellst, kannst Du ihn auch wieder zurückziehen, wenn sich die Situation wieder gebessert hat. Stellt jedoch ein anderer den Antrag, weil Du z.B mit Zahlungen im Verzug bist, dann steht der Antrag erstmal da.

Insofern ist immer abzuwägen, ob man den Antrag stellen will oder warten will, aber dann riskiert, daß ein Gläubiger auf den Trichter auch schon gekommen ist.

Im übrigen gibt es auch Rechtsanwälte, die sich auf Insolvenzberatung spezialisiert haben. Die kosten zwar auch ein paar Mark, lohnen sich u.U. aber bei komplizierteren Fällen.

Gruß
Christian