Konkurs Besitzrecht Kaufrecht Motorrad

Hallo Zusammen,

Ich wollte mich nach der Rechtslage erkundigen.

Fall 1.
Wie ist es wenn man Privat Konkurs gemacht hat und nach ca. einem Jahr eine Motorrad kaufen möchte, jedoch aber nicht über ein „kein neues Vermögen“ verfügt )bezüglich der Gehalts Lohn Rechnung). Darf das Motorrad eingezogen werden?

Fall 2.
Wie wäre das ganze wenn der Kauf Vertrag auf eine dritt Person laufen würde. Jedoch ich die Maschine auf mich zulassen würde. Somit wäre ich doch nur Nutzer und nicht Besitzer oder?

Fall 3.
Was wäre wenn der Kaufvertrag auf eine Dritte Person laufen würde jedoch auf diese eingelöst wurde. Aber die Versicherung Police auf mich lauft.

Danke vorab für eure Mühe

Fall 1.
Im Prinzip Ja, hängt jedoch oft vom konkreten Einzelfall ab.

Fall 2.
Derjenige, welcher in der Zulassungsbescheinigung drin steht, ist der Eigentümer. Egal, wer die Maschine kauft. (zählt eventuell dann als Geschenk, ich kann aber nicht sagen, ob das zulässig ist)

Fall 3.
Wenn das Fahrzeug einem „Fremden“ gehört (lt. Zulassungsbescheinigung und Kaufvertrag) und die Versicherung auf die privatinsolvente Person läuft, kann es ebenso Ärger geben, da dann davon auszugehen ist, dass das Fahrzeug dieser Person gehört und der „Fremde“ nur seinen Namen hergegeben hat.

Dann weiß ich nicht, wie die Rechtslage in diesem Fall ist, wenn der Insolvente die Versicherung für einen Anderen übernimmt, obwohl er mehrere Jahre nur am Minimum leben muss.

Wenn die Maschine einem Familienangehörigen gehört und ich habe sie nur von ihm geborgt, dann mag es gehen.

Aber genaues wird Dir wahrscheinlich nur ein Anwalt für Konkurs/Insolvenzrecht sagen können.
Joachim