Konkurs einer Kommune

Hallo zusammen,

man liest immer wieder, dass Gemeinden nicht in Konkurs gehen können und bei Zahlungsunfähigkeit das Land einspringen muss. Leider habe ich (weder für NRW noch RPL) eine entsprechende gesetzliche Vorschrift gefunden.

Ist das nun ein Gerücht (das mit dem Konkurs) oder kann ich nur nicht richtig suchen?

Gruß
HaWeThie

Ist das nun ein Gerücht (das mit dem Konkurs) oder kann ich
nur nicht richtig suchen?

Hi,
es ist kein Gerücht. Ich kenne nur die Niedersächsische Gemeindeordnung und da steht im § 136 Abs. 2 NGO, dass über das Vermögen einer Gemeinde kein Insolvenzverfahren stattfindet.
Du solltest also vielleicht mal in die Gemeindeordnung Deines Bundeslandes schauen.
Gruß Maike

Hallo,

schau mal hier nach:

http://www.uni-trier.de/~kuk/aktuelles/aktuell_bankr…

Gruß Kira

Hallo,

das Rechtsinstitut der Insolvenz ist für öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften einfach nicht vorgesehen, genauso. Genauso wenig, wie es vor ein paar Jahren noch für Privatpersonen ausgeschlossen war. D.h. diese Begünstigung des Gesetzgebers um zum Schuldenerlass zu kommen, gibt es bei den Kommunen einfach nicht.

Wenn eine Kommune allerdings tatsächlich ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, was schon passiert ist, dann findet eine Zwangsverwaltung durch die zur Kommunalaufsicht im Gesetz vorgesehene Stelle statt, in Nds. z.B. durch die BezReg. D.h. der Rat und der Bürgermeister sind dann aus der finanziellen Verantwortung zunächst mehr oder weniger enthoben, die Zwangsverwaltung übernimmt dann die Geschäfte und streicht nach eigenem Gusto freiwillige Leistungen, treibt ausstehendes Geld ein und übernimmt die Zahlungsverpflichtungen, bis wieder ein haushaltsrechtlich zulässiger Zustand der Finanzen vorhanden ist. Wenn es bei uns so weiter geht, wird dies übrigens in nächster Zeit vermutlich von der großen Ausnahme eher zur Regel werden.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

also in der GO NRW steht das in §125 Abs. 2.

Steve