Wenn ein Vermieter einen Gasanbieter mit Vorauskasse gewählt hat und der Anbieter geht in Konkurs,
darf der Vermieter das verlorene Geld den MIETERN bei der Heizkostenabrechnung mit in Rechnung stellen?
Wenn ein Vermieter einen Gasanbieter mit Vorauskasse gewählt hat und der Anbieter geht in Konkurs,
darf der Vermieter das verlorene Geld den MIETERN bei der Heizkostenabrechnung mit in Rechnung stellen?
Hallo,
Wenn ein Vermieter einen Gasanbieter mit Vorauskasse gewählt hat und der Anbieter geht in Konkurs,
darf der Vermieter das verlorene Geld den MIETERN bei der Heizkostenabrechnung mit in Rechnung stellen?
Nein, der Mieter muss nur das bezahlen, was er verbraucht hat. Die verlorene Kaution fällt unter das unternehmerische Risiko, das der Vermieter eingeht.
Wenn nächstes Jahr Mieter A seiner Aufforderung zur Nachzahlung von Heizkosten nicht nachkommt, dann kann dies der Vermieter auch nicht auf die verbleibenden Vermieter umlegen.
ABER vielleicht hat man ein gutes Verhältnis zum Vermieter und möchte dies auch so belassen. Dann könnte man eventuell darüber nachdenken, die Bemühungen, die Heizkosten möglichst niedrig zu halten, zu honorieren. Das ist schließlich keine Selbstverständlichkeit. Viele Vermieter interessiert es überhaupt nicht, dass ihre vermietete Immobilie am teueren tarif der lokalen Stadtwerke hängt.
Grüße