Konkurs vs. Insolvenz

Hallo Expertos!

Wo liegt bei obigen der Unterschied???

Vielen Dank,

Mark

Hallo,

mit Wirkung vom 01.01.1999 ist die neue Insolvenzordnung in Kraft getreten. Sie löste die alte westdeutsche Konkursordnung und die in der früheren DDR geltende Gesamtvollstreckungsordnung ab.
D.h. es gibt keinen Konkurs mehr, man nennt dies heute Insolvenz.
Das Verfahren hat sich in vielen Punkten geändert, zusätzlich wurde das neue Verbraucherinsolvenzverfahren geschaffen, durch das insolvente Schuldner die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung erhalten können.

Peter Heinz

Kopnkurs - total pleite
Insolvenz - zahlungsunfähig (wann kann zu einem bestimmten Zeitpunkt den Zahlungen nicht mehr nachkommen).
Unterscheid klar?

Kopnkurs - total pleite
Insolvenz - zahlungsunfähig (wann kann zu einem bestimmten
Zeitpunkt den Zahlungen nicht mehr nachkommen).

Hallo,

Deine Erklärung folgt dem allgemeinen unscharfen Sprachgebrauch, ist aber im Sinne der ursprünglichen Fragestellung glatt falsch. Schau einmal bei Deinem Vorredner nach. Der hat es sachlich richtig erklärt.

Tatsächlich gibt es den Konkurs nicht mehr. Der Begriff wurde durch Insolvenz ersetzt und zudem mit erheblich veränderten Inhalten versehen. Auch zu Zeiten der Konkursordnung war Konkurs nicht mit „total pleite“ übersetzbar. Ein Konkursverfahren setzte vielmehr das Vorhandensein ausreichender Konkursmasse voraus. Das konnten u. a. durchaus liquide Mittel in Form von Bargeld sein. Die Feststellung, ob ein Betrieb ein Fall für ein Konkursverfahren (heute Insolvenzverfahren) ist, ist in vielen Fällen keineswegs einfach zu treffen.

Die alte Konkursordnung hatte regelmäßig die Zerschlagung des Betriebes zur Folge. Nur selten wurde ein Weg der Weiterführung gefunden oder auch nur gesucht. Heute ist die erste Aufgabe des Insolvenzverwalters, zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Weiterführung des Betriebes oder Teilen davon möglich ist. Das Insolvenzverfahren soll einen dauerhaften wirtschaftlichen Seiltanz des betroffenen Betriebes verhindern oder beenden und falls möglich, als Chance eines Neubeginns begriffen werden. So ist auch die neu geschaffene Möglichkeit der Privatinsolvenz zu sehen.

Gruß
Wolfgang

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Okay, geb mcih geschlagen, was ich nur sagen wolte, ist das Insolvenz zählungsunfähig heißt, und wen man heute noch von Konkurs spricht, meint das eben was anderes (kann ich jetzt nicht erkären, ist so ungefähr das gleiche, aber eben nicht ganz (außer im rechtlichen Sinne, aber ich dachte, wir sprechen hier vom allgemeinen Sprachgebraucht)). Wie auch immer.

oder vielleicht so:
Hi,

einigen wir uns darauf: Insolvent ist jemand, der zahlungsunfähig ist, damit könnte man auch von Insolvenz (also dem dazu gehörigen Zustand) sprechen.

Ein Unternehmen, das insolvent (=zahlungsunfähig) oder überschuldet ist, muß (in den allermeisten Fällen) ein Insolvenzverfahren (hier: Insolvenz als rechtlich definierter Sachverhalt) beantragen.

Gruß
Christian

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Okay