Hallo,
kürzlich ging ja der Gas- und Stromanbieter Teldafax pleite, der seinen Kunden sehr günstige Preise gemacht, aber eine Jahresvorauszahlung gefordert hatte. Die Vorauszahlung bzw. den nicht verbrauchten Teil davon werden die Kunden aller Voraussicht nach nicht zurückerhalten.
Wenn nun ein Vermieter einen solchen Vertag mit Teldafax hatte: Darf er den Verlust über Einbezug in die Nebenkostenabrechnung von den Mietern mittragen lassen?
Grüße
Carsten
Nein, hoffentlich nicht.
Mich interessiert die Rechtslage, nicht Deine Hoffnung!
Grüße
Carsten
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Hi,
sehr gute Frage, hmm dabei handelt es sich ja um Kosten die man mit der Beheizung hatte. Aber nö ich waage nicht dazu was klares zu sagen.
schönes wochenende
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk…
In den Absätzen 4, 7 und 11 ist von Kosten für Betriebstrom und Strom allgemein die Rede. Die von dir genannten Kosten sind keine solchen, sondern Sicherheitsleistungen die die Vertragspartner vereinbart haben. Diese haben mit den Kosten für abgerufene Leistungen nichts zu tun.
vnA
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kürzlich ging ja der Gas- und Stromanbieter Teldafax pleite,
der seinen Kunden sehr günstige Preise gemacht, aber eine
Jahresvorauszahlung gefordert hatte.
Wenn nun ein Vermieter einen solchen Vertag mit Teldafax
hatte: Darf er den Verlust über Einbezug in die
Nebenkostenabrechnung von den Mietern mittragen lassen?
Für Spekulationsverluste trägt der Spekulant das Risiko!
Bei der nächsten Nebenkosten-Jahresabrechnung werden die Mieter sehen was der VM berechnet: dann können die Mieter sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.
Wenn der VM eigenmächtig handelte und seine Mieter für diesen Vorauszahlungs-Vertragsabschluß keine Einwilligung gaben zahlen sie nur ihren Verbrauch.
VM hat auch Mietkautionen sicher anzulegen- tut er das nicht trägt er das Risiko eines event. Spekilationsverlustes.
Für Spekulationsverluste trägt der Spekulant das Risiko!
Welcher Spekulationsverlust?
Wenn der VM eigenmächtig handelte und seine Mieter für diesen
Vorauszahlungs-Vertragsabschluß keine Einwilligung gaben
zahlen sie nur ihren Verbrauch.
Seit wann muß der Mieter zu den vom Vermieter abgeschlossenen Verträgen denn seine Einwilligung geben?
VM hat auch Mietkautionen sicher anzulegen- tut er das nicht
trägt er das Risiko eines event. Spekilationsverlustes.
Und was hat das mit dem Thema zu tun?
Wenn der VM eigenmächtig handelte und seine Mieter für diesen
Vorauszahlungs-Vertragsabschluß keine Einwilligung gaben
zahlen sie nur ihren Verbrauch.
Seit wann muß der Mieter zu den vom Vermieter abgeschlossenen
Verträgen denn seine Einwilligung geben?
z.B. wenn die Mieter vom Vermieter verlangen einen Vertrag mit einem günstigeren Stromanbieter einzugehen: bekanntlich bieten Stromanbieter mit Vorauszahlung (kurzfristig?) günstigere Tarife an.
z.B. wenn die Mieter vom Vermieter verlangen einen Vertrag mit
einem günstigeren Stromanbieter einzugehen
selten so ein Blödsinn gelesen…
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