Hallo. Ich bin in Deutschland Gemeldet und betreibe ein Gewerbe. Ich verdiene wenig, c.a 1000 Euro pro Monat. Ich habe großes Einkommen aus dem Ausland mehr als 120 000 Euro pro jahr (Einkommen aus Polen). Zahle die 19% Einkommensteuer in Polen. Kann das Deutsche Amt
es unter die Steuer für die Reichen qualifizieren und Steuer Zahlung von 42% verlangen? Die Steuer wurde vollständig in Polen bezahlt.
Servus,
welcher von beiden Staaten das Besteuerungsrecht hat, hat Deutschland mit Polen in einem Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart. Das hängt davon ab, um was für Einkünfte es sich bei dem Einkommen aus Polen handelt.
Mit der von Dir angegebenen polnischen Einkommensteuer stimmt etwas nicht. Der Steuersatz von 18 (nicht 19) Prozent gilt nur bis 85.528 PLN. Darüber liegendes Einkommen wird mit 32 % besteuert.
Das deutsche Finanzamt berücksichtigt bei der Veranlagung alle Einkünfte, für die das Besteuerungsrecht bei Deutschland liegt.
Schöne Grüße
MM
Es geht um ein geregelte Steuer in Polen die 19% beträgt.
Meine einkommen besteht aus einen ein mann unternehmen und einer Bürgergesellschaft.
Firma betreibt vertrieb von Software und IT Werbung.
Kann dass Finanzamt Zusätzliche besteuerung beantragen?
Servus,
wenn das polnische Unternehmen seine einzige Betriebsstätte (siedziba zakładu) in Polen und keine Betriebsstätte in Deutschland hat, liegt das Besteuerungsrecht beim polnischen Staat, und die Einkünfte aus diesem Unternehmen sind in Deutschland steuerfrei.
In Deutschland einkommensteuerpflichtige Personen müssen solche Einkünfte trotzdem auch in Deutschland erklären, weil diese Einkünfte zwar selbst steuerfrei sind, aber einen Einfluss auf den Steuertarif haben, mit dem die Einkünfte aus Deutschland versteuert werden.
In diesem Zusammenhang muss geprüft werden, wie hoch die Einkünfte (nicht: die Einnahmen oder der Umsatz) aus Polen tatsächlich sind. Einkünfte (= Gewinn, czysty zysk) von 150.000 € (637.000 Złoty) werden in Polen garantiert nicht mit 19% Einkommensteuer (podatek dochodowy) veranlagt - etwas stimmt da nicht. Wahrscheinlich wird dieser Gewinn aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf viele Gesellschafter verteilt, dann könnte der Prozentsatz stimmen. Dann muss aber in Deutschland auch nur der Teil erklärt werden, der zu dem Gesellschafter gehört, der auch in Deutschland steuerpflichtig ist.
Schöne Grüße
MM
Rechtsform . Eine Bürgergesellschaft hat keine Rechtspersönlichkeit. Die gesamte Ertragsteuer wird in Polen bezahlt (19%). Er ist voll eingezahlt . Meine Unternehmen befasst sich mit Software-Vertrieb und Werbung im Internet. Buchhalter sagte mir, dass durch die Vereinbarung über die Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Polen keine zusätzliche Steuer entstehen, aber mein Einkommen aus dem Ausland dazugerechnet wird Sie werden große Steuern für die deutschen Unternehmen zu zahlen sein .
Hier habt ihr alles über die sogenante Liniare Steuer, es ist die Einkommenssteuer, müsst ihr euch aber leider selber übersetzen: