…den Kontakt zu deren Geschwistern verbieten???
NEHMEN WIR AN: Ein 22-jähriges Mädel hat Streit mit ihren Eltern, was soweit ja nicht unüblich ist. Da dies schon länger ist, ist sie bereits mit 17 Jahren zu Hause ausgezogen. Sie ist ein Scheidungskind und lebt bei ihrer Mutter und deren neuem Ehemann. Diese beiden bekamen eigenen Nachwuchs, als besagtes Mädel 16 war. In diesem Jahr baute diese junge Dame ein sehr inniges Verhältnis zu ihrem Bruder auf, da die Mutter wieder Arbeiten ging, und somit ihr in großen Zeiträumen die Aufsicht oblag. Mit 17 zog sie, wie oben bereits erwähnt aus, als ein zweiter Nachwuchs die Familie erfreute. Das Verhältnis zwischen Eltern und ‚großer‘ Tochter besserte sich zunächst. Mit den Kindern war immer ein sehr positiver Kontakt, zu den Eltern ein konstant schwankendes. Mit 20 zog das Mädel, ich nenne es einfach mal D., in eine andere Stadt, besuchte die Familie traditionell als Studentin an den Wochenenden. Jedoch wurde sie wegen einem ‚anderen Lebensstil‘ vor die Türe gesetzt und durfte von da an ihre Familie nur noch *besuchen*, aber nicht mehr *bleiben*. Mit 21 trat wieder einmal einer der allhalb-jährlichen Streite auf, wie immer heftiger als der vorangegangene. Als diese Streitigkeit zwischen einem bornierten, engstirnigen, egozentrischen Stifvater und seiner Tochter im Prinzip geklärt waren (durch wiedermaliges Entgegenkommen der Tochter) versteift sich von jetzt auf gleich die Situation. Man konnte nicht mehr miteinander reden, worauf die Tochter beschloss, mit ihren Eltern keinen Kontakt mehr aufrecht zu halten. Jedoch wurde die Schwester der inzwischen 22-jährigen 4 Jahre alt und D. wollte ihrer kleinen Schwester ein Geburtstagspäckchen schicken. Sie legte auch eine kleine Aufmersamkeit für ihren Bruder (5) bei, sowie aufwändige Karten mit lieben Entschuldigungen fürs Fernbleiben. Als Dankeschön erhielte D. folgenden Brief von ihrer Mutter und deren Ehemann:
Da… Kl…, geborene We… (Namensänderung wegen Scheidung)
Ab sofort untersagen wir dir jedwede Kontaktaufnahme mit unseren Kindern M… und K… Kl…
An diesem Zustand wird sich solange nichts ändern, bis wir beide ihn aufheben.
Eine Aufhebung kann erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die Verpflichtungen Deinerseits (*1, s.u.) erfüllt sind UND eine allgemeingültige, vernünftige, sowie familienübliche positive Kontaktpflege mit uns erfolgt ist an der wir interessiert sind.
Mit freundlichen Grüßen,
E… Kl… und L… Kl…
Unterschriften
*1 D. hatte sich von ihren Eltern in einer Situation Geld geliehen und schriftlich festhalten müssen, es in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Aus verschiedenen Gründen (nehmen wir an BaföG-Pause bis zur Berechnung, Unterhalt vom Vater bleibt aus) konnte D. eine Rate nciht bezahlen und durch einen Strengen Alltag (6h Aufstehen, Praktikum, von dort direkt zur Arbeit, 22 uhr heim, vobereiten für Praktikum, 1h Bett) fand sie nicht die Zit und Muße eine Erklärung an ihre Eltern zu liefern, die daraufhin das Kindergeld strichen und in den Folgemonaten zwar zahlten, abzüglich der ehemals angegebener Rate. Ohne weitere Vorwarnung, ohne, dass der Fall geklärt wurde, was wenn die Rate nciht gezahlt werden kann. D. sagte nichts, schrieb nur, warum das Kindergeld auch noch ausbliebe. Sie bekam die Kurzmitteilung *RUF AN*, dem sie nciht zu folgen gedachte, da sie nicht wieder ankriechen würde…
Kann D. irgendetwas tun (bzgl Geschwister, an Kontakt mit den Eltern besteht kein Interesse mehr)???
Sorry, dass das Posting so lang geworden ist!!!