Können Eltern ihren Kindern

…den Kontakt zu deren Geschwistern verbieten???

NEHMEN WIR AN: Ein 22-jähriges Mädel hat Streit mit ihren Eltern, was soweit ja nicht unüblich ist. Da dies schon länger ist, ist sie bereits mit 17 Jahren zu Hause ausgezogen. Sie ist ein Scheidungskind und lebt bei ihrer Mutter und deren neuem Ehemann. Diese beiden bekamen eigenen Nachwuchs, als besagtes Mädel 16 war. In diesem Jahr baute diese junge Dame ein sehr inniges Verhältnis zu ihrem Bruder auf, da die Mutter wieder Arbeiten ging, und somit ihr in großen Zeiträumen die Aufsicht oblag. Mit 17 zog sie, wie oben bereits erwähnt aus, als ein zweiter Nachwuchs die Familie erfreute. Das Verhältnis zwischen Eltern und ‚großer‘ Tochter besserte sich zunächst. Mit den Kindern war immer ein sehr positiver Kontakt, zu den Eltern ein konstant schwankendes. Mit 20 zog das Mädel, ich nenne es einfach mal D., in eine andere Stadt, besuchte die Familie traditionell als Studentin an den Wochenenden. Jedoch wurde sie wegen einem ‚anderen Lebensstil‘ vor die Türe gesetzt und durfte von da an ihre Familie nur noch *besuchen*, aber nicht mehr *bleiben*. Mit 21 trat wieder einmal einer der allhalb-jährlichen Streite auf, wie immer heftiger als der vorangegangene. Als diese Streitigkeit zwischen einem bornierten, engstirnigen, egozentrischen Stifvater und seiner Tochter im Prinzip geklärt waren (durch wiedermaliges Entgegenkommen der Tochter) versteift sich von jetzt auf gleich die Situation. Man konnte nicht mehr miteinander reden, worauf die Tochter beschloss, mit ihren Eltern keinen Kontakt mehr aufrecht zu halten. Jedoch wurde die Schwester der inzwischen 22-jährigen 4 Jahre alt und D. wollte ihrer kleinen Schwester ein Geburtstagspäckchen schicken. Sie legte auch eine kleine Aufmersamkeit für ihren Bruder (5) bei, sowie aufwändige Karten mit lieben Entschuldigungen fürs Fernbleiben. Als Dankeschön erhielte D. folgenden Brief von ihrer Mutter und deren Ehemann:

Da… Kl…, geborene We… (Namensänderung wegen Scheidung)

Ab sofort untersagen wir dir jedwede Kontaktaufnahme mit unseren Kindern M… und K… Kl…

An diesem Zustand wird sich solange nichts ändern, bis wir beide ihn aufheben.

Eine Aufhebung kann erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die Verpflichtungen Deinerseits (*1, s.u.) erfüllt sind UND eine allgemeingültige, vernünftige, sowie familienübliche positive Kontaktpflege mit uns erfolgt ist an der wir interessiert sind.

Mit freundlichen Grüßen,

E… Kl… und L… Kl…

Unterschriften

*1 D. hatte sich von ihren Eltern in einer Situation Geld geliehen und schriftlich festhalten müssen, es in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Aus verschiedenen Gründen (nehmen wir an BaföG-Pause bis zur Berechnung, Unterhalt vom Vater bleibt aus) konnte D. eine Rate nciht bezahlen und durch einen Strengen Alltag (6h Aufstehen, Praktikum, von dort direkt zur Arbeit, 22 uhr heim, vobereiten für Praktikum, 1h Bett) fand sie nicht die Zit und Muße eine Erklärung an ihre Eltern zu liefern, die daraufhin das Kindergeld strichen und in den Folgemonaten zwar zahlten, abzüglich der ehemals angegebener Rate. Ohne weitere Vorwarnung, ohne, dass der Fall geklärt wurde, was wenn die Rate nciht gezahlt werden kann. D. sagte nichts, schrieb nur, warum das Kindergeld auch noch ausbliebe. Sie bekam die Kurzmitteilung *RUF AN*, dem sie nciht zu folgen gedachte, da sie nicht wieder ankriechen würde…

Kann D. irgendetwas tun (bzgl Geschwister, an Kontakt mit den Eltern besteht kein Interesse mehr)???

Sorry, dass das Posting so lang geworden ist!!!

Ich fürchte fast Ja
Hallo Daniela,

ich fürchte fast, dass deine „Eltern“ (Mutter und Stiefvater) dir dem Umgang verbieten können, da sie das Sorgerecht für deine Geschwister haben. Du könntest ihnen - rein theoretisch - auch etwas böses wollen und da sind sie verplichtet, das zu verhindern.

Ich fürchte weiter, dass du das Recht, deine Geschwister sehen zu können gerichtlich wirst erstreiten müssen. Aber auch hier sehe ich eher schwarz, da deine Eltern am längeren hebel sitzen. Machen sie dem Jugendamt oder gericht glaubhaft, dass du ein „schlechter Einfluss“ bist hast du wahrscheinlich schon verloren.

Ich hoffe jedoch, dass jemand mir widerspricht und ich unrecht habe. Ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren (ich bin auch keine Juristin).

Allerdings:

*1 D. hatte sich von ihren Eltern in einer Situation Geld
geliehen und schriftlich festhalten müssen, es in monatlichen
Raten zurückzuzahlen. Aus verschiedenen Gründen (nehmen wir an
BaföG-Pause bis zur Berechnung, Unterhalt vom Vater bleibt
aus) konnte D. eine Rate nciht bezahlen und durch einen
Strengen Alltag (6h Aufstehen, Praktikum, von dort direkt zur
Arbeit, 22 uhr heim, vobereiten für Praktikum, 1h Bett) fand
sie nicht die Zit und Muße eine Erklärung an ihre Eltern zu
liefern, die daraufhin das Kindergeld strichen und in den
Folgemonaten zwar zahlten, abzüglich der ehemals angegebener
Rate. Ohne weitere Vorwarnung, ohne, dass der Fall geklärt
wurde, was wenn die Rate nciht gezahlt werden kann. D. sagte
nichts, schrieb nur, warum das Kindergeld auch noch ausbliebe.
Sie bekam die Kurzmitteilung *RUF AN*, dem sie nciht zu folgen
gedachte, da sie nicht wieder ankriechen würde…

Falls diese Situation noch immer besteht kannst du mit der Kindergeldkasse (Familienkasse) vereinbaren, dass das Kindergeld an dich selbst überwiesen wird. Dann bekommst du dein ganzes Geld, denn deine Eltern haben kein Recht es - ganz oder teilweise - einzubehalten. Kindergeld ist nämlich dazu da, die Kosten (teilweise) zu decken, die ein Kind verursacht. Da du nicht mehr zu Hause wohnst steht dir das Geld zu, nicht deinen Eltern.

Obwohl immer wieder viele Leute sagen, es sei unmöglich als Kind das Kindergeld selbst zu beziehen kann ich aus eigener Erfahrung mitteilen, dass die Familienkasse da meist mit sich reden lässt. Wenn du denen die zerrütteten Verhältnisse erklärst (auch wenn so ein Seelenstrip ja nicht wirklich schön ist) helfen sie dir meistens und überweisen dann das Kindergeld direkt an dich.

Ich wünsche dir viel Glück und hoffe wirklich inständig, dass ich mich, was den Umgang mit deinen Geschwistern angeht, irre.

Liebe Grüße
Timid

die Tochter ist hoffentlich damit zum Anwalt gegangen und/ oder zu einer Familienberatungsstelle oder Erziehungsberatungstelle.