Können Erschließungskosten von einem Pächter verlangt werden

Ich habe die Absicht ein Freizeitgrundstück von der Gemeinde zu Pachten auf dem ein Bungalow steht. Für diesen Bungalow gäbe es dann einen Kaufvertrag, ich wäre also Eigentümer des dessen, so weit so gut.
Nun habe ich eine Anzeige gefunden über einen Verkauf eines Nachbargrundstücks, in der die Rede von Erschließungskosten die im Jahr 2016 für Straßenbau und Versorgungsleitungen zu entrichten sind. Können diese Erschließungskosten von einem Pächter auch verlangt werden?

Als ich bei der Gemeinde nach offenen Kosten für Erschließung fragte, wurde das mündlich verneint. Den Trinkwasseranschluß würde ich auch nutzen wollen aber ab der Wasseruhr bis in den Bungalow würde ich ihn selber verlegen.

Vielen Dank im Voraus

so? willst du irgendwann mal das haus mitnehmen, wenn der pachtvertrag ausläuft?

selbstverständlich kann man mit dem pächter vertraglich regeln, dass er alle lasten während der pacht zu tragen hat.

Nein, aber verkaufen oder abreißen.
Ah, das muß also Vertraglich geregelt werden, Könnte ja auch sein es grundsätzlich so ist.
Und wenn ich den Pachtvertrag in einem Jahr kündigen möchte oder mir gekündigt wird habe ich also die Erschließungskosten bezahlt und Pech gehabt, ist das so?

lies mal:


und:

Genau das hat der Eigentümer der Gamshütte in Garmisch auch gemacht.
Grundstück gepachtet, Hütte gekauft.

Nach Pachtstreitigkeiten und deren Kündigung war dann klar: Abreißen, mitnehmen.
Allerdings ist ihm ein Feuer dazwischen gekommen, so dass er nur den Schutt abfahren musste.

Etwaige Erschließungskosten würde man pachtvertraglich auf den VERpächter umlegen. Wenn die Gemeinde sich sicher ist, dass dort nichts anfällt, dann dürfte das ja reine Formsache sein.

Ich seh das mal so, Aufschließungskosten des Grundstücks sind Sache des Verpächters (also Grundstückeigners). Anschlussleitungen vom Übergabepunkt sind Sache des Besitzers des Bungalows. Auch Straßenumbauten sind Sache des Grundstückeigentümers, es sei denn, dass das vertraglich anders vereinbart wurde, dann frisst Du die Krot.

du kennst also den vertrag? obwohl es noch nicht mal einen gibt?

Ich kenne den Vertrag weil dieser mit dem derzeitigen Vorpächter, im falle des zustandekommens des Pachtvertrages, geschlossen wurde.

Wenn das so ist, wäre mein Rechtsempfinden befriedigt.
Aber ist das auch so wenn es im Pachtvertrag keine diesbezüglichen Klauseln gibt?