Ich habe die Absicht ein Freizeitgrundstück von der Gemeinde zu Pachten auf dem ein Bungalow steht. Für diesen Bungalow gäbe es dann einen Kaufvertrag, ich wäre also Eigentümer des dessen, so weit so gut.
Nun habe ich eine Anzeige gefunden über einen Verkauf eines Nachbargrundstücks, in der die Rede von Erschließungskosten die im Jahr 2016 für Straßenbau und Versorgungsleitungen zu entrichten sind. Können diese Erschließungskosten von einem Pächter auch verlangt werden?
Als ich bei der Gemeinde nach offenen Kosten für Erschließung fragte, wurde das mündlich verneint. Den Trinkwasseranschluß würde ich auch nutzen wollen aber ab der Wasseruhr bis in den Bungalow würde ich ihn selber verlegen.
Vielen Dank im Voraus