Können Festlegungen in meinem Mietvertrag nach über 11 Jahren vom Vermieter einseitig geändert werden?

Ich wohne seit 11/2005 in einem 2 Parteien-Mietshaus. In meinem Mietvertrag steht, dass gemeinsam genutzte Treppen von beiden Parteien abwechselnd sauberzuhalten sind. Dies betrifft eine Treppe, die zum Gartenausgang führt und von mir im Winterhalbjahr nur für den Gang in den Keller (in Hausschuhen) genutzt wird. Ich habe diese Treppe bisher zur Gartensaison 2-wöchentlich und im Winter monatlich geputzt. Seit 11/2015 wohnt über mir eine neue Nachbarin, in deren Mietvertrag abweichend festgelegt ist, dass sie nur bis zum nächsten Treppenabsatz zu putzen hat. Sie verlangt also von mir, die untere und im Winter nur von ihr in Straßenschuhen frequentierte Treppe allein und wöchentlich sauberzuhalten. Es gibt immer wieder Streit über dieses Thema, daher habe ich nun unseren Vermieter angeschrieben. Er möchte sich mit diesem aus seiner Sicht überflüssigen Zickenkrieg nicht befassen und hat angekündigt, ggf. eine Fremdfirma zu beauftragen und die Kosten umzulegen. Darf er das so einfach?

Nein, darf er nicht. Nur mit Zustimmung der Mieter. Wenn im Mietvertrag (in einem ist das ja definitiv so) eine Reinigungsregelung getroffen wurde, dann wäre sie bindend und kann nicht einseitig aufgehoben oder geändert werden.

Was er machen kann, wenn ein Mieter seiner Vertragspflicht zur Reinigung nicht nachkommt, kann er ihn abmahnen und danach einen Reinigungsdienst bestellen und die Kosten dem Mieter auferlegen (dem einen Mieter der nicht putzt, nicht allen im Haus).

MfG
duck313

Vielen Dank für die schnelle Antwort, die mich erst mal beruhigt!

Kann er (leider) schon, denn es ist eine neue Vereinbarung und die kann er mit den neuen Mietern frei gestalten, sofern es nicht gegen Gesetze verstößt.

Es kann auch sein, dass die neuen Mieter im Dachgeschoss DG wohnen, wo es ja wieder andere Regelungen gibt.

Ehrlich gesagt, ich würde - schon mir zuliebe - den Vorschlag mit der Fremdfirma annehmen und hätte dann diese ganze Arbeit und auch den Streit von der Hacke … und so viel kann es ja nicht kosten, denn es wird ja auf ALLE Mieter umgelegt.

Grüße Bernd

  1. Die „neue“ Mieterin wohnt seit August 2015 im Haus, so neu ist dieses Mietverhältnis also auch nicht mehr. Ihre Forderung, dass ich die Treppe für sie putzen soll, hat sie erstmalig nach ca. 1 Jahr erhoben.
  2. Was genau meinen Sie bitte mit „neuer Vereinbarung“? Kann er ohne mein Einverständnis Vereinbarungen mit anderen Mietern treffen, die verpflichtende Auswirkungen für mich beinhalten?
  3. Die Dame wohnt im 1. Stock und ich im Hochparterre, wir sind die einzigen Mieter.
  4. Ich bin arbeitslos und muss alle überflüssigen Kosten vermeiden. Außerdem habe ich aus meiner Sicht meine mietvertraglich vereinbarten Reinigungspflichten bisher in vollem Umfang erfüllt und bin bereit, dies auch weiterhin zu tun.

Unsinn, selbstverständlich kann er das NICHT! Verträge sind einzuhalten, was denn sonst? Darf ich in Deine Wohnung einziehen, wenn der Vermieter einen neuen Vertrag mit mir macht und Dein Mietvertrag wird dann einfach so ungültig???

Wenn es eine günstigere Regelung für den neuen Mieter gibt, ist es ganz allein das Problem des VERMIETERS! Er muss dann halt für den Rest sorgen und ggf. selber putzen!

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Vielen Dank!

Hallo Duck, ihr schreibt alle, als wenn ihr alles genau wüsstet oder Rechtsanwälte seit … […]

Du duck schreibst z.B. „wenn ein Mieter seiner Vertragspflicht zur Reinigung nicht nachkommt, kann er ihn abmahnen und danach einen Reinigungsdienst bestellen“ … wenn er den Mieter erst abmahnt, WARUM soll er dann danach (nach der Abmahnung) einen Reinigungsdienst bestellen ??? Nach einer Abmahnung kommt eine 2. Abmahnung und dann ein Schreiben vom Anwalt. Einen Reinigungsdienst bestellt ein Vermieter immer erst dann, wenn alle anderen rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, denn dafür müssen die Mietverträge ergänzt werden, denn sonst zahlt den Reinigungsdienst erst mal der VERmieter!

MfG. Bernd

[Beitrag editiert - www Team]

Muss ich Dir das noch extra erklären ? Spitzfindig, Wortklauber: :smile:

Wenn die Anmahnung nicht hilft und der Mieter auch weiterhin nicht putzt, dann kann er den Dienst bestellen und die Kosten verlangen.

Nochmal ganz klar ausgedrückt:

Formal gesehen haben Mieterin A und Mieterin B wohl beide recht, es stehen nun mal in den beiden Mietverträgen unterschiedliche Regelungen zum Thema Treppenreinigung.

Mieterin A hält sich an ihre Reinigungspflicht und säubert regelmäßig die untere Treppe. Mieterin B will sich strikt nach ihrem Vertrag verhalten und verweigert daher die Beteiligung an der Reinigung dieser Treppe. Ihrer Meinung nach ist Mieterin A allein dafür zuständig und sie fordert sie ständig auf, häufiger zu putzen. Dazu ist Mieterin A aber nicht bereit (auch, weil in den Wintermonaten ja nur Mieterin B selbst den Dreck hereinbringt) und putzt weiterhin im seit über 11 Jahren praktizierten Zyklus.

Nur wegen dieses ständigen Unfriedens im Haus wurde nun der Vermieter informiert. Er hat dazu aufgefordert, den Konflikt beizulegen (was sich seit Monaten als unmöglich zeigt) und angekündigt (Zitat): Im Zweifel wird die Reinigung einer Fremdfirma übertragen; die anfallenden Kosten werden dann auf die Mieter aufgeteilt.

Die Frage ist, ob er das so einfach beschließen kann. Mieterin A, die ihren Reinigungspflichten gemäß Mietvertrag immer nachgekommen ist, will keine zusätzlichen Lasten oder Kosten akzeptieren.

Ich bedanke mich sehr für die Beurteilungen, bin aber ehrlich gesagt ein bisschen irritiert über den hier teilweise angeschlagenen Diskussionston.

Inzwischen hat ein Telefonat mit dem Vermieter stattgefunden und er ist anscheinend auf gutem Weg, seinen Irrtum einzusehen und eine Lösung mit Mieterin B finden zu wollen. Mieterin A (ich) ist also raus!! Und falls er doch mal mit Forderungen kommen sollte, habe ich genug Argumente, um mich wehren zu können :stuck_out_tongue_winking_eye: