Können Pendelfahrten (Vermittlungsbudget) vom Jobcenter in einer dualen Ausbildung auf den Ausbildungsbetrieb beschränkt werden?

Im konkreten Fall geht es um eine Förderung von Pendelfahrten aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III in Bezug auf die Aufnahme einer dualen Ausbildung. Der Ausbildungsbetrieb befindet sich im gleichen Ort wie das Jobcenter, die Berufsschule im Nachbarort (hierhin aber höhere ÖPNV-Fahrtkosten). Das Jobcenter erkennt die Förderfähigkeit der Ausbildung grundsätzlich an, beschränkt die Erstattung der Fahrtkosten aber auf den Ausbildungsbetrieb. Ist diese Differenzierung statthaft?