Konnte ein Student um 1800 verheiratet sein?

Wie gängig war es um 1800, dass ein Student verheiratet war? War es ueberhaupt möglich? Nannte man um 1800 Studenten ueberhaupt Studenten?

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Im Mittelalter war die Bezeichnung: Clericus, Scholar, Studiosus oder Akademiker (so in Bayern bis 1835).
Um 1800 war der Begriff Student (oder volgo Bruder studio) üblich.
Verheiratete Studenten waren um diese Zeit sehr unüblich, nicht zuletzt, da die in vielen deutschen Staaten „unmündig“ waren, d.h. sie durften allenfalls mit Erlaubnis ihrer Eltern und auf besonderen Antrag heiraten. Die Göttinger Ehe-Verlobungs-Konsulution (1733) erklärte alle Verlöbnisse für ungültig „welche von akademischen Bürgern ohne ihrer Eltern oder Vormünder Einwilligung geschlossen wurden“.
Der Senat von Freiburg beschloß 1752, daß der ohne Erlaubnis heiratende Student von der Universität verwiesen wurde. Jena verfügte 1773, daß „künftig keine jenaische Weibsperson, wes Standes sie auch sei, bei Vermeidung empfindlicher Leibes- und nach Befinden anderer harter Strafen, sich mit einem Studenten in eheliche Verbindung einlassen sollte“.
MfG
G. Berger