Hallo zusammen,
bevor ich zur eigentlichen Sache komme, müßt ihr wissen, dass ich mich seit Juni 2006 in einer Privatinsolvenz befinde und zudem seit 01. Juni letzten Jahres ALG II- Empfänger bin. Und nun zur Sache und meinem eigentlichem Anliegen.
Die GEZ möchte für den Zeitraum Februar 2008 bis Juni 2010 Gebühren in Höhe von 594 Euro und paar zerhackte von mir haben. Vom 19. Juli 2008 bis 30. November 2009 wohnte ich aber in Dänemark. Natürlich möchte die GEZ auch für diesen Zeitraum Gebühren von mir haben,
obwohl ich mich schriftlich postialisch am 19.07. 2008 bei der GEZ abgemeldet habe. Natürlich bin ich nicht bereit für diesen Zeitraum Gebühren zu zahlen. Ich muss gestehen, dass ich damals leider den Fehler gemacht habe die Abmeldung nicht per Ein- und Rückschreiben vollzogen zu haben. Die Abmeldung erfolgte lediglich als ein ganz normaler Brief aber ich habe Zeugen, dass ich den Brief/die Abmeldung bei der Deutschen Post abgegeben habe. Nun behauptet die GEZ natürlich diesen Brief, welche meine Abmeldung enthielt, nicht erhalten zu haben und fordert daher die Gebühren für diesen Zeitraum ein. Die GEZ akzeptiert auch meine Zeugen nicht, es zählen als Beweise einer Abmeldung nur Ein- und Rückschreiben, Fax, E- Mail o.ä. Natürlich habe ich einen Anwalt eingeschaltet aber die GEZ besteht auch weiterhin auf „ihr Recht“ und will die Gebühren für diesen Zeitraum. Mein Anwalt meint, wenn ich vor Gericht gehe, dann sind die Chancen sehr gering um zu gewinnen. Auf mein Insolvenzverfahren hat diese Sache aber keinen Einfluss.
Nun frage ich mich, wie wird wohl die GEZ reagieren, wenn ich die Gebühren für diesen Zeitraum nicht in monatlichen Raten, auch wenn diese noch so gering sein mögen, oder nicht als ganze Summe zahlen kann. Hat dies dann einen Einfluss auf die heutigen Leistungen der GEZ, denn ich bin von den Zahlungen auf Grund dessen, dass ich ALG II- Empfänger bin, befreit und es sind, ich will mal sagen, Altschulden. Habe ich dann Konsequenzen durch die GEZ auf deren Leistungen, die ich heute von denen beziehe, obwohl ich auf Grund dessen, dass ich ALG II- Bezieher bin und von der Gebührenzahlung befreit bin, zu erwarten und wenn ja darf die GEZ dann diese Konsequenzen umsetzten? Kann mir auf meine Frage jemand eine Antwort geben, eine Antwort die auch richtig und der Wahrheit entspricht. Denn wenn ich eine Antwort auf diese Frage habe, möchte ich mit meinem Anwalt meine weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit besprechen. Ich bedanke mich schon mal an dieser Stelle bei euch!
Gruß
Viduka
27.8.11
Es tut mir Leid - Diese Anfrage erreicht mich erst Heute. Nur Ihr Anwalt - den sollten Sie inzwischen aufgesucht haben - wird Sie richtig beraten.
Wenn Die GEZ Forderungen erhebt, haben Sie wahrscheinlich niemals mitgeteilt dass sich Ihr Status geändert hat. Dann schulden Sie der GEZ die Beträge !
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Janisch
Hallo Reiner,
danke für deine Antwort. Einen Antwalt habe ich bereits eingeschaltet und natürlich habe ich damals auch schriftlich die Änderung meines Statuses der GEZ mitgeteilt, nämlich der, das ich von meiner damaligen Wohnung in Rendsburg nach Dänemark gezogen bin und daher nicht mehr die GEZ in Anspruch nehmen werde.
Nochmals danke für deinen rat und deine Hilfe. Für deine Zukunft alles gute.
Gruß
Viduka
Moijn, Moijn, Viduka!
Man hört ja immer wieder von Rabaukenmethoden der GEZ.
Man sollte eigentlich glaubenn daß der Dienstleister fair mit seinen Kunden umgeht.
MfG
RJ
Ich wünsche Ihrem Anwalt eine glückliche Hand.