Konsequenz aus Verlängerung der Kündigungsfrist eines Tarifvertrages

Hallo liebe Rechtswissenden,

ein AN sei unter einem Tarifvertrag beschäftigt, der eine 6 wöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende vorsieht. U.a. sei das Gehalt des AN aussertariflich und der AN in Kurzarbeit. Dem AN muss betriebsbendingt gekündigt werden, d.h. zum Ende diese Quartals. Ein beiderseitiges Einverständnis zwischen Chef und AN, diese Frist eine Monat zu verlängern ist vorhanden.

Ist es denkbar, dass man von der Arbeitsagentur bei einer evtl. Kündigung zum, um einen Monat verlängerten Zeitpunkt vor die Wahl gestellt wird, entweder das ALG zu kürzen oder den AG vzu erklagen, um die in diesem Fall eigtl. tarifvertraglich vereinbarte First zum nächsten Quartal zu wahren?

Vielen Dank für Eure Ratschläge,
Stefan

Frag erst bei der Arbeitsagentur nach, was die Konsequenzen wären, ehe Du Dich auf die vorgeschlagene Lösung einlässt!