Ich bin im Moment in Auslandseinsatz und schwanger. Der Job hier ist ruhig und meine FA weiß bescheid. Passt alles super und bei den kleinsten Beschwerden würde ich abbrechen. Habe noch 6 Wochen, dann bin ich fertig. Möchte das auch gern normal beenden und nicht vorzeitig abbrechen. Bin aber auch in der 20. SSW. Mein Dienstherr in Dtl weiß nichts davon, sie würde aufgrund der Fürsorgepflicht usw mich sofort abziehen. (Was ich auch verstehen kann) Sobald ich zurück bin, werde ich es umgehend mitteilen. Frage ist nun, da ich in einem besonderen Treueverhältnis stehe, was könnte mir passieren, wenn ich es nicht umgehen sage, bzw. gemeldet habe. Danke für Eure Antworten.
Hi, hatte den gleichen Fall mal bei uns. Die Kollegin hatte einfach keine Lust das an die große Glocke zu hängen. Allerdings war sie so clever, außer mir keinem etwas zu erzählen. Wir haben das dann so geschaukelt, dass kein Wort darüber gefallen ist. Schwer— aber das ging. Zum gewüschten Zeitpunt hat sie dann den Dienstherrn informiert. ( Hatte es eben nicht gemerkt — und das geht ja nicht ihr alleine so!!! ) Lief alles ganz ruhig ab. Es war ihr ja kein Vorwurf zu machen. Sie hat übrigens einen süßen Jungen bekommen und wir haben heute noch guten Kontakt )
Denk immer daran, dass Dein Dienstherr auch nicht immer ehrlich mit Dir umgeht…
LG aus KL
E.
Danke für die schnelle Antwort!! Hoffentlich geht es bei mir auch so ruhig ab!!!
Danke für die schnelle Antwort!! Hoffentlich geht es bei mir
auch so ruhig ab!!!
Ich drück Dir (Euch ) ganz fest die Daumen und lass Dich nicht ins Bockshorn jagen. Das geht schon! Wäre schön irgendwann mal zu hören, wie es ausgegangen ist.
Elmar
Geb dann in etwa 6 Wochen bescheid… Weisst Du noch, in welchem Monat Deine Kollegin war, als sie es dann offiziel bekannt gegeben hat?
Geb dann in etwa 6 Wochen bescheid… Weisst Du noch, in
welchem Monat Deine Kollegin war, als sie es dann offiziel
bekannt gegeben hat?
Tja… das war dann schon im 7.Monat. Aber die war auch ein richtiger Spax. Keinerlei Anzeichen. Wenn es bei Dir hundert Gramm mehr sind ( oder so ) kann das ja andere Gründe haben. Je nach dem wo Du bist---- ist bestimmt das Essen auch sehr gut.
Viel Glück
Elmar
ja, das Essen ist nicht zu verachten…
7. Monat, das macht Mut, bei mir wäre es der 6.! Ich hoffe das beste!! Leider sieht man schon ein bißchen was, aber das fällt nur mir auf. Zum Glück ist Winter und die Sachen dick und man kann gut kaschieren! Bisher weiß es noch keiner von der Dienststelle und eigentlich bin ich ja auch zum Bund abgeordnet…also Abwarten…
Ok. Schöne Abend, guten Appetit und viel Mut. Das Schaffst Du!!!
Gerne würde ich Ihre Frage beantworten, es fehlt mir aber leider an genügend Wissen, um seriös antworten zu können. Hatte auch Probleme ihre Situation aus Ihrer Umschreibung zu verstehen. Bin mir auch nicht sicher, ob ich jetzt alles verstanden habe. Ihre Darstellung ist sehr unkonkret gehalten und da kann man schwerlich antworten. Um welche Tätigkeit und in wessen Auftrag handelt es sich bei dem „Job“? Was haben Sie denn für einen „Job“ als Beamtin? Der Dienstherr ist männlich, sie schreiben dann „sie würde …“. Wer ist diese weibliche Person oder Instituion? Und was haben Sie denn mit Ihrer Schwangerschaft bzw. nach der Geburt vor? Wollen Sie arbeiten, teilweise arbeiten oder länger aussetzen?
Hallo artor28.
Ich bin momentan im Auslandseinsatz und berate und monitore die Arbeit der lokalen klollegen. Das tut aber nix zur eigentlichen Sache. Meine Frage bezieht sich darauf, ob man dienstrechtliche Konsequenzen zu erwarten hat, wenn man dem Dienstherren (Bundesland, Bund uws) die Schwangerschaft verschweigt und nicht unmittelbar anzeigt. Es besteht laut Mutterschutzgesetz nur eine Soll-Bestimmung, keine muss. Da man als Beamte ja in einem besonderen Treueverhaeltnis steht, weiss ich nicht, ob fuer Beamte eine andere Regelung besteht, so dass der Dienstherr evt Massnahmen einleiten kann, wie Abmahnung, Regressforderungen usw… Dabei spielt es keine Rolle, was man nach der Geburt macht, das ist unerheblich. Nach meinem Einsatz im Ausland werde ich bis 6 Wochen vor der Entbindung in meiner alten Dienststelle arbeiten. Ich hoffe sehr, dass mein Anliegen jetzt deutlicher zum Ausdruck kam. Vielen Dank fuer!! LG Cmantis
Also ich schließe draus das du bei der Bundeswehr bist und im Auslandseinsatz, richtig?
Hier hast du folgende probleme:
1.) Pflicht zur Gesunderhaltung…
du verstößt gegen einen direkten Befehl der im Soldatengesetzt niedergeschrieben ist und deine Unversehrtheit garantieren soll. ( Disziplinar ahnd. )
2.) Sollte dir was im Einsatz passieren so trägst du die gesamten Kosten ( die Heilführsorge kommt nicht dafür auf.
3.) Du verwirkst deine gesamten Ansprüche auf gesundheitlichen Schutz deines Kindes und hast damit das Problem das die Sicherheit deines ungeborenen schon jetzt auf dem Spiel steht.
4.) Kosten für die entbindung können versagt werden da du deine Pflichten zur Meldung nicht nachgekommen bist.
LG
Stephan
Meiner Meinung nach hat ist die Beamtin aus der Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn verpflichtet ein bestehende Schwangerschaft anzuzeigen. Wenn aufgrund der verspäteten Mitteilung der Vorgesetzte bzw. der Dienstherr die Mutterschutzbestimmungen nicht einhalten kann oder eine Vertretung nicht rechtzeitig eingeplant werden kann, kann der Dienstherr möglicherweise Schadensersatzforderungen geltend machen. Das hängt aber von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab und kann nicht pauschal beurteilt werden. Insofern ist auch eine Abmahnung denkbar und zulässig.
Insofern waren meine Nachfragen nach Ihren Tätigkeiten jetzt und nach der Geburt wichtig. Denn auch jetzt schon unterliegen Sie mutterschaftsrechtlichen Tätigkeitsbeschränkungen, die man nur beurteilen kann, wenn die Tätigkeit und ihre Anforderungen konkret benannt sind.
Insofern ist es auch nicht damit getan, dass Sie sagen „… bei den kleinsten Beschwerden würde ich abbrechen“. Das liegt nicht in Ihrer Hand sondern unterliegt den mutterschaftsrechtlichen Vorschriften gegen die Sie jetzt evtl. verstoßen. Es hängt auch davon ab, ob ihrer jetziger Auslandsarbeitgeber eine deutsche Firma, eine deutsche Behörde oder öffentl.-rechtliche Institution ist oder eben ein ausländischer Arbeitgeber, der deutschen Recht nicht unterliegt. Das war aus Ihren Ausführungen leider nicht zu erfahren.
Das Gleiche gilt nach der Geburt. Evtl. sind an Ihrem Arbeitsplatz organisatorische oder bauliche Veränderungen notwendig, um ihre Tätigkeit später ausüben zu können (Stichwort: Schicht-, Nachtarbeit, sind Stillzimmer, Wickelzimmer vorhanden?). Wenn Sie nach der Geburt längere Zeit nicht ihrem Dienst nachgehen wollen, fällt das weg.
Neben der rechtlichen Seite gibt es natürlich auch noch eine andere. Wenn Sie ein schlechtes Dienstverhältnis zu Ihrem Vorgesetzten haben, wird der bei Entwicklungen, die ihm missfallen, u. U. allein seine juristischen Möglichkeiten wahrnehmen. Haben Sie aber eine gutes Verhältnis, dann können Sie mit dem Vorgesetzten sicherlich über alles reden und dieser wird vom Ausspielen der juristischen Karte evtl. ganz absehen.
Da Sie aus irgend einem Grund Ihren jetzigen Dienstherrn im Ausland ("… meine Firma(?) weiß Bescheid") rechtzeitig informiert, ihren Dienstherrn im Inland über den dortigen Vorgesetzten aber nicht, muss man ein gespanntes Verhältnis vermuten?! Sie sollten in diesem Fall bald handeln, um Schaden zu vermeiden und Regressforderungen gegen sich selbst zu verhindern.
Hallo,
an deiner Stelle würde ich es meinem Dienstherrn so schnell wie möglich mitteilen,da es sonst ein Vertrauensbruch darstellt.Sage ihm, dass Du die Verantwortung selbst dafür tragen willst.
Ich bin selbst Beamter und weiß,dass man mit Ehrlichkeit besser bedient ist,als wenn es dann doch heraus kommt.Nur Mut und glaube,dass es klappt.
V.Gr.Hans
Danke die Antwort! Ich würde es echt gern sagen, da es mich schon belastet, aber wie würde es im CV aussehen, wenn ich aufgrund der Schwangerschaft (die nicht geplant war) die Auslandsverwendung abbrechen müsste… ich habe hier kaum Belastungen. einen Schreibtischtäterposten.
ich kann sitzen, stehen und laufen wann immer ich will und muss nicht schwer tragen oder sonst was. Wäre ich in meinem Job zuhause, würde das anders aussehen. Da müssten sie mir eine andere Aufgabe geben. Es weiß niemand von meiner Schwangerschaft, weder mein Arbeitgeber hier, noch mein Dienstherr zuhause. Ich habe auch ein gutes Verhältnis zu meinem Dienstvorgesetzten, allerdings würde der mich sofort, aufgrund von Fürsorgepflichten, nach hause holen. Bezweifle, dass er mich hier lassen würde, wenn ich es auf meine eigene Verantwortung zuende bringe. Denke, das dürfte er nicht. Keine Ahnung. ist nur eine Vermutung. Nun habe ich noch 5 Wochen im Ausland, davon bin ich 17 Tage zuhause im Urlaub. Es ist also fast geschafft. Zwickmühle!!!