Hallo, wie sieht es aus wenn man innerhalb seiner (bereits verlängerten) Probezeit einen rotlichtverstoß (jedoch unter 1 sekunde) verursacht?!. Mit welchen Konsequenzen müsste man rechnen?
gesetzliche Grundlage StVG
Hi Chappi,
§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde
seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2.
ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3.
ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
2Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. 3Für die verkehrspsychologische Beratung gilt § 4 Abs. 9 entsprechend.
Hinweis: ein Rotlichtverstoß gilt als schwerwiegender Verstoß.
LG Ulli
Hi,
zur Ergänzung
Ampel bei Rot überfahren
Hi,
als Ergänzung
Insofern, wenns gesichert
Schließe mich der Meinung von Q an. Auch bei einem Rotlichtverstoß von unter einer Sekunde sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 50 € zzgl. Verwaltungsgebühren und Punkten nach sich. Bei einem Verstoß über einer Sekunde wären es nämlich bereits 125 € plus fahrverbot.
Gruß Schwanneck
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Wobei ich gerade überlege. Kann die Probezeit erneut verlängert werden wenn sie bereits um zwei Jahre verlängert wurde??? @ q
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Wobei ich gerade überlege. Kann die Probezeit erneut
verlängert werden wenn sie bereits um zwei Jahre verlängert
wurde??? @ q
Nein, maximal 4 Jahre zusammen.
@Gruß
Hi,
Bei einfachen Rotlichtverstößen gibt es 2 Stufen
Huhu!
Meiner bescheidenen Meinung nach gilt das Überfahren einer
Kreuzung bei roter Ampel unterhalb der Zeitdauer einer Sekunde
als nicht strafrelevant.
Herr Dr. Kohl, sind Sie das?
Nun wie ist es aber wenn man schon bei einem Aufbauseminar war, droht dann bei einem zweiten verstoß (in diesem fall rote Ampel unter 1 sek.) dann eine MPU? (medizinisch psychologische untersuchung)
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Nun wie ist es aber wenn man schon bei einem Aufbauseminar
war, droht dann bei einem zweiten verstoß (in diesem fall rote
Ampel unter 1 sek.) dann eine MPU? (medizinisch psychologische
untersuchung)
Hi,
hat da einer schlechte Nerven? 
Keine MPU
Nochmal die Kurzfassung Verstöße in der Probezeit
1.)Verstoß=> Nachschulung
2.)Verstoß=> Freiwillige Beratung
3.)Verstoß=> Entzug der Fahrerlaubnis
Nach 3Monaten kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Die Restprobezeit wird angehängt.
4.)Verstoß=>MPU
Wir sind jetzt erst bei 2. Und würde es sich empfehlen eben die Probezeit durch den Kurs um 1Jahr zu verkürzen.
Q-Gruß
Kann sein dass da einer schlechte Nerven hat, weil manche Personen noch zu Schule gehen und nicht immer paar hundert Euro locker haben:wink:
Die 2.Konsequenz also die „Freiwillige Beratung“ wie sieht sowas aus und vor allem, was kostet sowas?
Gruß Chappi
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Kann sein dass da einer schlechte Nerven hat, weil manche
Personen noch zu Schule gehen und nicht immer paar hundert
Euro locker haben:wink:
Hi,
kann schon sein, es gibt aber auch Ferienjobs. 
Die 2.Konsequenz also die „Freiwillige Beratung“ wie sieht
sowas aus und vor allem, was kostet sowas?
Die Kosten kenne ich nicht, dürften aber im Bereich 200-300€ liegen. Ist wie bei der Nachschulung auch je nach Anbieter unterschiedlich. Es ist einfach ein/mehrere kleines Gespräch mit einem Verkehrspsychologen. Die Preise müssten verglichen werden. Einen Vorteil bringt dieses Seminar imho nicht. Dann lieber die mehrfach erwähnte Probezeitverkürzung machen.
Q-Gruß
Hallo, hat man auch schon in erwägung gezogen nur verträgt sich dass nicht immer mit der Abivorbereitung für die Prüfungen im März mit dem Ferienjob, also an dieser „freiwilligen Beratung“ ist also nicht wirklich was freiwilliges dran (man muss hingehen, sonst bekommt man den Lappen weg) oder wie kann man das verstehen!?
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„freiwilligen Beratung“ ist also nicht wirklich was
freiwilliges dran (man muss hingehen, sonst bekommt man den
Lappen weg) oder wie kann man das verstehen!?
Hi,
freiwillig = freiwillig.
Kann man machen, muss man nicht machen.
Hat kein Vorteil und kein Nachteil
Q-Gruß