Hallo,
kannn mir Jemand sagen, was passiert, wenn man das Erbe seines
Vaters ausschlägt.
dann kämen die Nächsten in der gesetzlichen Erfolge zum Zuge, in diesem Fall vermutlich die Mutter des Verstorbenen.
Insbesonders interessiert uns, ob man dann NUR das Erbe des
verstorbenen Vaters ausschlägt
Das Erbe noch lebender Personen kann nicht ausgeshclagen werden, da ja noch keine Erbmasse vorliegt. Erbe entsteht mit dem Tod des Erblassers.
oder ob man in weiterer
Konsequenz dann AUCH automatisch das Erbe der noch lebenden
Großmutter (die hoffentlich noch lange leben wird)
aussschlägt.
Die Großmutter (Mutter des Erblassers) müsste, so sie das wollte, das Erbe ebenfalls ausschlagen (6-Wochen-Frist).
Beim Tode dieser käme wieder die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
Wenn die Erben 1. Ordnung (Kinder etc.) das Erbe zum Ende der 6-Wochen-Frist ausschlagen läuft ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Erbes erneut die 6-Wochen-Frist für die Erben der 2. Ordnung usw.
Entscheidend ist die Kenntnisnahme, nicht der Zeitpunkt der Auschlagung, so wie die First für die Erben 1. Ordnung auch erst mit Kenntnisnahme des Erbes und nicht dem Verblassen des Erblasser zu laufen beginnt.
Also: Der Vater ist gestorben und das Erbe des Vaters soll
ausgeschlagen werden.
Was passiert dann in der Zukunft mit dem Erbe der Großmutter?
Es ensteht, wenn sie verstirbt und wird wie oben beschrieben weitergegeben. Sollte sie vorher ein paar Kreuzfahrten unternehmen und alles mit der neuen Liebschaft verlebt haben, dann ist nix mehr da. 
Bei gewillkürter Erbfolge durch eine rechtsgültiges Testament gibts ein paar Änderungen, der Pflichtteil bleibt natürlich unberührt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
Gruß
osmodius