Konsequenzen bei Erbausschlagung

Hallo,

kannn mir Jemand sagen, was passiert, wenn man das Erbe seines Vaters ausschlägt.

Insbesonders interessiert uns, ob man dann NUR das Erbe des verstorbenen Vaters ausschlägt oder ob man in weiterer Konsequenz dann AUCH automatisch das Erbe der noch lebenden Großmutter (die hoffentlich noch lange leben wird) aussschlägt.

Also: Der Vater ist gestorben und das Erbe des Vaters soll ausgeschlagen werden.
Was passiert dann in der Zukunft mit dem Erbe der Großmutter?

Danke im Voraus für die Antworten.

Hallo.
Jeder erbt für sich allein. Der Sohn kann nicht über die Oma bestimmen, ob sie das Erbe annimmt oder nicht.
So sehe ich das mit meinem Rechtverständnis.
Gruss Peter

Hallo.
Jeder erbt für sich allein. Der Sohn kann nicht über die Oma
bestimmen, ob sie das Erbe annimmt oder nicht.
So sehe ich das mit meinem Rechtverständnis.

Hi,

das ist sicher richtig, aber hat mit der Fragestellung nichts zu tun.

Der Vater ist gestorben, das Erbe des Vaters soll ausgeschlagen werden.

Es lebt noch die Oma, die UP möchte nun wissen ob man mit der Ausschlagung der Erbschaft des Vaters, auch die irgendwannmal eintretende Erbschaft der Mutter ausgeschlagen hat.

Ich würde sagen nein, da das ja jeweils getrennte Erbschaften sind.

Gruß
Tina

Hallo!
Ich habe das bislang so verstanden, dass (positive und negative) Vermögen vererbt werden:

Also, wenn ich Erbe eines Menschen werden soll (gesetzlich oder durch Erbeinsetzung), habe ich die Möglichkeit, anzunehmen oder auszuschlagen. Da gibt’s ne 6 Wochen- / 6 Monatsfrist.

Wenn ich das Erbe der Person A) ausschlage, weil ich das Vermögen oder Teile daraus nicht haben will, gilt dies nur für den Nachlass der Person A).

Bsp: Vater stirbt vor dessen Mutter. Enkel/in beerbt erst den Vater (oder schlägt aus), dann die Oma (oder schlägt aus).

Anderer Fall:
Vater erbt den Nachlass seiner Mutter, das Vermögen geht in Vaters ein, Vater stirbt und Enkelin/Tochter erbt oder schlägt aus. Dann ist natürlich das ehemalige Omavermögen mitvererbt, da es im Vatervermögen „steckt“ (oder schon verbraucht wurde).

just my 50 ct.
Grüßle
Jogi

Hallo,

kannn mir Jemand sagen, was passiert, wenn man das Erbe seines
Vaters ausschlägt.

dann kämen die Nächsten in der gesetzlichen Erfolge zum Zuge, in diesem Fall vermutlich die Mutter des Verstorbenen.

Insbesonders interessiert uns, ob man dann NUR das Erbe des
verstorbenen Vaters ausschlägt

Das Erbe noch lebender Personen kann nicht ausgeshclagen werden, da ja noch keine Erbmasse vorliegt. Erbe entsteht mit dem Tod des Erblassers.

oder ob man in weiterer
Konsequenz dann AUCH automatisch das Erbe der noch lebenden
Großmutter (die hoffentlich noch lange leben wird)
aussschlägt.

Die Großmutter (Mutter des Erblassers) müsste, so sie das wollte, das Erbe ebenfalls ausschlagen (6-Wochen-Frist).
Beim Tode dieser käme wieder die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.

Wenn die Erben 1. Ordnung (Kinder etc.) das Erbe zum Ende der 6-Wochen-Frist ausschlagen läuft ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Erbes erneut die 6-Wochen-Frist für die Erben der 2. Ordnung usw.
Entscheidend ist die Kenntnisnahme, nicht der Zeitpunkt der Auschlagung, so wie die First für die Erben 1. Ordnung auch erst mit Kenntnisnahme des Erbes und nicht dem Verblassen des Erblasser zu laufen beginnt.

Also: Der Vater ist gestorben und das Erbe des Vaters soll
ausgeschlagen werden.
Was passiert dann in der Zukunft mit dem Erbe der Großmutter?

Es ensteht, wenn sie verstirbt und wird wie oben beschrieben weitergegeben. Sollte sie vorher ein paar Kreuzfahrten unternehmen und alles mit der neuen Liebschaft verlebt haben, dann ist nix mehr da. :wink:

Bei gewillkürter Erbfolge durch eine rechtsgültiges Testament gibts ein paar Änderungen, der Pflichtteil bleibt natürlich unberührt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Gruß

osmodius

Ja,Tina, genau das ist es, was ich Frage.

Dass es eine gesetzliche Erbfolge gibt, wenn Person A das Erbe des verstorbenen Vaters aussschlägt, das ist klar.
In dem Fall geht das Erbe an die noch lebend mutter des verstorbenen Vaters der Person A.
Darum geht es aber nicht.

Uns interessiert nur, ob Person A, wenn er das Erbe des verstorbenen Vaters ausschlägt, dann automatisch auch das (irgendwann in der Zukunft zu erwartende) Erbe der noch lebenden Großmutter (Mutter seines verstorbenen Vaters) sozusagen „mitausschlägt“.

Oder sind beide Erbansprüche (die der Person A seinem Vater gegenüber und die der Person A seiner Großmutter gegenüber) sozusagen UNABHÄNGIG voneinader, was ja logisch wäre.

Hallo,

Oder sind beide Erbansprüche (die der Person A seinem Vater
gegenüber und die der Person A seiner Großmutter gegenüber)
sozusagen UNABHÄNGIG voneinader, was ja logisch wäre.

ja, sind sie. So kann die Grossmutter von A erstmal alles erben und bei deren Tod kommen dann die Enkel zum Zuge.

Gruß
T.