momentan bin ich sehr sauer und würde gerne wissen ob es Sinn macht mich zu beschweren. Vielleich bekomme ich hier Rat.
Ich (Beamter, A14) wollte einen Kredit aufnehmen (4-stellig).
Die Bank wollte mir dazu unbedingt eine Restschuldversicherung verkaufen.
Sie bezog sich sogar darauf, dass sie seit Mai 2007 dazu verpflichtet sei mich auf das Risiko eines Todes, Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit hinzuweisen.
Mein Versicherungsbüro hatte mir im Mai etwas über das Gesetz für Versicherungsvermittler erzählt und unter anderem erwähnt, dass ein Kunde nur noch Bedarfsgerecht beraten werden darf.
Ich habe der Bank mitgeteilt, dass ich eine Risikolebensversicherung über 250.000 €, eine Berufsunf. über 1300 € habe und Beamter bin.
Ich sah also keinen Bedarf an der angebotenen Versicherung.
Nun wurde das Darlehen abgelehnt, weil ich nicht bereit wäre das Risiko zu minimieren.
Ich habe das Gefühl, dass es nur um die Provision ging.
Kann ich da etwas unternehmen?
Kaum, die Bank ist nicht verpflichtet, Dir den Kredit zu gewähren. Außerdem vermute ich, das es für die Ablehnung andere Gründe gibt. Die Bank wird kaum einen Kredit verweigern (Kerngeschäft), weil Du die Versicherung (Randgeschäft) nicht willst. Außerdem ist ein Geschäft besser als kein Geschäft.
Mein Versicherungsbüro hatte mir im Mai etwas über das Gesetz
für Versicherungsvermittler erzählt und unter anderem erwähnt,
dass ein Kunde nur noch Bedarfsgerecht beraten werden darf.
Meines Wissens unterliegen Banken als Annexvertrieb für die Kreditversicherungen nicht dem Versicherungsvermittlergesetz!
Ich sah also keinen Bedarf an der angebotenen Versicherung.
Nun wurde das Darlehen abgelehnt, weil ich nicht bereit wäre
das Risiko zu minimieren.
Wie schon erwähnt wurde, die Bank ist frei in der Entscheidung wem Sie einen Kredit gewährt und wem nicht.
Geh doch einfach zu einer anderen Bank! Mit Glück findest Du
Wenn ein Oberrat (A14) keinen vierstelligen Kredit mehr bekommt, muß das einen Grund haben. Solange der nicht bekannt ist, hilft der Weg zur nächsten Bank auch nicht weiter.