Konsequenzen bei Intoleranz im Internet?

Hallo,

angenommen jemand, der bei einer Hilfsorganisation im Gesundheitswesen beschäftigt ist, die sich auf den Grundsatz beruft, nicht nach rassistischen, ideologischen etc. Orientierungen zu unterscheiden, äußert sich im Internet unter seinem realen Namen und öffentlich despektierlich zu Transvestiten. [z.B.: „Ich kotze, wie kann DAS (den ESC) gewinnen?“]

Könnte so jemand arbeitsrechtlich belangt werden?

Grüße und vielen Dank im Voraus,
Liete

Auch hallo

Könnte so jemand arbeitsrechtlich belangt werden?

Kommt drauf an, inwiefern die Äusserungen (straf-)rechtlich bedeutsam sind und mit dem AV im Zusammenhang stehen, vgl. analog mit http://www.anwalt.de/rechtstipps/ausserordentliche-k… (natürlich könnte das Verhalten im Privatleben des AN jetzt für das Beschäftigungsverhältnis ein ‚G’schmäckle‘ bekommen und unter der Hand Konsequenzen für denselben bedeuten…).

mfg M.L.

wieso sollte jemand privat keine freie meinung haben dürfen? wenn wir jedem das recht geben wollen, sich frei zu entfalten und dazustellen, müssen wir das halt wirklich jedem geben, der sich an das grundgesetz hält.
und nein, das grundgesetz zählt nur sehr sehr sehr selten im verhältnis zwischen bürgern.

nicht nach rassistischen, ideologischen etc.
Orientierungen zu unterscheiden,

Hi,

dann wäre es doch vom Arbeitgeber gedeckt … oder verstehe ich da was nicht?

Schöne Grüße

vV

nicht nach rassistischen, ideologischen etc.
Orientierungen zu unterscheiden,

dann wäre es doch vom Arbeitgeber gedeckt … oder verstehe
ich da was nicht?

Ich verstehe - ehrlich gesagt - nicht, was du meinst.

Ich verstehe - ehrlich gesagt - nicht, was du meinst.

… die rassistische Orientierung des Mitarbeiters ist für den Arbeitgeber kein Kriterium …

oder?

Gruß

vV

Achso…
Nein, der Arbeitgeber ist eine Hilfsorganisation, die unter den Grundsätzen arbeitet, dass die Mitarbeiter jeden Menschen gleich behandeln, egal welche Religion, Sexualität etc. dieser zu behandelnde Mensch hat. Die Mitarbeiter sollten also neutral sein.

Achso…
dass die Mitarbeiter jeden Menschen
gleich behandeln,

Naja, er hat ihn ja nicht behandelt, nur gesagt, was er von ihm hält.

Schöne Grüße

vV

wieso sollte jemand privat keine freie meinung haben dürfen?

Das möchte ich niemandem absprechen.
Es wäre doch auch merkwürdig, wenn jemand für eine Institution arbeitet, die sich für Menschen mit Migrationshintergrund einsetzt und sich privat in rechtsextremen Vereinen engagiert oder zusprechend NPD-Plakate auf sozialen Plattformen teilt.

man darf heute sogar andere meinungen vertreten als der arbeitgeber. es soll sogar katholikenbgeben. die bei bei der evangelischen kirche arbeiten…

man darf heute sogar andere meinungen vertreten als der
arbeitgeber. es soll sogar katholikenbgeben. die bei bei der
evangelischen kirche arbeiten…

Aber wehe, man arbeitet in einem katholischen Krankenhaus und lässt sich scheiden…

das scheiden lassen war noch nie ein problem…