angenommen jemand, der bei einer Hilfsorganisation im Gesundheitswesen beschäftigt ist, die sich auf den Grundsatz beruft, nicht nach rassistischen, ideologischen etc. Orientierungen zu unterscheiden, äußert sich im Internet unter seinem realen Namen und öffentlich despektierlich zu Transvestiten. [z.B.: „Ich kotze, wie kann DAS (den ESC) gewinnen?“]
Kommt drauf an, inwiefern die Äusserungen (straf-)rechtlich bedeutsam sind und mit dem AV im Zusammenhang stehen, vgl. analog mit http://www.anwalt.de/rechtstipps/ausserordentliche-k… (natürlich könnte das Verhalten im Privatleben des AN jetzt für das Beschäftigungsverhältnis ein ‚G’schmäckle‘ bekommen und unter der Hand Konsequenzen für denselben bedeuten…).
wieso sollte jemand privat keine freie meinung haben dürfen? wenn wir jedem das recht geben wollen, sich frei zu entfalten und dazustellen, müssen wir das halt wirklich jedem geben, der sich an das grundgesetz hält.
und nein, das grundgesetz zählt nur sehr sehr sehr selten im verhältnis zwischen bürgern.
Achso…
Nein, der Arbeitgeber ist eine Hilfsorganisation, die unter den Grundsätzen arbeitet, dass die Mitarbeiter jeden Menschen gleich behandeln, egal welche Religion, Sexualität etc. dieser zu behandelnde Mensch hat. Die Mitarbeiter sollten also neutral sein.
wieso sollte jemand privat keine freie meinung haben dürfen?
Das möchte ich niemandem absprechen.
Es wäre doch auch merkwürdig, wenn jemand für eine Institution arbeitet, die sich für Menschen mit Migrationshintergrund einsetzt und sich privat in rechtsextremen Vereinen engagiert oder zusprechend NPD-Plakate auf sozialen Plattformen teilt.