Habe ohne vorherige Zustimmung des Sozialamtes einen Mietvertrag unterschrieben, obwohl diese neue Whg im preislich genehmigten Rahmen liegt und deutlich ca. 100,-Euro billiger ist als meine Alte Whg und ich für die alte Whg eine Eigenbedarfskündiogung zum 1.10.2001 vorlag, meine alte Vermieterin aber mich vorzeitig aus dem Mietvertrag entläßt.
Jetzt verweigert mir das Sozialamt die Kostenübernahme für Umzugskosten, als auch die Kaution der neuen Whg. Ist das rechtens und was kann ich machen, da sich die Bearbeiterin übergangen fühlt, macht sie jetzt auf zickig!
Schönen Dank für Hilfe!
Ute Homann
Hallo,
leider kann ich dir in dieser Angelegenheit nicht helfen, da ich in einer Umzugsspedition arbeite, welchses sich natürlich mehr mit der Durchführung des Transportes beschäftigt und weniger mit den staatlichen Regularien, ob einem Umzugskosten erstattet werden oder nicht. Dennoch Viel Glück mit deinem Problem…
Trotzdem Danke schön! Antonia
Hallo,
da kann ich leider nicht viel dazu sagen. Das ist eine Rechtsfrage, die ggf. mit einem Anwalt zu klären wäre.
Einfacher ist es sicher, noch einmal auf die Sachbearbeiterin zuzugehen. Den eigenen Fehler zuzugestehen und einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise einholen, evtl. gibt es ja eine Kompromiss-Lösung.
Gruß,
J. Wörle
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Liebe Ute,
Ich kann Dir hier leider nicht helfen. Ich bin Experte wenn es den Umzug von Haushaltsgut selbst betrifft.
LG, Jeffrey
Hallo Ute,
Ich kenne mich mit juristischen Fragen nicht wirklich aus, scheint mir aber eine Schikane zu sein, oder?
Paul
Fragen Sie doch am Besten bei einer anderen Sachbearbeiterin nach und legen diesen Fall dar, machen Sie auch klar, dass Sie nur im besten Sinn gehandelt haben, da die neue Wohnung ja günstiger ist als die alte und Sie ja auch aus der alten Wohnung raus mussten.
Leider müssen die dir den Umzug nicht bezahlen, dass ist so nicht vorgesehen. Auch die Kaution zu leihen ist Ermessenssache vom Amt, dazu sind die ebenfalls nicht verpflichtet.
Vielleicht hilft es noch einmal persönlich mit der Bearbeiterin zu reden, denn leider liegt das in ihrer Hand.
Hallo,
da koennte es eng fuer Dich werden. Hilft nur ein unverbindliches Beratungsgespraech beim Rechtsanwalt weiter…
Ich bin da als ausfuehrender Umzugsunternehmer ueberfragt.
Gruss
Nico
Lieber Chris, trotzdem vielen Dank, liebe Grüße Antonia
Hallo Wrle, schönen Dank für die Tips, liebe Grüße Antonia
Liebe Ute,
Ich kann Dir hier leider nicht helfen. Ich bin Experte wenn es
den Umzug von Haushaltsgut selbst betrifft.
LG, Jeffrey
Hallo Jeffrey, trotzdem danke! Liebe Grüße Ute
Hallo Ute,
Ich kenne mich mit juristischen Fragen nicht wirklich aus,
scheint mir aber eine Schikane zu sein, oder?
Paul
Liber Paul, hoffe ich krieg es irgentwie hin, danke für die Antwort.LG Ute
Fragen Sie doch am Besten bei einer anderen Sachbearbeiterin
nach und legen diesen Fall dar, machen Sie auch klar, dass Sie
nur im besten Sinn gehandelt haben, da die neue Wohnung ja
günstiger ist als die alte und Sie ja auch aus der alten
Wohnung raus mussten.
Liebe Peggy sue, danke für die gute Idee, lieb Grüße Ute
Liebe Grinsekatze, hab schon mit der Bearbeiterin geredet, sie scheint das konsequent durchziehen zu wollen, aber drück mir die Daumen.LG Ute
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Lieber Nico, hoffe ich benötige keinen Anwalt, warte erst mal die Entscheidung der Bearbeiterin und ihrer Vorgesetzten ab und hoffe das Beste, ansonsten muß ich evt. doch den Weg über den Anwalt nehmen. Danke schön.LG Ute