Hallo,
weiß jemand von euch, ob und wenn ja welche Konsequenzen es für den
Eigentümer einer Wohnung haben kann, wenn er einer Person erlaubt,
sich unter seiner Adresse anzumelden, obwohl er dort gar nicht wohnt?
Meine potenzielle neue Mitbewohnerin bat mich um die Erlaubnis, sich
bereits anmelden zu dürfen, obwohl ich mich noch nicht definitiv für
sie entschieden habe. Da ich sie ja kaum kenne, bin ich etwas
misstrauisch.
Sie sagt, sie hätte sich vorher nicht anmelden können, weil sie immer
zur heimlichen Untermiete untergebracht war. (Nun, kann ja sein.).
Nun fange sie einen neuen Job an und bräuchte dringend - auch für den
Perso - eine gültige Meldeadresse.
Was meint ihr, was ich davon halten soll?
Dankeschön für eure Antworten
Andrea