Konsequenzen bei Schein-Meldeadresse?

Hallo,

weiß jemand von euch, ob und wenn ja welche Konsequenzen es für den
Eigentümer einer Wohnung haben kann, wenn er einer Person erlaubt,
sich unter seiner Adresse anzumelden, obwohl er dort gar nicht wohnt?

Meine potenzielle neue Mitbewohnerin bat mich um die Erlaubnis, sich
bereits anmelden zu dürfen, obwohl ich mich noch nicht definitiv für
sie entschieden habe. Da ich sie ja kaum kenne, bin ich etwas
misstrauisch.

Sie sagt, sie hätte sich vorher nicht anmelden können, weil sie immer
zur heimlichen Untermiete untergebracht war. (Nun, kann ja sein.).
Nun fange sie einen neuen Job an und bräuchte dringend - auch für den
Perso - eine gültige Meldeadresse.

Was meint ihr, was ich davon halten soll?

Dankeschön für eure Antworten

Andrea

Hallo Andrea,
nach den Bestimmungen des Meldegesetztes NRW ist eine Zustimmung des Wohnungsgebers bzw. Eigentümers nicht erforderlich (aus behördlicher Sicht bedauere ich das). Die Person kann sich also bei der Meldebehörde ohne Probleme, auch ohne deine Zustimmung, anmelden. Auch der Hauseigentümer kann das nicht verhindern. Entscheidend sind nach dem MG die tatsächlichen Wohnsitzverhältnisse, also, ob jemand auch wirklich dort wohnt. Sollte jemand nur gemeldet, aber nicht wohnhaft sein, ermittelt die Meldebehörde und führt ggfl. eine Registerbereinigung (behördliche Abmeldung) durch. Also, nichts unterschreiben bzw. bestätigen.

Moin,
bitte entscheide Dich für ein Brett im Forum für diese wenn auch immer abgewandelte Frage.
Gruß
Dirk m.MOD