Konsequenzen bei Zahlungsverzug Miete

Welche Konsequenzen folgen, wenn man mit der Miete in Verzug gerät, eine fristlose Kündigung vom Vermieter erhält und dann aber sofort auszieht?

Das heißt, wenn man den Vermieter nicht dazu zwingt eine Räumungsklage anzustreben?

Könnte man dann noch glimpflich mit Verzugszinsen davonkommen oder muss man mit rechtlichem Ärger in jedem Fall rechnen???

Hallo, fristlos kündigen kann der Vermieter, wenn Sie z. B. mit zwei Mieten im Verzug sind. Er muss sie allerdings abgemahnt haben. Wenn Sie dann aber sofort die ausstehende Miete komplett zahlen, ist die fristlose Kündigung nichtig. Er kann sie dann allerdings noch ordentlich kündigen, sollte er es nicht gleich vorsichtshalber, mit der Fristlosen erledigt haben. Sollten sie nicht zahlen, müssen sie die Whg. innerhalb zwei Wochen räumen, ansonsten kommt die Räumungsklage. Der Vermieter kann Ihnen dann den entstandenen Schaden in Rechnung stellen, wie z. B. wenn er die Whg. nicht gleich weiter vermieten kann, oder die Whg. günstiger vermietet werden muss. Versuchen sie mit dem Vermieter zu reden, aber versprechen sie nichts, was sie nicht halten können.

Vielen Dank für den Rat!

Eine Einigung ist immer die kostengünstigste Lösung.
Im Normalfall folgen auf eine Nichtzahlung Mahnung mit Mahnkosten und Inverzugsetzung mit Kündigungsandrohung. Der eingetrene Verzug löst die Kostenübernahmepflicht der Kosten der Rechtsverfolgung auf Klägerseite aus. Es folgt der Mahnbescheid. Sie werdedn zur Zahlung der Rückständigen Miete nebst Kosten und Zinsen veruteilt. Das Urteil wird nach Rechtskraft vollstreckt. Es folgen Pfändungen beim Arbeitgeber und in Ihre Konten. Mahnbscheid und Zwangsvollsgtreckung sowie Pfändgunen fließen ins Schuldnerverzeichnis bzw. die Schufa ein. Fazit: Der erste Gedanke ist der Beste!"

Hi
nein das ist kein Kaveliersdelikz. im normalfall hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. die auch dem Vermeiter noch zustehen würden wenn du normal kündigen würdest. da du oder er dich fristlos Kündigt ist im ein Vertrauensschaden entstanden in Höhe von drei Monatsmieten. Die stehe ihm zu zusätzlic noch die nicht bezahlten Mieten. Da er dir fristlos kündigen kann wenn die zweite Monatsmiete in Folge nicht eintrifft sind as schon dann bis zu fünf Monatsmieten.Wenn er dazu noch einen Makler beauftragen muß kommen die Kosten noch dazu. Auch den Aufwand den er betreibt RTelefonate Kopien Anwaltskosten umherfahren usw. sind Kosten die er dir in Rechnung stellen darf, weil du ja die Spielregeln verletzt hast. Du mußt dier eines merken in unserer Rechstsprechnung. immer der im Guten Glauben ist bekommt vor Gericht recht.

gruß Peter

fristlose kündigung und ihre nichtbefolgung kann räumungsklage zu folge haben-allerdings müssen 2 kaltmieten in verzug sein. wenn 2 mieten in rückstand sind und es wird 1 nachgezahlt, ist die kündigung abgewandt, allerdings kann man es nur 1x in 24 monaten machen. grundsätzlich kann man bei verzug schon mit kosten rechnen, wenn z. b. der vermieter nach erfolgloser mahnung einen anwalt einschaltet und der z. b. klage oder mahnbescheid einreicht.