Welche Konsequenzen folgen, wenn ich mit der Miete in Verzug gerate, eine fristlose Kündigung vom Vermieter erhalte und dann sofort ausziehe?
Das heißt, wenn ich den Vermieter nicht dazu zwinge eine Räumungsklage anzustreben?
Könnte ich dann noch glimpflich mit Verzugszinsen davonkommen oder muss ich mit rechtlichem Ärger in jedem Fall rechnen???
Hallo,
also nur durch einmaligem Verzug, drohen noch keine rechtliche Schritte.
Kann ja mal von der Bank übersehen worden sein, oder das Gehalt noch nicht am ersten gebucht, sodass die Zahlung ein oder zwei Tage darauf erfolgt.
Sofern allerdings ein längerfristiger Verzug besteht, und du selbst weißt, dass es „an dir liegt“, so rate ich dringend Rücksprache mit dem Vermieter zu halten und versuchst einen Konsenz mit ihm zu finden.
Besser als einfach nur abzuwarten und dann mit unfairen Mitteln zuwerke gehen. So eine Räumungsklage mit allem dran, kann dem Vermieter schon mal gut 10.000,- € plus kosten.
Sieh zu und verhalte dich freundlich, das macht Eindruck, wenn die erste Reaktion von dir aus kommt.
Viele Grüße,
TT