Konsequenzen des Leistungsschutzrecht Facebook

Ich frage mich, welche konkreten Konsequenzen das Leistungsschutzrecht für Verlage (LSR), das heute im Bundestag erörtert werden soll, für normale Internetnutzer oder Blogger hat.

Was kann mir passieren, wenn ich als Vereinsmitglied oder Privatperson auf Facebok, Twitter, Google oder in eigenen Blogs Texte und/oder Headlines über mein Thema sammle, verlinke und aggregiere?

Werde ich dann womöglich im Sinne des LSR abgemahnt und bin zur Zahlung an Verlage wie Springer und Burda verpflichtet?

Darf ich überhaupt noch auf diese Verlinken, indem ich bspw. die Überschrift übernehme?

d.
Erik

Ich frage mich, welche konkreten Konsequenzen das
Leistungsschutzrecht für Verlage (LSR), das heute im Bundestag
erörtert werden soll, für normale Internetnutzer oder Blogger
hat.

Das fragen sich viele! Was da „entschieden“ werden soll versteht keiner derjenigen die es entscheiden sollen und hat zudem soviel Löcher wie das Universum.

Was kann mir passieren, wenn ich als Vereinsmitglied oder
Privatperson auf Facebok, Twitter, Google oder in eigenen
Blogs Texte und/oder Headlines über mein Thema sammle,
verlinke und aggregiere?

Solange du immer die Rechte entsprechend „klärst“… garnichts!

Werde ich dann womöglich im Sinne des LSR abgemahnt und bin
zur Zahlung an Verlage wie Springer und Burda verpflichtet?

Nur wenn du dessen Rechte verletzt bzw. diese mit den entsprechenden Rechteinhaber nicht geklärt hast und entsprechend einer Klage dazu verpflichtet wirst.

Darf ich überhaupt noch auf diese Verlinken, indem ich bspw.
die Überschrift übernehme?

Es gibt ein Zitatrecht Siehe:http://de.wikipedia.org/wiki/Zitatrecht?title=Zitatr…

Wobei wir uns hier eher im Urheberrecht als im Leistungschutz befinden. Auch das ist ein Unterschied den die meisten nicht verstehen.

Versuch einfach möglichst die Rechte zu klären, dann brauchst du auch keine Angst zu haben. Wenn du natürlich groß vorsetzlich handelst und einfach veröffentlichst ohne dir irgendwelche Gedanken zu machen, dann flattern wahrscheinlich auch irgendwann eine Mahnung ins Haus.

Aber da du jetzt schon fragt, sehe ich das bei dir nicht :wink:

Viel Erfolg…

Hallo Herr Hauth!

Leider muss ich Ihnen da die Antwort schuldig bleiben, da ich mich mit dem Leistungsschutzrecht nicht auskenne und - ich muss es zu meiner Schande gestehen - mich auch noch nicht wirklich beschäftigt habe.
Ich sehe das mit dem Verlinken jedoch nicht als Angriff auf das Urheberrecht resp. LSR, da man eine Überschrift nicht zwangsweise eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht hat.
Aber: Dies ist nun kein Fakt, von daher sollten Sie sich bitte nicht 100%ig auf diese Aussage stützen.

MfG
Michael Vogl

Sorry, ich habe die Angelegenheit heute nicht verfolgt.

Gruß
Formator