ich hoffe, ich bin mit meiner Frage in diesem Brett richtig:
Wenn jemand einen Arbeitsvertrag unterschreibt, kurz vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit dem Arbeitgeber aber mitteilt, dass er diese Stelle nicht antreten möchte (also den Arbeitsvertrag quasi wieder auflösen möchte), kann der Arbeitgeber dann hieraus Ersatzansprüche ableiten?
Gibt es für den Rücktritt von einem Arbeitsvertrag Fristen, innerhalb derer ein eben solcher Rücktritt OHNE negative (rechtliche) Folgen möglich ist?
Macht es einen Unterschied, ob es sich bei dem Arbeitsvertrag um einen Zeitvertrag oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt?
Noch einen Hinweis: Falls eine Probezeit von 6 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart wurde, gilt diese 2-Wochen-Frist dann auch schon VOR Beginn des Arbeitsvertrages?
Für fundierte Hinweise bin ich bereits vorab herzlich dankbar.
Ist im fiktiven Arbeitsvertrag eine Kündigung vor Beginn
ausgeschlossen?
Nein, wir können in diesem - fiktiven - Fall davon ausgehen, dass dieser Punkt gar nicht erwähnt wird, also weder explizit ein- noch ausgeschlossen ist.
Wenn … kann der Arbeitgeber dann hieraus Ersatzansprüche ableiten?
Ja.
Kann man irgendwie sagen, welchen Umfang solche Ansprüche haben können?
Gibt es für den Rücktritt von einem Arbeitsvertrag Fristen,
innerhalb derer ein eben solcher Rücktritt OHNE negative
(rechtliche) Folgen möglich ist?
Wenn nicht vereinbart, nein.
Heißt das im Umkehrschluss, wenn jemand einen Arbeitsvertrag unterschreibt, muss er die Stelle auch antreten - egal, wie lange der eigentliche Arbeitsbeginn noch in der Zukunft liegt?
Erst dann kann er wieder regulär kündigen?
Ist das so richtig?
Kann man irgendwie sagen, welchen Umfang solche Ansprüche
haben können?
Auf jeden Fall könnten Anspüche aus Anzeigenschaltung / Suche nach
dem Nachfolger gefordert werden.
Heißt das im Umkehrschluss, wenn jemand einen Arbeitsvertrag
unterschreibt, muss er die Stelle auch antreten - egal, wie
lange der eigentliche Arbeitsbeginn noch in der Zukunft liegt?
Erst dann kann er wieder regulär kündigen?
Ist das so richtig?
Ja, regulär kündigen, in der Regel 14 Tage in der Probezeit.
Möglich ist natürlich immer, dass man mit dem Arbeitnehmer spricht.
Was will der mit einer Person, die gar nicht bei ihm arbeiten will?
Aber wenn der Personalchef Böses will, dann sieht es für den
Arbeitnehmer schlecht aus.
Allerdings düngt mich, dass ich da schon mal etwas anderes
gelesen habe…
Ich denke auch, dass ich mal was gelesen hätte, dass eine Kündigung
unwirksam erklärt wurde, weil sie vor Antritt der Arbeit schon
eingegangen war. Ist aber schon ne Weile her.
Rein intuitiv würde ich sagen, dass man die Kündigung zwar
schon vorher abgeben kann, die Frist aber erst mit dem ersten
Arbeitstag anfängt zu laufen.
Nö du.
Allerdings düngt mich, dass ich da schon mal etwas anderes
gelesen habe…
Man kann vor Antritt kündigen, insofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Dabei geht man von der Anfangs-/Probezeit-kündigungsfrist aus. (Zweifelhaft wäre mir da nur der Fall, wenns ein befristeter Vertrag ohne Kündigungsmöglichkeit wäre … aber das geb ich an LeoLo weiter
Schadenersatzansprüche wie gehabt (bei Nachweisbarkeit). Vertragsstrafen bei Nichtantritt siehe Vertrag.
Immer eine Frage des konkreten Einzefalles und abhängig von der „Interpretation“ des AV, also dem ermittelten Willen der Vertragsparteien (war eine Kümöglichkeit vor Arbeitsantritt gewollt oder eben nicht). Als ganz (natürlich unzureichend ) komprimiert zusammengefasst kann man sagen:
Bei kurzer Vertragslaufzeit (z.B. befristet) oder kurzer Kündigungsfrist (höchstens gesetzlich), beginnt die Kündigungsfrist mit Zugang der Kündigungserklärung – also schon vor Vertragsbeginn. Bei langer Vertragslaufzeit oder eine längerer Kündigungsfrist (mehr als gesetzlich), beginnt die Kündigungsfrist erst mit Arbeitsbeginn. Aber auch andere Indizien, wie zum Beispiel die Vereinbarung einer Probezeit oder einer Vertragsstrafe spielen hier mit rein.