Hallo an alle,
angenommen ein Mitarbeiter eines Familienbetriebes (ca. 30 Mitarbeiter), der gerade seine 6 monatige Probezeit überstanden hat, kommt einfach nicht mehr zu Arbeit.
Er meldet sich telefonisch krank, aber war nicht beim Arzt (keine AU Bescheinigung).
Am 3.Tag der "Krankheit "ruft der Vorgesetzte (nicht der Geschäftsführer bzw. Inhaber) den Mitarbeiter an und der AN meint „er hätte keine Böcke mehr zu kommen“. Die Androhung der Kündigung lässt ihn kalt.
Mit welchen Konsequenzen könnte der Mitarbeiter noch rechnen, abgesehen von einer Kündigung und den daraus resultierenden Folgen der ALG1 Sperre?
Könnte man ihn zwingen wieder zu kommen, zumindest so lange bis man eine andere Arbeitskraft bekommen hat?
Danke!
LG Jasmin
Hallo Jasmin
Mit welchen Konsequenzen könnte der Mitarbeiter noch rechnen,
abgesehen von einer Kündigung und den daraus resultierenden
Folgen der ALG1 Sperre?
Mit einer Schadenersatzklage des AG.
Könnte man ihn zwingen wieder zu kommen, zumindest so lange
bis man eine andere Arbeitskraft bekommen hat?
Nein, Artikel 12 Abs. 3 Grundgesetz.
http://dejure.org/gesetze/GG/12.html
Gruß
smalbop
Hallo Jasmin
Mit welchen Konsequenzen könnte der Mitarbeiter noch rechnen,
abgesehen von einer Kündigung und den daraus resultierenden
Folgen der ALG1 Sperre?
Mit einer Schadenersatzklage des AG.
Hallo,
welcher Schaden könnte ersetzt werden?
LG jasmin
Hallo Jasmin
Mit welchen Konsequenzen könnte der Mitarbeiter noch rechnen,
abgesehen von einer Kündigung und den daraus resultierenden
Folgen der ALG1 Sperre?
Mit einer Schadenersatzklage des AG.
Hallo,
welcher Schaden könnte ersetzt werden?
Hallo,
davon abgesehen, dass es keinen Sinn macht, einen Arbeitsunwilligen zur Arbeit im Unternehmen zu „zwingen“, weil dieser dann Schäden „anrichten“ könnte, die von ihm evtl. nicht zu ersetzen wären, entsteht natürlich dem AG ein Schaden dahingehend, als der AG nun gewzungen ist, den Arbeitsplatz durch eine Zeitarbeitsfirma mit entsprechend höheren Kosten sofort besetzen zu müssen, falls der Arbeitsplatz „qualifiziert“ ist und über das AA nicht am nächsten Tag bereits ein Mitarbeiter eingestellt werden könnte.
Diese „Mehrkosten“ könnte im Arbeitsgerichtsverfahren durchaus dem ehem. AN auferlegt werden.
Schönen Tag noch.
jn
LG jasmin
Hallo
Mit welchen Konsequenzen könnte der Mitarbeiter noch rechnen,
abgesehen von einer Kündigung und den daraus resultierenden
Folgen der ALG1 Sperre?
Mit einer Schadenersatzklage des AG.
welcher Schaden könnte ersetzt werden?
Nun, ob und welcher Schaden ihm durch das vertragswidrige Verhalten seines AN entsteht - das kann nur der AG wissen.
Gruß
smalbop
Hallo,
als der AG nun gewzungen ist, den Arbeitsplatz
durch eine Zeitarbeitsfirma mit entsprechend höheren Kosten
sofort besetzen zu müssen, falls der Arbeitsplatz
„qualifiziert“ ist und über das AA nicht am nächsten Tag
bereits ein Mitarbeiter eingestellt werden könnte.
Diese Position ist leider qualifiziert und kann genau aus diesem Grund nicht einfach so von einem Leiharbeiter übernommen werden, da sie Einarbeitungszeit allein minimum 1-2 Monate beträgt.
Die Kollegen könnten die Arbeit zwar teilweise übernehmen (also aufgeteil zwischen Kollegen) allerdings entstünden dann Überstunden…
Könnte man die Überstunden vielleicht als Schaden ersetzen lassen? Denn diese würden ja nicht anfallen, wenn der Mitarbeiter nicht da wäre. Allerdings müsste man wiederum den Mitarbeiter seinen Srtunden zahlen wenn er da wäre - als fällt ja nicht wirklich Mehraufwand auf. (Überstunden werden nicht ausbezahlt, sondern regulär abgebaut)
Es ist lächerlicherweise so, dass ziemlich genau vor einem Jahr bereits etwas ähnliches passiert ist. Da war es eine sehr junge Dame aus dem Büro, die einfach nicht mehr gekommen ist und sie wurde fristlos entlassen. Auch hier wollte man Schadensersatz, nur hat der Anwalt wenig Chancen auf Erfolg gestellt, da man hätte der AG zweifelos nachweisen müssen welcher Schaden entstanden ist. Und hier liegt der Hund begraben.
Also gibt es wohl ausser „Schadensersatz“ keine andere Möglichkeit ?
LG Jasmin
Hallo,
aus meiner Sicht „nein“ und für den Schadenersatz gilt, dass der der ihn fordert ihn auch den Schaden Belegen muss.
Es ist für ein Unternehmen natürlich eine dumme Situation, andererseits jemanden zur Arbeit zu zwingen der „keinen Bock mehr hat“ - selbst wenn es möglich wäre, hielte ich für keine gute Idee.
Nicht umsonst stellen viele Unternehmen oft MA frei die regulär gekündigt wurden…
Gruss HighQ
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Sehe ich auch so, aber es hätte ja sein können, dass man sich noch ordentlich vom Mitarbeiter hätte verabschieden können … naja.