Hu, Tach erst mal, etwas sperriger Titel…
…aber eigentlich ganz simpel:
Ein AN kündigt seinen Job.
Der AG ist froh, dass er weg geht und sagt. um jeglichen Ärger zu umgehen: „Schreib dir dein Arbeitszeugnis selber, aber bleib auf dem Boden.“
Der AG legt nun ein AZ vor, bei dessen Durchsicht dem AG speiübel wird.
Voll des höchsten Lobes über Qualitäten, die dem AN selbst bei wohlwollendster Betrachtung nicht zugesprochen werden können.
Hat es für den AG irgendwelche Folgen, wenn er wider besseren Wissens seinem ehemaligen AN ein Zeugnis der Noten „Sehr gut“ bis „Gut“ unterschreibt, obwohl er bei neutraler Beurteilung zwischen ausreichend und ungenügend einzusortieren wäre?
(Dem AG sei in diesem Beispiel bekannt, dass das selber schreiben von Arbeitszeugnissen wohl immer mehr in Mode kommt. Er bedaure sehr, dass deren Aussagekraft dadurch gegen 0 geht, hat aber ebenso davon gehört, dass regelmäßig wegen Arbeitszeugnissen Verfahren vor dem Arbeitsgericht ausgefochten werden, wozu er weder Lust noch Zeit habe)