Konsequenzen für falsch positives Arbeitszeugnis für den Ex-AG?

Hu, Tach erst mal, etwas sperriger Titel…

…aber eigentlich ganz simpel:

Ein AN kündigt seinen Job.
Der AG ist froh, dass er weg geht und sagt. um jeglichen Ärger zu umgehen: „Schreib dir dein Arbeitszeugnis selber, aber bleib auf dem Boden.“

Der AG legt nun ein AZ vor, bei dessen Durchsicht dem AG speiübel wird.
Voll des höchsten Lobes über Qualitäten, die dem AN selbst bei wohlwollendster Betrachtung nicht zugesprochen werden können.

Hat es für den AG irgendwelche Folgen, wenn er wider besseren Wissens seinem ehemaligen AN ein Zeugnis der Noten „Sehr gut“ bis „Gut“ unterschreibt, obwohl er bei neutraler Beurteilung zwischen ausreichend und ungenügend einzusortieren wäre?

(Dem AG sei in diesem Beispiel bekannt, dass das selber schreiben von Arbeitszeugnissen wohl immer mehr in Mode kommt. Er bedaure sehr, dass deren Aussagekraft dadurch gegen 0 geht, hat aber ebenso davon gehört, dass regelmäßig wegen Arbeitszeugnissen Verfahren vor dem Arbeitsgericht ausgefochten werden, wozu er weder Lust noch Zeit habe)

Ein AN kündigt seinen Job.
Der AG ist froh, dass er weg geht und sagt. um jeglichen Ärger
zu umgehen: „Schreib dir dein Arbeitszeugnis selber, aber
bleib auf dem Boden.“

Der AG legt nun ein AZ vor, bei dessen Durchsicht dem AG
speiübel wird.
Voll des höchsten Lobes über Qualitäten, die dem AN selbst bei
wohlwollendster Betrachtung nicht zugesprochen werden können.

Hat es für den AG irgendwelche Folgen, wenn er wider besseren
Wissens seinem ehemaligen AN ein Zeugnis der Noten „Sehr gut“
bis „Gut“ unterschreibt, obwohl er bei neutraler Beurteilung
zwischen ausreichend und ungenügend einzusortieren wäre?

Der Arbeitgeber kann sich, wenn er ein falsches Arbeitszeugnis ausstellt, schadensersatzpflichtig machen: Ist das Zeugnis zu negativ und kann der Arbeitnehmer deshalb keine neue Arbeit finden, so muss der Arbeitgeber den dadurch eventuell entstehenden Verdienstausfall zahlen. Bewertet er ihn zu positiv, kann es sein, dass er den Schaden des neuen Arbeitgebers ersetzen muss

Akademische Diskussion

Bewertet er ihn zu

positiv, kann es sein, dass er den Schaden des neuen
Arbeitgebers ersetzen muss

Was angesichts der tatsächlichen Beweislast nicht durchsetzbar wäre, wenn der alte AG nicht vollkommen besch… wäre.

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Selbstverständlich kann der Unterschreibende immer dann zur Kasse gebeten werden, wenn durch wahrheitswidriges Zeugnis einem Dritten vorsätzlich ein Schaden zugefügt wird :open_mouth:
Ein Arbeitszeignis ist eine Urkunde und legt den Austeller auf eine umfassende Wahrheitspflicht fest.
Mit dem weiteren Grundsatz des Wohlwollens hat es herzlich wenig zu tun, wenn ganz offensichtlich billigend in Kauf genommen würde, den künftigen AG über gravierende Mängel zu täuschen, Arbeitsleistungen bewusst falsch zu beurteilen und die wahren Gründe der Arbeitsvertragsbeendigung wie Kundenbeschwerde zu verharmlosen.

G imager

Bewertet er ihn zu
positiv, kann es sein, dass er den Schaden des neuen
Arbeitgebers ersetzen muss

Was angesichts der tatsächlichen Beweislast nicht durchsetzbar
wäre, wenn der alte AG nicht vollkommen besch… wäre.

An diesen Aspekt hatte ich gar nicht gedacht…
Wie blöd von mir!

Man würde dem AN also raten, in seinem eigenen Interesse das Zeugnis _etwas_ weniger positiv zu schreiben, damit nicht jeder sofort denkt, dass das nur ein Gefälligkeitszeugnis ist.
Dann setzt man seinen Willi darunter und gut ist.
Denn - klar - das AZ ist ein subjektiver Eindruck des ehemaligen AG. Und so lange keine beweisbaren Fakten vorliegen, die das Gegenteil aussagen, ist ja alles gut.


Ist das meine persönliche Empfindung oder denkt ihr auch, dass das selber schreiben von Zeugnissen fast schon normal ist?
Ich hab das jetzt von mehreren Firmen gehört.
Find ich K4cke.

Selbstverständlich kann der Unterschreibende immer dann zur
Kasse gebeten werden, wenn durch wahrheitswidriges Zeugnis
einem Dritten vorsätzlich ein Schaden zugefügt wird :open_mouth:

Zitier doch mal die rechtssichere Quelle, vor allem den Teil mit der Begrenzung auf den Vorsatz!

Gruß
Guido

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