Konsequenzen für nächtliche Abwesenheit bei Kur/Re

Konsequenzen für nächtliche Abwesenheit bei Kur/Reha
Frau besucht Bekannte im Kurort,kann wegen Glatteis nachts nicht zurück und übernachtet dort.Auch am Morgen muß deswegen eine Anwendung abgesagt werden .Konsequenzen?

ja, sehr wahrscheinlich.
hth

Hallo

Ist es eigentlich so schwer, eine freundliche Anrede und/oder Dank/Verabschiedung hier reinzuschreiben?

Zusätzlich dazu macht es wenig Sinn, Einzeiler zu produzieren, so daß der Leser noch nicht einmal weiß, worum es geht. Konsequenzen gegenüber wem? Geht es darum, daß beim Arzt um die Ecke eine Anwendung abgesagt werden muß, dann hat das im Arbeitsrecht nichts zu suchen. Oder geht es um Konsequenzen gegenüber dem Kurträger?

Oder geht es darum, daß die Frau für einen Arbeitgeber Anwendungen ausführt und eine solche beim Kunden absagt? Dann würde es wenigstens zum Arbeitsrecht passen. Konsequenz könnte dann mindestens eine Abmahnung sein. Der Arbeitnehmer hat sicherzustellen, daß er die Arbeitsleistung rechtzeitig aufnimmt. Auch Glatteis kommt selten von jetzt auf gleich und überraschend. In den Medien wird die Gefahr frühzeitig bekannt gegeben, so daß der AN sich darauf einstellen kann und muß. Im Zweifel sagt er den Besuch bei der Bekannten halt ab.

Gruß,
LeoLo