Konsequenzen Hundebiss

Hallo zusammen,

mein Hund hat kürzlich leider einen anderen gebissen, so dass dieser genäht werden musste. Hat jemand in Hamburg damit Erfahrungen gemacht, welche Konsequenzen das für uns haben könnte? Wesenstest? Maulkorb? Bußgeld? Beide Hunde waren übrigens nicht angeleint…

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,

wenn nicht feststellbar ist, wer angefangen hat, werden wohl beide Hundehalter eingeschläfert!

Mach mal etwas langsamer mit Deinem Weltuntergang!
Kinder kommen ja auch nicht gleich ins Heim, nur weil sie nem anderen Kind eine Gescheuert haben.

Dies passiert täglich. Hunde sind nun mal so. Wenn sie können, dann tun sie auch das!
Und wenn die Fetzen fliegen, dann gibt es auch mal Opfer!

Hierzu spielt auch die Rasse DER Hunde ne Rolle.
Wenn ein Pittbull von nem Pekinesen niedergemetzelt wird, sieht die Sachlage ggf. etwas anders aus, als umgekehrt.

Tief durchatmen und alles langsam angehen!

Um welche Hunderassen handelte es sich dabei?

VG René

mein Hund hat kürzlich leider einen anderen gebissen, so dass
dieser genäht werden musste. Hat jemand in Hamburg damit
Erfahrungen gemacht, welche Konsequenzen das für uns haben
könnte? …

Hallo,

vernünftigerweise einigen sich die Halter darauf, dass jeder die Tierarztkosten des anderen zahlt, so in etwa würde auch ein Gericht entscheiden. Es sei denn, es handelt sich nach beiderseitiger Ansicht um eine ganz einseitige Angelegenheit, dann zahlt eben der Halter des Aggressors. Darüber hinaus passiert garnichts, ausser man wird sich nicht einig. Dann könnte derjenige, der sich ungerecht behandelt fühlt, versucht sein Anzeige zu erstatten.

Da dann normalerweise Aussage gegen Aussage steht, kann das Amt für öffentliche Unordnung mit so einer Anzeige auch nicht viel anfangen.

Die Überzeugung „mein Hund hat doch nichts gemacht“ nützt allerdings allein wenig, das sollte man auch andere Zeugen dafür haben als die Hunde. Nach meiner Erfahrung könnte man sowieso in vielen Fällen nur durch Zeitlupenaufnahmen klären, wer zuerst die Zähne gefletscht hat.

Gruss Reinhard

Hi Reinhard,

Nach meiner Erfahrung könnte man
sowieso in vielen Fällen nur durch Zeitlupenaufnahmen klären,
wer zuerst die Zähne gefletscht hat.

Ich denke: noch nicht einmal das. Die nonverbale Kommunikation geht sehr viel weiter über die (sichtbare) Körpersprache hinaus.

Wenn ich mit meinem Hund gehe und es begegnet uns ein „neuer“ Hund, dann spüre ich manchmal die Spannung (wertneutral: kann positiv oder negativ sein), mit der beide aufeinander zugehen. Ich glaube, die erzählen sich ganz schön viel, bevor u.U. der Krawall losgeht und deshalb ist es für uns Zweibeiner nahezu unmöglich zu beurteilen, „wer angefangen“ hat.

Gruß,
Anja

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Hallo!

In Hamburg herrscht meines Wissens Leinenzwang für Hunde. Also wird das Herrchen Deines Widersachers vermutlich die Füsse still halten und keine Anzeige erstatten, da sein Hund auch nicht angeleint war. Wäre nur Dein Hund nicht angeleint gewesen und hätte den angeleinten Hund gebissen, hättest Du deutlich schlechtere Karten.

Unter anderen Voraussetzungen würde ich allerdings die Sache schon ernst nehmen. Wenn Dein Hund z.B. einen deutlich kleineren, schwächeren Hund beisst und dies evtl. nicht zu ersten Mal und es wurde wiederholt Anzeige erstattet, könntest Du sehr wohl Auflagen bekommen und man könnte Dir sogar den Hund wegnehmen.

Im übrigen hätte ich dem anderen Hundehalter die Teilung der Tierarztkosten angeboten.

Gruß Inge

Absolut richtig
Hallo Anja,

Ich glaube, die erzählen sich ganz schön viel, bevor u.U. der Krawall losgeht und deshalb ist es für uns Zweibeiner nahezu unmöglich zu beurteilen, „wer angefangen“ hat.

Genau das ist der Punkt. Und nicht selten ist es der Hund, der angeblich „gar nichts gemacht“ hat, der den anderen auf diese Weise so lange rotzfrech provozierte, bis er eben eins auf die Mütze gekriegt hat.

Das Problem ist, dass Versicherungen das in aller Regel deutlich weniger differenziert betrachten (können).

Schöne Grüße,
Jule

1 Like

Hallo,

zum einen wird das von der Rasse deines Hundes abhängen. Wenn er gelistet ist, hast du ja ohnehin Auflagen zu erfüllen. Ein eventuell bereits erteiltes Negativzeugnis kann nach einem Zwischenfall widerrufen werden. Ob du die Chance kriegen würdest, ein Neues zu machen, hängt von den Umständen ab.

Steht der Hund nicht auf der Liste, sind die Umstände entscheidend: Befandet ihr euch in einem Gebiet, in dem Leinenpflicht bestand? Stand dein Hund nicht ausreichend im Gehorsam? Hat der andere Hund nicht gehorcht? Wie waren die Größenverhältnisse der Hunde? Gab es erkennbare Zeichen von Provokation auf der Seite des gebissenen Hundes?..

Grundsätzlich kann in Hamburg ein Hund als gefährlich eingestuft werden, wenn er Mensch oder Tier belästigt, bedroht oder gefährdet. Eine Leinenpflicht kann mindestens die Konsequenz sein.

Im Normalfall kannst du in diesem Fall ein Negativzeugnis beantragen. Um das zu kriegen, musst du in der Regel eine Hundeschule besuchen und einen entsprechenden Test mit dem Hund ablegen. Wenn es nicht der erste Vorfall mit deinem Hund war, stehen die Chancen darauf allerdings nicht so gut.

Hamburg steht in dem Ruf, Hunde (vor allem große) möglichst aus dem Stadtgebiet entfernen zu wollen. Von überzogenen Reaktionen bei Auffälligkeiten hört man dort öfter.

Schöne Grüße,
Jule

Liebe Jule,

kurze Ergänzung:

Grundsätzlich kann in Hamburg ein Hund als gefährlich
eingestuft werden, wenn er Mensch oder Tier belästigt, bedroht
oder gefährdet. Eine Leinenpflicht kann mindestens die
Konsequenz sein.

In Hamburg besteht eine allgemeine Leinenpflicht (rassenunabhängig), von der man sich allerdings nach entsprechenden Prüfungen befreien lassen kann.

http://www.hamburg.de/anleinpflicht/

Selbst die Leinenlänge wird vorgeschrieben (so jedenfalls mein letzter Stand).

Viele Grüße

Kathleen

Hallo Kathleen,

ja, damit hast du Recht. Manchmal hilft gründlicheres Lesen :smile:.

Heißt also für den UP, dass er vermutlich in jedem Fall Ärger kriegen wird.

Schöne Grüße,
Jule

Nein, es waren beide nicht angeleint und ja, sie hat trotzdem dem Ordnungsamt Meldung gemacht. Es ist allerdings der erst Vorfall. Welche Bedingungen gibt es denn für eine Entziehung des Hundes? Kannst du mir da mal den entsprechenden Gesetzestext nennen?

zum einen wird das von der Rasse deines Hundes abhängen.

Es ist ein Jack Russel

Steht der Hund nicht auf der Liste, sind die Umstände
entscheidend: Befandet ihr euch in einem Gebiet, in dem
Leinenpflicht bestand? Stand dein Hund nicht ausreichend im
Gehorsam? Hat der andere Hund nicht gehorcht? Wie waren die
Größenverhältnisse der Hunde? Gab es erkennbare Zeichen von
Provokation auf der Seite des gebissenen Hundes?..

Da, wie schon von anderen angemerkt, in Hamburg generell Leinenzwang herrscht, hätten beide Hunde angeleint sein müssen. Das ganze spielte sich in unserem Vorgarten ab, der aber leider nicht eingezäunt ist. Der andere Hund stand buchstäblich auf unserer Fußmatte und meiner ist da rein gerannt. Ich würde aber mal behaupten, dass das Ganze von meinem Ausging, zumal der andere kleiner und gesundheitlich auch nicht ganz fit war, insofern kann ich das Gegenteil eh nicht beweisen.

Grundsätzlich kann in Hamburg ein Hund als gefährlich
eingestuft werden, wenn er Mensch oder Tier belästigt, bedroht
oder gefährdet. Eine Leinenpflicht kann mindestens die
Konsequenz sein.

Kannst du mir den entsprechenden Gesetztestext nennen?

Im Normalfall kannst du in diesem Fall ein Negativzeugnis
beantragen. Um das zu kriegen, musst du in der Regel eine
Hundeschule besuchen und einen entsprechenden Test mit dem
Hund ablegen. Wenn es nicht der erste Vorfall mit deinem Hund
war, stehen die Chancen darauf allerdings nicht so gut.

Es ist zum Glück der erste…

Also, es handelt sich um einen Jack Russel. Da, wie schon von anderen angemerkt, in Hamburg generell Leinenzwang herrscht, hätten beide Hunde angeleint sein müssen. Das ganze spielte sich in unserem Vorgarten ab, der aber leider nicht eingezäunt ist. Der andere Hund stand buchstäblich auf unserer Fußmatte und meiner ist da rein gerannt. Ich würde aber mal behaupten, dass das Ganze von meinem ausging, zumal der andere kleiner und gesundheitlich auch nicht ganz fit war, insofern kann ich das Gegenteil eh nicht beweisen.

Mal eine zusätzliche Frage: Wie geht eigentlich die Haftpflichtversicherung damit um, dass beide Hunde nicht angeleint waren?

Hallo,

Also, es handelt sich um einen Jack Russel. Da, wie schon von
anderen angemerkt, in Hamburg generell Leinenzwang herrscht,
hätten beide Hunde angeleint sein müssen.

Auch auf privaten Grundstücken?

Der andere Hund stand buchstäblich auf unserer Fußmatte
und meiner ist da rein gerannt.

Das passiert nun mal. War es „Euer“ Vorgarten?

Ich würde aber mal behaupten,
dass das Ganze von meinem ausging, zumal der andere kleiner
und gesundheitlich auch nicht ganz fit war, insofern kann ich
das Gegenteil eh nicht beweisen.

Wie schon oben in anderen Post´s angemerkt, ist diese Frage nicht zu beantworten, da sehr subtile Anzeichen zu einem „Kampf“ führen können. Wenn der andere Hund stänkert, sieht das kaum einer. Dein Hund schon!

Mal eine zusätzliche Frage: Wie geht eigentlich die
Haftpflichtversicherung damit um, dass beide Hunde nicht
angeleint waren?

Spielt keine Rolle, denn angleinte Hunde verursachen selten Schäden und daher kommt die Haftpflicht erst recht bei unangeleinten Hunden zum tragen!

Werd Dir mit dem anderen Hundehalter einig und geh dies gelassen an.

VG René

Hallo,

Es ist ein Jack Russel

Da scheinen mir - unter ganz vielen Vorbehalten, da ich den zuständigen Gutachter nicht kenne - die Chancen auf eine schnelle Einstufung als „gefährlicher Hund“ nicht sooo groß zu sein, zumal es nicht mehrere Vorfälle gab. Der Sachverhalt, so wie er von dir geschildert wurde, klingt nach einer Schreckreaktion.

Kannst du mir den entsprechenden Gesetztestext nennen?

Guckst du in der Hundeverordnung für Hamburg, z.B. hier:
http://www.hundehaftpflicht-info.de/hamburg.htm

Was immer gut kommt ist, Einsicht zu zeigen und glaubhaft zu versichern, dass du zukünftig besser aufpassen wirst.

Leider ist es nicht so ganz einfach, Prognosen abzugeben, da sich die Entscheidungen der Städte und Kommunen und auch innerhalb derer die der jeweiligen Gutachter stark unterscheiden. Und: Leider versteht auch nicht jeder Gutachter tatsächlich was von Hunden.

Schöne Grüße,
Jule

Hi,

die Hundeverordnung für HH hat Jule Dir ja schon genannt. Ich denke, da beide Hunde nicht angeleint waren und Dein Hund auf Deinem Grundstück gebissen hat und es sich zusätzlich nicht gerade um einen Listenhund und großen Hund handelt, wird das ganze sicherlich mehr oder weniger im Sande verlaufen.
In der Tat denke ich aber auch, dass gezeigte Einsicht Dir die Sache extrem erleichtern wird, selbst wenn Du denken solltest: was wollte der fremde Köter auch auf unserem Grundstück.

Gruß Inge