Wenn das Jobcenter jemanden zum Amtsarzt schickt der Prüfen soll ob jemand momentan vermittelt werden kann und der Arzt kommt zum Ergebniss das die Person erstmal nicht vermittelbar ist was kann das für Konsequenzen haben?
Wird der jenige einfach erstmal für ein halbes Jahr als nicht vermittelbar geführt?
Kann er durch die Beurteilung des Amtsarztes verlangt werden das jemand die Wohnung wechselt z.B. wenn sie als zu groß und/oder zu teuer erachtet wird?
Warum fragt der Amtsarzt überhaupt nach der qm Anzahl der Wohnug?
Kann es sein das der Beurteilte sich dennoch bewerben muss auf Weisung vom Jobcenter?
Bekommt die Person weiterhin Arbeitslosengeld II Leistungen bzw. zahlt nun jemand anderes?
Durch den Amtsarzt erfolgt eine Begutachtung, ob und in welchem Umfang jemand arbeitsfähig ist. Danach richtet sich ja auch die Arbeitsvermittlung, also welche Jobs geeignet sind.
Bei einer generellen Arbeitsfähigkeit von unter 3 Stunden pro Tag gilt man als voll erwerbsgemindert, kann Erwerbsminderungsrente beantragen und, falls nötig, Grundsicherung beim Sozialamt. Dann braucht man sich eigentlich auch nicht mehr zu bewerben und fällt aus der Zuständigkeit des Jobcenters heraus.
Die Größe der Wohnung spielt eine Rolle bei der Gewährung von ALG II oder Grundsicherung, da nur eine bestimmte max. Miethöhe übernommen wird.
Aber wenn die Miete sowieso schon von der Arge gezahlt wird, ist es doch egal oder? Könnte das Gutachten bewirken das man aus seiner Wohnung ausziehen muss?
Hi.
Der Amtsarzt entscheidet ob und wie lange du arbeiten kannst. Natürlich wird er auch deine Fähigkeiten in seine Beurteilung einspielen lassen.
Auf deine Bezüge und genehmigte Wohnung hat er mal Null Einfluss. Hier ist nur die ARGE zuständig.