Bei Arbeitgeber A ist ein Arbeiter in der Nachtschicht von einer Ungesicherten Rampe von der aus Müll in einen großen Container geworfen wird
Abgestürzt und hat sich schwer Verletzt.
Der Arbeiter war in dieser Abteilung ganz alleine! ein zweiter Arbeiter
der auch Nachtschicht hatte ist in einer ganz anderen Abteilung.
Der Verletzte konnte sich nachdem er wieder bei Sinnen war zu diesem Hinschleppen, dieser Fuhr ihn dann sofort ins Krankenhaus.
Mit welchen konsequenzen hat A zu Rechnen? und darf man überhaupt alleine Arbeiten? (an Druckmaschnine)
Hallo Bernd,
und darf man
überhaupt alleine Arbeiten?
Ja, soll der Arbeitgeber vielleicht auch noch einen Babysitter stellen???
Natürlich darf man - auch nachts - allein arbeiten (siehe zum Beispiel Nachtwächter, Pförtner, was-weiss-ich).
Mit welchen konsequenzen hat A zu Rechnen?
In welchem Zusammenhang? Wo Menschen arbeiten, da passieren auch Unfälle. Ob der AG gegen irgendwelche gesetzlichen Vorgaben (ausreichende Beleuchtung, Sicherung der Rampe, etc.) verstoßen hat, steht auf einem anderen Blatt. Was hatte der verletzte Arbeiter auf der Rampe mitten in der Nacht überhaupt zu suchen?
Grüße
Renee
Hallo Bernd,
und darf man
überhaupt alleine Arbeiten?Ja, soll der Arbeitgeber vielleicht auch noch einen Babysitter
stellen???Natürlich darf man - auch nachts - allein
arbeiten (siehe zum Beispiel Nachtwächter, Pförtner,
was-weiss-ich).
Mhm, zum Glueck ist das nur Deine Meinung.
Mit welchen konsequenzen hat A zu Rechnen?
In welchem Zusammenhang? Wo Menschen arbeiten, da passieren
auch Unfälle. Ob der AG gegen irgendwelche gesetzlichen
Vorgaben (ausreichende Beleuchtung, Sicherung der Rampe, etc.)
verstoßen hat, steht auf einem anderen Blatt. Was hatte der
verletzte Arbeiter auf der Rampe mitten in der Nacht überhaupt
zu suchen?
Sonst geht’s gut? Vielleicht hat er gearbeitet? Schon mal von Unfallverhuetungsvorschriften gehoert?
Abend!
und darf man
überhaupt alleine Arbeiten?Ja, soll der Arbeitgeber vielleicht auch noch einen Babysitter
stellen???
Ja das muß er unter gewissen Umständen.
Natürlich darf man - auch nachts - allein
arbeiten (siehe zum Beispiel Nachtwächter, Pförtner,
was-weiss-ich).
was-weiss-ich darf es eben natürlich nicht.
http://www.uni-due.de/chemie/arbeitssicherheit/downl…
In dem Link ist auch eine Liste der Arbeiten die nicht alleine
durchgeführt werden dürfen.
Gruß
Stefan
Hallo,
Mhm, zum Glueck ist das nur Deine Meinung.
Wenn du eine andere Meinung hast oder Rechtsgrundlagen, die es einem AN grundsätzlich verbieten allein zu arbeiten, darfst du sie hier gerne mitteilen.
Was hatte der
verletzte Arbeiter auf der Rampe mitten in der Nacht überhaupt
zu suchen?Sonst geht’s gut? Vielleicht hat er gearbeitet? Schon mal von
Unfallverhuetungsvorschriften gehoert?
Ich finde die direkte Frage nach dem Aufenthalt auf dieser Rampe durchaus berechtigt. Könnte ja auch sein, dass er da nicht hätte hingehen müssen/dürfen. Manche Leute gehen z.B. zum Rauchen vor die Tür (oder eben vielleicht auf irgendeine Rampe?). Genaueres wissen wir bis jetzt darüber (noch) nicht.
MfG
Sonst geht’s gut?
Ja, bestens - und Dir?
Vielleicht hat er gearbeitet?
Vielleicht hat er aber auch Pause gemacht und latschte auf die Rampe, um eine zu rauchen um sich die Beine zu vertreten. Alles schon da gewesen (ich arbeite im Krankenhaus und bekomme so manchen D-Arzt-Bericht zu lesen - manche sind in puncto Arbeitsunfälle wirklich kreativ).
Schon mal von
Unfallverhuetungsvorschriften gehoert?
Jaja, die bösen, bösen Arbeitgeber… Dabei wird aber gerne vergessen, daß die Unfallverhütungsvorschriften bzw. das Arbeitsschutzgesetz auch für den Arbeitnehmer gelten. Daran bzw. an spezielle betriebsinterne Anweisungen hat sich jeder dort Angestellte zu halten. Insofern ist die Frage ‚was hat er dort gesucht?‘ durchaus berechtigt.
Hallo an alle die sich hier Beteiligen,
Also zur Frage was hatte der Arbeiter Nachts auf der Rampe zu Suchen.:
An einer Druckmaschnine fällt natürlich auch Abfall an der dann Entsorgt werden muß, ja und deshalb war der Arbeiter auf der Rampe.
Die Rampe ist schon seit Jahr und Tag Ungesichert und es war nur eine Frage der Zeit bis sowas Passieren mußte. Der Arbeiter fiel übrigens zwischen Container und Wand der Rampe und war eingeklemmt, genausogut
hätte er dort verbluten können hätte er sich nicht selbst Befreien können.
Und zu alleine Arbeiten, an einer Druckmaschine gibt es viele Rotierende Walzen es braucht nur eine Unachtsamkeit und schon kann man
in die Maschine eingezogen werden. Wie soll man dan Hilfe holen wenn man in der Maschine hängt? Ich habe dies schon selbst Erlebt das ein Kollege von einer Maschine erfasst wurde und bis zur Schulter eingezogen wurde erst im letzten Moment konnte ein anderer der die Schreie gehört hatte den Notaus betätigen.Warum und weshalb soetwas passiert wollen wir hier nicht Diskutieren es passiert halt.
Gruß Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
es stellen sich bei Deiner Schilderung folgende Fragen, die der Arbeiter beantworten müßte:
-
War es zwingend notwendig, daß der Arbeiter diese Rampe betreten mußte oder war es Bequemlichkeit ?
-
War der Arbeiter in die für seine Tätigkeit geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) eingewiesen worden.
-
Falls ja, hat der Arbeiter diese Vorschriften eingehalten ?
-
Ist dem Arbeiter bekannt, wer für diesen Bereich die verantwortliche Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ?
-
Falls der Arbeiter dort bereits länger arbeitete, hat er seinen AG oder die Fachkraft oder den BR (falls vorhanden) auf die Gefahrenstelle hingewiesen ?
-
Hat der Arbeiter nach dem Unfall eine Unfallmeldung an die zuständige BG geschrieben ?
Wie bereits in anderen Postings geschrieben, ist nicht nur der AG, sondern gleichrangig auch der AN für Arbeitssicherheit und die Einhaltung der UVV gleichermaßen verantwortlich. Gibt es klar erkennbare Gefahren am Arbeitsplatz, muß der AN auch von sich aus reagieren. Das verlangt zumindest die einschlägige Rechtsprechung.
&Tschüß
Wolfgang
Sonst geht’s gut?
Ja, bestens - und Dir?
Hm, can’t complain. Hab grad festgestellt das ich wirklich ganz schoen arschlochmaessig daher kam, das liegt glaube ich an www, da gewoehnt man sich das schnell an. Ich entschuldige mich.
Vielleicht hat er gearbeitet?
Vielleicht hat er aber auch Pause gemacht und latschte auf die
Rampe, um eine zu rauchen um sich die Beine zu vertreten.
Alles schon da gewesen (ich arbeite im Krankenhaus und bekomme
so manchen D-Arzt-Bericht zu lesen - manche sind in puncto
Arbeitsunfälle wirklich kreativ).
Da kann man sich jetzt drueber streiten. Beispiel:
Arbeiter A geht rauchen, weil er so suechtig ist dass er nach 2 Stunden zu zittern anfaengt ohne Zigarette = versichert, da das Rauchen zur Erhaltung der ARbeitskraft notwendig ist.
Arbeiter B vertritt sich die Beine weil es ihn immer so juckt wenn er auf Glaswolle sitzt = Nicht versichert, da eigenwirtschaftlich.
Klingt bescheuert, ist es auch. Klingt jetzt auch sehr einfach, gibt aber regelmaessig den Sozialgerichten Arbeit. Versuch mal Arbeiter A zu beweisen das es ihn vom Stangerl haut wenn er drei Stunden nicht raucht, naja.
Egal, auf jeden Fall darf es diese Rampe nicht geben wenn sie regelmaessig zur Arbeit genutzt wird. Punkt.
Schon mal von
Unfallverhuetungsvorschriften gehoert?Jaja, die bösen, bösen Arbeitgeber… Dabei wird aber gerne
vergessen, daß die Unfallverhütungsvorschriften bzw. das
Arbeitsschutzgesetz auch für den Arbeitnehmer gelten. Daran
bzw. an spezielle betriebsinterne Anweisungen hat sich jeder
dort Angestellte zu halten. Insofern ist die Frage ‚was hat er
dort gesucht?‘ durchaus berechtigt.
Bei dem ersten herrscht kein Zweifel, beim zweiten frage ich mich dann doch nach dem Zusammenhang?
Steht in den UVV irgendetwas von: „Stellt der Arbeitgeber nur unzureichend gesicherte Plattformen zur Verfuegung, so sind diese nur dann zu betreten wenn 20 Kilo schwerer Abfall getragen wird.?“ Da ist doch dann die Gefaehrdung wesentlich und nicht die Taetigkeit.
Bevor weitere Diskussionen ueber Versicherungsschutz auftauchen: Ich kenn genug D-Arzt-Berichte 
Hallo.
An einer Druckmaschnine fällt natürlich auch Abfall an der
dann Entsorgt werden muß, ja und deshalb war der Arbeiter auf
der Rampe.
Die Rampe ist schon seit Jahr und Tag Ungesichert und es war
nur eine Frage der Zeit bis sowas Passieren mußte.
Wer könnte hier zur Verantwortung gezogen werden?
-
Der Arbeitgeber/Sicherheitsbeauftragte, weil er „seit Jahr und Tag“ keine Sicherungsmaßnahmen ergroff?
-
der Arbeitnehmer/BR, weil er keine Schritte unternahm, um den Missstand abstellen zu lassen?
-
Die Gewerbeaufsicht, weil hier ein Gefahrenbereich „seit Jahr und Tag“ offensichtlich nicht kontrolliert worden ist?
-
Der Arbeitgeber/direkte Vorgesetzte, weil er duldete bzw. anordnete, dass ein Arbeitnehmer allein eine gefahrgeneigte Tätigkeit ausübte, ohne dass technische Einrichtungen zur Unfallverhütung vorhanden waren?
-
der Arbeitnehmer, weil er die ungesicherte Rampe betrat, ohne jemandem Bescheid zu geben?
-
Der Arbeitgeber, weil keiner zum Bescheidgeben in der Nähe war?
-
die Gewerbeaufsicht, weil in einem Betriebsbereich mit Gefahrenneigung Nachtschicht gearbeitet wird (was die Behörde wissen muss ), ohne dass …
usw., usf.
Alles nicht so einfach, wenn man’s doppelt nimmt. Zumal jetzt Regressansprüche ins Haus stehen - BG an den AG, RV an die BG, AN an den AG, AN an die RV, AN an die BG …? Strafverfahren kann auch passieren.
Die größte A…karte hat hier m.E. der Arbeitgeber. Ausschlaggebend ist, dass der ungesicherte Zustand schon über einen langen Zeitraum bestand. Wäre meinetwegen in der betreffenden Schicht z.B. ein Geländer abgebrochen und der AN hätte dies gewusst und trotzdem munter weitergearbeitet, müsste er sich (evtl. grobe) Fahrlässigkeit vorwerfen lassen. Aber einen Zustand über Jahre hinweg so bestehen zu lassen, wie hier geschildert, ist - m.E. eindeutig - grobe Fahrlässigkeit. Es spielt übrigens, so wie der Hergang hier geschildert wird, dafür gar keine Geige, ob der betreffende Arbeitnehmer allein war - gestürzt wäre er auch im Beisein eines Kollegen, abgesehen davon, dass auch nicht zwei den Verschnitt zur Rampe tragen, wenn einer alleine reicht.
Ich müsste mich sehr täuschen, wenn das Ganze den Arbeitgeber nicht eine schöne Stange Geld kostet. Vor einer Strafverurteilung könnte ihn eventuell die Tatsache schützen, dass die Behörde diesen Fall anscheinend nie moniert hat. Hat diese das getan und der AG hat den entsprechenden Hinweis ignoriert, wird es gleich nochmal teurer.
Ich gehe im übrigen davon aus, dass es sich um eine schwere Verletzung im Wortsinne - mit längerem Krankenhausaufenthalt, AU und evtl. Reha - handelt. Wenn das nicht der Fall ist, besteht noch eine gewisse Chance, dass die Hausnummer eine kleine bleibt.
Gruß Eillicht zu Vensre