Konsequenzen nach positiver Drogenkontrolle

Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Vor ca. drei Wochen war ich bei einer der größten Techno Partys Deutschlands, der Nature One.
Angereist sind wir zu acht mit dem Zug bis Koblenz und von da aus weiter mit dem Busshuttle nach Kastellaun wo das Festival stattgefunden hat.
Als wir den Bahnhof in Koblenz richtung Bushaltestelle verliesen, wurde ich direkt angesprochen zwecks Personenkontrolle und wurd gebeten dem Herrn von der Polizei zu deren Quartier zu folgen wo auch schon Kabienen für die Durchsuchung aufgebaut waren.
Er erklärte mir ganz freundlich was nun folgt und ich war auch sehr kooperativ und hab mich allgemein auch sehr gut mit dem Polizisten verstanden.
Er erklärte mir dass es um eine Drogenkontrolle ginge und dass ich nun die möglichkeit hätte mögliche mitgeführte Drogen freiwillig heraus zu geben was ich auch auf anhieb tat. Bei mir hatte ich ca. 2,5g Speed eingepackt in ein Papierbriefchen. Es folgte die weitere Körperdurchsuchung bei der nichts weiter gefunden wurde.
Ich hielt ein ganz nettes schwätzchen mit dem Polizisten und ich gab mich einsichtig. Was hätte es mir auch gebracht abzustreiten oder mich zu wehren denn das hätte die Prozedur nur unnötig in die länge gezogen. Beim anschliesenden verhör stellte der Polizist fest dass ich bisher nie auffällig geworden war oder irgendwelche BTM oder ander einträge vorhanden sind. Er erklärte mir noch wqas nun auf mich zukommen würde und dass das verfahren wohl sowieso fallen gelassen würde. ausserdem schrieb er nur den besitz von 0,8g in seinen Bericht obwohl es mindestens 2,5g waren.
Vor einigen Tagen bekam ich nun Post von der Staatsanwaltschafft RheinlandPfalz und wie angenommen wurde das Verfahren fallen gelassen. Ich wurde in dem Schreiben noch kurz darauf aufmerksam gemacht dass ein wiederholter Drogenbesitz schlimmere konsequenzen hätte und so wqeiter… wie gesagt war das mein erstes vergehen in irgendeiner form.

Meine Frage ist nun was ist mit meinem Führerschein?
Hat sich das Thema mit dem Schreiben erledigt oder muss ich damit rechnen dass man mir den Führerschein entzieht oder dass ich von der Führerscheinstelle zum Drogentest geladen werde?

Wenn irgendwer schon erfahrung oder ein ähnliches Problem hatte oder sich mit sowas auskennt wäre ich sehr sehr dankbar um eine schnelle und begründete Antwort.

Vielen Dank im Vorraus
Gez. R.E.

Hy Rick

Ich kann dir da leider nicht sehr weiterhelfen, da müsstest du jemanden anschreiben der sich mit Fragen und Gesetzten rund um den Führerschein etc. auskennt.

Ich denke aber das sollte keine Probleme geben, ein Bekannter von mir wurde auch einmal von der Polizei vorgeladen, bla bla bla, sie konnten ihm einige BTM- Vergehen nachweisen, was er auch letzten Endes zugab, Verfahren wurde dann auch eingestellt. Er hat deshalb nie Probleme mit dem Führerschein bekommen.

Viel Glück und ich hoffe kannst den Lappen behalten.

John Frink

moin moin,
nur wenn der Staatsanwalt die Führerscheinstelle informiert, dann wird es ekelig.
Es folgt dann kein Drogentest, sondern gleich die Anordnung für eine MPU, die dann auch positiv zu bestehen ist.
mfg
mpu24

Hallo RE,
ja, noch mal Glück gehabt, hast nur eine Menge zum Eigengebrauch gehabt. In der Regel hat das keine weiteren Konsequenzen, auch nicht für den Führerschein. Solltest dun noch mal auffallen kann das dann anders aussehen.
Alles Gute
W.Z.

Hi Rick Early,

kurze Frage vorab :
Warum schleppst Du das Zeug mit zur Party ?

Nun zu Deiner Frage;

bei den o,8 gr. dürfte das Nettogewicht gemeint gewesen sein. Du hast Glück gehabt, dann ab – 1 – Gramm von Amphe, PEP, oder wie auch immer, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht mehr ein. Es gelten dort bundeseinheitliche Richtlinien.
Also, Glück gehabt.
Dein nächstes Problem wird der Führerschein.
Die Polizeibehörden sind per Erlass gezwungen / gebunden, der für Dich örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde Kenntnis zu geben. Ich kann Dir sagen, dass es grundsätzlich und höchst richterlich abgesegnet ( BGH ) ist, dass Konsumenten harter Drogen, also MDA, MDMA, Koks, Heroin, die Fahrerleubnis zu entziehen ist.
Du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Wochen von Deiner Führerscheinstelle hören.
Also, Finger weg.
Ich frage mich immer wieder, wenn derartige Anfragen kommen, warum Ihr das Zeug in Euch reinwerfen müsst.

Gruß

Hallo!
So wie es aussieht hast Du dank des Polizisten (der zuwenig notierte) und der - im Vergleich mit anderen Bundesländern „gnädigeren“ - Staatsanwaltschaft diesmal Glück gehabt. Andernorts (z.B. Bayern) führt der Fund auch von Kleinstmengen gern einmal zu einer Hausdurchsuchung.

Warum Du aber gerade zur Nature was mitnimmst ist mir schleierhaft, ist doch bekannt dass dort seit Jahren stets per Großeinsatz alle gründlich Kontrolliert werden.

Aber zum Thema Führerschein: da ist nichts zu befürchten.
a) Du bist nicht gefahren
b) es wurde bei Dir nur Besitz von BTM festgestellt
c) Ersttäter

Anders würde es sich verhalten, wenn Du als Fahrer mit Auto/Fahrrad/Motorrad unterwegs gewesen wärest. In diesem Fall hätte Dich die Polizei zu einer Urinkontrolle (bzw. im Fall dass diese positiv ausgefallen wäre: Blutentnahme) gebeten - und damit den Konsum nachgewiesen bzw. die sog. „Trunkenheitsfahrt“ (Fahren unter Einfluß von Alkohol oder BTM)
Daraufhin würde sich die Führerscheinstelle melden.

Ausnahme für das Einschreiten der Führerscheinstelle ohne ertappte Trunkenheitsfahrt wäre der Wiederholungs- oder Gewohnheitstäter. Oder etwa wie wenn die Polizei feststellt, dass man in einem Drogensubstitutions-Programm bist - dann stellt sich die Frage, ob man bei täglicher Einnahme von Drogenersatzstoffen tauglich ist, ein Fahrzeug zu führen. Ähnlich wird es sich verhalten, wenn Du in kurzen Abständen mehrfach mit BTM erwischt wirst)

Fazit: würde mich sehr wundern, wenn Du noch etwas von der FS-Stelle in der Angelegenheit hörst - gleichzeitig aber der gutgemeinte Rat: entweder keine Drogen mehr - oder: bessere Verstecke :wink:

zur Antwort von Bayeux: es gibt keine Bundeseinheitlichen Grenzen bzgl. einer „geringen Menge“. Z.B.: „Die Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben auch Regelungen für die Einstellung anderer Betäubungsmittel ausdrücklich geregelt. Sie sehen die Möglichkeit vor beim Besitz von 1 g Heroin und 1 g Kokain (Bremen 2 g, Schleswig-Holstein 3 g) einzustellen. Bei Amphetamin sehen Hessen bei 2,5 g und Schleswig-Holstein bei 3 g eine Einstellungsmöglichkeit vor. Bei Ecstasy ist das in Bremen bei 3 Tabletten, in Hamburg bei weniger als 10 und Hessen bei weniger als 20 Tabletten vorgeschrieben.[7]“ Quelle: wikipedia bzw. Patzak, Jörn und Dr. Wolfgang Bohnen: Betäubungsmittelrecht, Verlag C.H. Beck: 1. Auflage, ISBN 978-3-406-58639-2 Buch anschauen, Kapitel 2 Rdn. 124

Ich würde die Sache als erledigt betrachten , allerdings werde ich in Zukunft besser darauf aufpassen.

Hey,

  1. es wird immer die tatsächliche Menge an Amphetamin berechnet. D.h. von Deinen 2,5 gr.waren lediglich
    0,8 gr. Amphetamin bei dem Rest handelte es sich um irgendwelche Streckmittel. Also denke nicht: " so ein toller Cop, der wollte mir nen Gefallen tun u. hat ne geringere Menge aufgeschrieben" Nee. nee so ist das nicht. Kannste mal sehen wie viel Mist u. Dreck dazwischen gepanscht wird. Alles für den Dealerprofit !!
  2. Bist Du wie ich lese nicht unter Speed Auto gefahren sondern Du hast öffentliche Verkehrsmittel benutzt. Aus diesem Grund brauchst du Dir um Deinen Führerschein keinen Kopf zu machen. Passiert nichts.
    Wirst Du aber irgendwann angehalten und Du sitzt mit Speed im Kopf am Steuer dann ist Dein Lappen weg. Und vergiss nicht, es lässt sich einige Tage im UK feststellen.

Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o. bezahlter Berater/in.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.
hoffe ich konnte helfen
by Medealuna

Hallo,
tut mir Leid, aber da kann ich nicht weiterhelfen!

Gruß

Hallo, Junge, da hst Du aber Glück gehabt, sieh das als Warnsschuß. Ich habe solche Sachen mit unseren Patienten auch schon erlebt, bei weiteren Verstößen reagieren die Richter dann scharf, dann rappelts richtig.
Um den Führerschein brauchst Du nicht zu fürchten, Nachkarten macht kein Staatsanwalt.
Halt die Füße still und lass den Mist. Speed macht dich auf Dauer fertig. Wie lange konsumierst Du und wieviel?

Gruß
Kosmo

hallo rick early. ich bin mir zwar nicht 1oo% sicher aber da du nicht mit dem auto unterwegs warst glaube ich ist das jetzt erledigt. allerdings wenn du in zukunft mal in eine kontrolle kommst, mit oder ohne auto, dann wirst du warscheinlich öfter mal nach drogen durchsucht.
ach und die kumpelmasche machen die meisten cops. denn in einer lockeren unterhaltung sagt man schon mal was das bei richtiger auslegung gegen einen verwendet werden kann. darum am besten nicht mehr sagen als: den namen, die adresse und ansonsten aussage verweigern.
wünsch dir weiterhin glück.
viele grüße loki

Auf jeden Fall ist davon auszugehen das du bei einer Verkehrskontrolle einem Drogenschnelltest unterzogen werden könntest.Da du nicht als Führer eines Kraftfahrzeugs in diese Lage geraten bist bekommt die Führerscheinstelle keine Meldung hierüber.