HAllo zusammen,
wenn ich an meinem Privatweg, über den auch ein Wanderweg führt, ein Schild aufstelle: „Privatweg, Durchgang auf eigene Gefahr“, welche Konsequenzen hat das dann?
Die Verkehrssicherungspflicht habe ich doch trotzdem, oder?
MAcht es rechtliche irgenwo einen Unterschied, ob ich ein solches Schild aufstelle doer nicht?
Weiß echt niemand eine Antwort? ?? Googel gibt auch keine eindeutige Antwort. Dann stimmt es vielleicht, dass ein Schild gar keinen Unterschied macht?
Genau so ist es.
Was für einen soll es denn machen? Haftung? Es bleibt doch ein Weg, das Schild ändert nichts. Jeder haftet für sich selbst. Der Wanderer für seine Füße, der Grundbesitzer für den Zustand des Weges.
Gruß
anf