Konservative im EU-Parlament: Rechtsstaat nein danke

Schlimmer Tag im EU-Parlament in Straßburg. Das Parlament hat es mehrheitlich abgelehnt, die im Immunität von Angelika Niebler (CSU) aufzuheben. Obwohl die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Anfangsverdacht sieht, darf sie nun nicht weiter ermitteln. Möglicherweise bleibt also eine Verbrecherin nun unbehelligt (und kann sich weiter extrem bereichern).

Begründung: Das Verfahren erscheine “politisch motiviert”, also im Prinzip so, wie der Spinner Trump argumentiert, wenn ihm nichts mehr einfällt.

Rechtsstaatlichkeit ist doof, Willkür ist besser!

Ein Bärendienst dafür, den EU-Bürgern zu vermitteln, wie wichtig ein starkes EU-Parlament ist…….

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Diese Aussage ist aber nicht gänzlich unsubstantiiert, hast du dich mit dem Argument hinsichtlich der befangenen Zeugin auseinander gesetzt, dem auch der Rechtsausschuss in seiner Empfehlung vor der heutigen Abstimmung folgte?

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn es anders ist. Folgende Textstellen aus (dem Extremistenblatt) TAZ klingen halt gar nicht gut:

“Der Rechtsausschuss des Parlaments, in dem Niebler selbst Mitglied ist, sprach sich Anfang Mai gegen diesen Schritt aus. Die Beschwerden seien mit einem „direkten politischen Motiv eingereicht“ worden, hieß es unter anderem zur Begründung. Zudem gebe es einen „Mangel an Genauigkeit in Bezug auf die genauen in Rede stehenden finanziellen Beträge“. Die Absicht könnte darin bestanden haben, „den Ruf von Angelika Niebler zu schädigen“.”

(Also die Staatsanwaltschaft will keine juristische Aufarbeitung, sondern nur “den Ruf schädigen”? Heftiger Vorwurf!)

……….

Brisant ist der Fall, da für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eigentlich nicht der allgemeine Leumund eines Zeugen maßgeblich ist, sondern ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen. Dies ist [nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gegeben] - unter anderem, weil die Belastungszeugin zahlreiche Dokumente ausgehändigt hat. Das Vorgehen des Rechtsausschusses ist umstritten, weil die Mitglieder nicht die Möglichkeiten nutzten, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen einzuholen. Stattdessen hörten sie lediglich Niebler zu dem Fall an.

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Bei dieser Belastungszeugin soll es sich um eine Person handeln, die bei der letzten Wahl zum Europaparlament vergeblich antrat (Listenplatz, aber nicht zum Zug gekommen) und die sich, so die Vermutungen, erhofft nach einem Mandatsverzicht von Frau Niebler an ihrer statt nach zu rücken. Die Dokumente mögen ein Fehlverhalten belegen können, es steht aber der Verdacht im Raum, dass es nicht um das Rügen dieses Fehlverhaltens geht, sondern darum, persönliche Vorteile daraus zu ziehen.

Damit unterstellst du der Staatsanwaltschaft schlimmstes Fehlverhalten. Denn es geht ja nicht darum, ob irgend eine Zeugin irgendwas findet, sondern ob die Staatsanwaltschaft hinreichende Gründe für einen Anfangsverdacht sieht.

Wenn Onkel Otto behauptet, sein Nachbar sei ein Lustmörder, bedeutet das keinesfalls, dass dieser sofort wegen Mord angeklagt wird.

Du meinst also, die Staatsanwaltschaft macht gemeinsames Spiel mit der Zeugin? Gibt es dafür Anhaltspunkte?

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Dann ist das zu untersuchen. Völlig unabhängig davon, ob eine Zeugin dadurch Vorteile hat.

Ich unterstelle erstmal garnichts, ich kenne den Fall detailliert nicht. Ich gebe lediglich mögliche Argumente wieder, die man in einer Meinungsbildung berücksichtigen sollte.

Ich sehe keine Anhaltspunkte für eine Verwicklung der Staatsanwaltschaft. Ein Parlament ist aber an ganz andere Prinzipien gebunden als eine Staatsanwaltschaft. Ein Parlament operiert politisch, die Staatsanwaltschaft juristisch. Ein Parlament kann in seine Entscheidungen eine ganz andere Güterabwägung einfließen lassen.

konstruierter Fall: Max ist in Sophie verliebt. Sophie ist glücklich mit Johann verheiratet. Nun heuert Max einen Detektiv an, der Johanns Vergangenheit durchleuchten soll. Der Detektiv wird auch fündig, vor zehn Jahren beging Johann Versicherungsbetrug (was bisher nicht aufflog) und gibt die gefundenen Nachweise Max. Max ist es komplett egal, ob da mal irgendwer Versicherungsbetrug beging. Er bringt das aber zur Anzeige und fügt die gefundenen Nachweise bei, um Johann außer Gefecht zu setzen. Johann kommt in Untersuchungshaft und nun macht Max Sophie Avancen.

Nun beobachtet Gott das und überlegt sich, ob er eingreifen soll. Es ist durchaus denkbar, dass sich ein Gott dafür entscheiden könnte, Johann zu Freiheit zu verhelfen, zu seiner Sophie eilen zu lassen und Max irgrndwie aus dem Verkehr zu ziehen. Juristisch wäre natürlich eine Ahndung des Versicherungsbetrugs geboten, moralisch aber vielleicht etwas ganz anderes.

Politik ist so etwas wie eine moralische Betrachtung der Dinge, man hat einen größeren Gestaltungsspielraum als die Judikative. Das Parlament hat in dem thematisierten Fall das Recht, über die Aufhebung der Immunität zu entscheiden. Wie es darüber entscheidet, ist nicht festgelegt. Das Gesetz erlaubt eine moralische, politische Entscheidung oder Abwägung. Die juristische Aufarbeitung kann geopfert werden um ein größeres Unrecht abzuwenden. Die Legitimation, die richtige Entscheidung in dieser schwierigen Frage zu treffen, haben die Abgeordneten durch ihre Wahl erhalten.

Ich sage nicht, dass ich überzeugt bin, dass die richtige Entscheidung getroffen wurde. Ich sage lediglich, dass eventuell die richtige Entscheidung getroffen wurde und man nicht aus einer bloßen Weigerung des Parlaments, die Immunität aufzuheben, sofort auf krumme Machenschaften schließen kann.

Hallo,

die Staatsanwaltschaft entscheidet nur, ob ein objektiver Anfangsverdacht vorliegt.

Grundsätzlich ist diese Prüfung inhaltlich unabhängig davon, welchen Nutzen andere aus dem Ergebnis der Prüfung ziehen könnten.

Berücksichtigt wird die evtl. Interessenlage einer Anzeigeerstatterin nur bei der Prüfung der vorgetragenen oder dokumentierten Verdachtsmomente.

Ist aber für die Staatsanwaltschaft ein objektivierbarer Aureichender Anfangsverdacht gegeben, spielt die Motivation von Hinweisgeber*innen keine Rolle mehr.

Auch in der Causa Niebler geht es daher nur um die “Qualität” und rechtliche Würdigung der vorgelegten Dokumente.

Der Rechtsausschuß hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, die Qualität der Hinweise selbst zu prüfen und dann eine Entscheidung zu treffen. Dies hat er offensichtlich nicht getan. Deswegen ist es aus meiner Sicht durchaus zulässig, die Entscheidung des Rechtsausschusses (und nicht den Antrag der Staatsanwaltschaft) für politisch motiviert und damit für äußerst fragwürdig zu halten.

&tschüß

Wolfgang

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Es geht hier nicht um ‚Rügen‘ sondern ein potentiell strafrechtlich relevantes Fehlverhalten einer EU-Abgeordneten. Hier gilt einzig und allein zu berücksichtigen, ob die Staatsanwaltschaft hinreichend Ausgangsmaterial hat, das eine tiefergehende Ermittlung rechtfertigen und somit eine Aufhebung der Immunität notwendig machen würde. Die Beweggründe der Quelle relativieren in keinster Weise ein mögliches Fehlverhalten. Wenn dem so wäre, hätten die Staatsanwaltschaften weltweit ein großes Problem und so etwas wie einen Kronzeugen dürfte es dann gar nicht mehr geben.

Für mich ist besonders die Begründung des Rechtsausschusses fragwürdig:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-10-2026-0127_EN.html

[…]raise concerns that the intention behind the proceedings may have been to damage the reputation of Angelika Niebler.

Der gute Ruf von Frau Niebler ist also wichtiger als Ermittlungen zur möglichen Veruntreuung von Steuergeldern. Vielleicht hätte sich der Rechtssausschuss bei einem stellv. Mitglied lieber als befangen erklären sollen…

Aber auch das Verhalten davor war befremdlich. Der Ausschuss hat sich nämlich ein ganzes Jahr Zeit damit gelassen, auf die Anfrage der Staatsanwaltschaft zu reagieren. Zum Vergleich: In Deutschland hätte der Bundestag 48 Stunden Zeit.
Und es ist ja nicht so, als hätte der Ausschuss diese Zeit genutzt. Denn man befand es offensichtlich nicht für notwendig, die Staatsanwaltschaft um zusätzliche Informationen zu bitten. Das hält den Ausschuss aber natürlich nicht davon ab zu bemängeln, dass nicht genügend Informationen vorhanden wären. Unter anderem wird kritisiert, dass man ja gar nicht die exakte Summe kennt, um die es hier geht („including a conspicuous lack of precision as to the exact financial sums in question“). Aha…

Frau Niebler sitzt seit 26 Jahren im EU Parlament und hat die Zeit vor allem dafür genutzt, ordentlich abzukassieren. Zuletzt hat sie ein jährliches Zusatzeinkommen von ca. 180.000€ gemeldet. Zusätzlich zu den mindestens 130.000€, die sie als EU-Abgeordnete bekommt.

Man darf auch den Schaden nicht vergessen, den die Glaubwürdigkeit der EUStA hier genommen hat. Ich hoffe, sie geht den nächsten Schritt und wendet sich an den EuGH.

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Die von der Bevölkerung gewählte Mehrheit des Parlaments teilt diese Ansicht offensichtlich nicht.

In einem rechtsstaatlichen Verfahren haben die Mehrheitsverhältnisse in einem Parlament keine Rolle zu spielen.

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Nein. Es haben lediglich 309 von 719 Abgeordneten gegen die Aufhebung gestimmt.

Und soll deswegen Kritk nicht erlaubt sein?

Die geltenden Gesetze räumen dem Parlament in diesem Fall aber genau das ein. Das Parlament nahm ein gesetzlich garantiertes Recht wahr.

Persönliche, von der Gesetzeslage abweichende Meinungen haben in einem Rechsstaat erst einmal hinten an zu stehen.

Kritik ist selbstverständlich erlaubt. Es steht jedem frei zu sagen, dass man das Geschehene blöd findet. Ich behauptete auch nie was anderes :slight_smile:

Ich korrigiere mich: Das EU-Parlament teilt diese Ansicht nicht, da mehr Abgeordnete den Antrag zur Aufhebung der Immunität ablehnten als ihm zustimmten. Im einzelnen stimmten 309 Abgeordnete ablehnend, 283 zustimmend und 53 enthielten sich.

Falls du mich damit meinst: Ich finde das Geschehene nicht ‚blöd‘. Ich finde es bedenklich, da es die EUStA unterminiert und berechtigte Kritik am EU Parlament hervorruft. Die rechtsextremen Parteien freuen sich.

Du hast es als Totschlagargument benutzt, anstatt dich mit meinem Posting inhaltlich auseinanderzusetzen. Wie das Parlament entschieden hat, wissen wir seit dem zweiten Satz im OP.

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