Hallo Thomas,
das hat mich immer interessiert, daher meine Nachfrage:
Die Profis machen das nur mit größten Bedenken. …
Deshalb haben einige wissenschaftliche Zeitschriften in der
Bib., in der ich arbeite, zum Beispiel striktes Kopierverbot
Ist es nicht besser, von einem Original wenigstens eine
einzige Ablichtung herzustellen und so wenigstens den Inhalt
zu retten, als nach einigen Jahren festzustellen, dass diese
oder jene Ausgabe der einen oder anderen Zeitschrift gar nicht
mehr reproduziert werden kann und als verloren gewertet werden
muss?
grundsätzlich ja.
Nur: welche Art der Reproduktion?
Gewöhnlicher Schwarzweiß-Rollfilm?
= zersetzt sich ebenso wie Papier, wenn auch in anderen Zeiträumen, auf Grund anderer chemischer Zusammensetzung.
1:1 Papierkopie?
Auch säurefreies Papier lebt nicht ewig.
Digital?
welches Dateiformat? (welcher Datenträger?)
kannst Du noch 5,…Disketten lesen?
Versteht Dein PC noch DOS? (nur so als Beispiele)
Und die Kardinalfrage: wer soll das bezahlen?
Bereits Anfang der 90er Jahre herrschte im Bayerischen Finanzminsiterium Euphorie:
prima, Bibliotheken können jetzt alle Zeitschriften auf Microfilmen archivieren. Dann können wir doch die Etats kürzen!
Jahre später …
die Politiker lernten von den Bibliothekaren, dass Microfilme Lesegeräte brauchen, dass Zeitschriften erst einmal im Original vorhanden sein müssen, wenn Du sie verfilmen willst.
Ich hatte schon einmal so ein Problem, wo einige Ausgaben der
„Deutschen Hausfrauenzeitschrift“ (oder so ähnlich) nicht mehr
zu bekommen waren, weder über Fern- noch über
Auslandsfernleihe. Eine einmalige Reproduktion hätte den
Inhalt erhalten, auch wenn kein echtes Exemplar mehr vorhanden
ist. Und wie stuft man solche Zeitschriften ein, die zunächst
als unbedeutend gewertet werden, aber nach Jahrzehnten
vielleicht als kulturell oder historische Belege Bedeutung
erlangen könn(t)en?
Die Geschichte des Bibliothekswesens kennt ein Auf und Ab der Diskussion über wertvolle Literatur.
Heute gilt: alles, was in Deutschland erscheint und zur Kenntnis der Deutschen Bibliothek in Frankfurt und Leipzig kommt, wird in beiden Standorten archiviert. Nicht unbedingt ausgeliehen! Alles, was bundesweit nur einmal vorhanden ist, wird ganz sicher nicht entliehen. Es könnte ja verloren gehen/beschädigt werden.
Aber: was nicht in die Fernleihe geht, kann auf direkte Anfrage vom Benutzer sehr oft wenigstens am Standort eingesehen und evtl. kopiert werden.
Da aber auch die Deutsche Bibliothek nie Mitarbeiterüberfluss hatte, wurde und wird bei der Archivierung, die immer gleichzeitig eine Veröffentlichung des bibliographischen Nachweises ist, „gewichtet“. Es kann durchaus sein, dass Deine Hausfrauen-Zeitschrift friedlich neben den Heften des Maggi-Kochstudios irgendwo in den Tiefen eines Magazins schlummert und seit Jahrzehnten darauf wartet, dass Meinesgleichen sie ausgräbt und katalogisiert. (seufz)
viele Grüße
Geli