Konsortialführer

Hallo,
welche Rolle spielt eigentlich genau ein Konsortialführer? Nach welchen Kriterien bestimmt er eigentlich den Ausgabepreis von Aktien? Und was macht er nach dem Börsengang eines Unternehmens?

cu
raiko

welche Rolle spielt eigentlich genau ein
Konsortialführer? Nach welchen Kriterien
bestimmt er eigentlich den Ausgabepreis
von Aktien? Und was macht er nach dem
Börsengang eines Unternehmens?

hi raiko!

vielleicht hilft dir folgendes weiter:

  • Wie geht ein Börsengang vonstatten?

Um ihre Aktien an der Börse notieren zu lassen, muß ein Unternehmen
selbstverständlich erst in die Rechtsform der Aktiengesellschaft umgewandelt
werden. Wenn es zudem börsenreif ist, d.h. es muß - abhängig vom
Marktsegment - über ein gewisses Grundkapital verfügen, eine gewisse
Mindestanzahl von Aktien emittieren und bereits einige Zeit bestehen, kann
es den Antrag auf Börsenzulassung bei der Börsenzulassungsstelle einer
Wertpapierbörse stellen. Die Voraussetzungen über die Börsenreife eines
Unternehmens sind im Börsengesetz genauestens geregelt.

Der Schritt zur Beantragung der Börsenzulassung erfolgt meist in Kooperation
mit den Firmenkundenbetreuern der Hausbank oder auch mit spezialisierten
Emissionsberatern. Der nächste Schritt sieht die Auswahl derjenigen Bank
vor, die das Unternehmen als Emissionsführer (auch Konsortialführer genannt)
an die Börse begleitet. Dieser Emissionsführer bildet wiederum das
sogenannte Emissionskonsortium aus verschiedenen Banken, die den
Börsengang abwickeln helfen.

Das Emissionskonsortium garantiert beispielsweise eine bestimmte Anzahl
Aktien am Markt zu plazieren, und verpflichtet sich auch, in den ersten Tagen
nach dem Börsengang kursstabilisierend in das Marktgeschehen einzugreifen.
Das kann dann notwendig sein, wenn der Aktienkurs aus Gründen, die das
Unternehmen nicht zu verantworten hat, wegzubrechen droht, zum Beispiel
bei einer Börsenflaute oder einem Börsencrash.

  • Wie wird der Emissionspreis festgelegt?

Der Emissionspreis ist der Preis, den die Erstzeichner neuer Aktien bezahlen
müssen und den der Emittent für seine Papiere einstreicht. Zur Ermittlung des
Emissionspreises startet der Emissionsführer zunächst das sogenannte
Pre-Marketing. Die Aktienverkäufer des betreffenden Instituts erforschen bei
größeren, meist institutionellen Kunden das grundsätzliche Interesse an den
neuen Aktien. Daraus wird eine Preisspanne gebildet (Bookbuilding), innerhalb
der der Emissionspreis liegen sollte.

Das Bookbuilding-Verfahren versucht das Interesse der Anleger möglichst
vollständig zu erfassen und einen fairen Emissionspreis zu finden, es soll
Angebot und Nachfrage harmonisieren. Im Anschluß daran begibt sich die
Unternehmensleitung des Börsenneulings in der Regel auf Reisen. Im Rahmen
einer sogenannten „Road-Show“ präsentieren die Vorstände ihr Unternehmen
verschiedenen weiteren Großanlegern, Vermögensverwaltern und
Fondsmanagern, um für die neuen Aktien zu werben. Das kann im Rahmen
von Vorträgen vor einem großen Publikum, durch Präsentationen bei einem
kleinen Kreis von Fachleuten oder auch in Vier-Augen-Gesprächen,
sogenannten One-to-Ones, erfolgen. Ziel ist aber immer, daß potentielle
Aktienkäufer am Ende der Gespräche eine Vorstellung über den Wert des
Unternehmens gewonnen haben. Last but not least wird auch die breite
Öffentlichkeit im Rahmen einer Emissions-Pressekonferenz informiert - meist
einen Tag vor Beginn der Zeichnungsfrist. Nach Abschluß der Road-Show
geben die institutionellen Anleger ein Gebot darüber ab, wie viele Aktien sie zu
einem bestimmten Preis übernehmen wollen. Anhand mathematischer
Modelle berechnet die Emissionsbank dann den optimalen Preis, bei dem die
meisten Nachfragen befriedigt werden können. Wenn sich anschließend die
Bank und der Börsenneuling auf den vorgeschlagenen Preis einigen können,
ist die Bookbuildingphase beendet und der Emissionspreis für die neuen
Aktien festgelegt.

Eine andere Möglichkeit der Preisfindung ist die Festschreibung eines
festgesetzten Emissionspreises durch das Unternehmen nach der
Pre-Marketing Phase, zu dem dann die Aktien gezeichnet werden können.
Diese Methode der Preisfindung findet allerdings immer weniger Anklang.

  • Wie wird der Emissionsführer (=Konsortialführer) festgelegt?

Wenn ein Unternehmen an die Börse gehen will, fordert es zuvor die auf
Börsengänge spezialisierten Banken auf, ihr Konzept für die Börsenbegleitung
und die eigenen Leistungen zu präsentieren. In diesem sogenannten Beauty
Contest (Schönheitswettbewerb) werden Punkte wie die Markteinschätzung
für den Börsenneuling, die Frage des Börsensegments (z. B. Neuer Markt)
und Börsenplätze, an denen die Aktien eingeführt werden sollen, diskutiert.
Außerdem werden Themen wie die Eigeninitiative der Bank (z.B. Investor
Relations, Unternehmens-Research, Betreuung nach dem Börsengang) und
die Unternehmensbewertung (wichtig für den anvisierten Emissionspreis)
angesprochen. Neben diesen Hard Facts, die die Wahl des Emissionsführers
beeinflussen, gibt es noch eine Reihe von weichen Faktoren, wie die
Beziehungen zwischen Bank und Unternehmen, das Renommee der Bank
oder die Kompetenz und Glaubwürdigkeit der involvierten Bankmanager. Ist
der Emissionsführer (=Konsortialführer) bestimmt worden, bildet dieser als
nächstes das Emissionskonsortium. In der Auswahl der zu berufenden
Banken ist er frei.

quelle: http://www.direktanlage.at (links unter „news“)

noch eine persönliche anmerkung von mir, weil es fast immer mißverstanden wird: die sog. Greenshoe-option -
auf deutsch: Mehrzuteilungsoption;

Ich versuche, es an einem Beispiel zu erklären:

Anzahl der emittierten Aktien: 2.000.000 Stück
Greenshoe: 200.000 Stück

es werden insgesamt 2.200.000 Stück zugeteilt - von anfang an!
falls dann - aus welchen gründen auch immer - die kursentwicklung der aktie tage bzw. wochen nach der erstnotiz nicht zufriedenstellend ist, dann greift der konsortialführer ein u. kauft teile oder den ganzen greenshoe am markt zurück - ist somit
ein sehr effektives mittel, um den kurs wieder nach oben zu treiben (nachfrage steigt!);
die stücke, die zurückgekauft werden, werden dann an die altaktionäre zurückgegeben, de facto sind dann weniger aktien im umlauf;

sollte sich der kurs jedoch auch so positiv entwickeln, dann kauft der konsortialführer keine stücke zurück - der erlös des greenshoes wird an die altaktionäre ausbezahlt - in diesem fall ist der greenshoe ausgeübt worden!
genau das wird oft mißverstanden: viele nehmen an, daß bei einer übergroßen nachfrage nach der zuteilung nochmals aktien ausgegeben werden;
sie glauben, daß diese aktien dann plötzlich auf den markt kommen u. so den kurs unter druck bringen (angebot steigt) - dem ist aber nicht so!!! - alle aktien befinden sich am tag der erstnotiz bereits in den händen der neuen aktionäre;

vielleicht etwas kompliziert, aber wenn man es einmal verstanden hat, dann sitzt es;
sollte ich es mißverständlich ausgedrückt haben, dann werde ich gerne nochmals darauf eingehen;

ciao, willi

Danke!
Das war ja eine mehr als ausführliche Beschreibung!

cu
raiko