Moin Bielat
Wer kann mir sagen was der Unterschied zwischen einer
Konsortialpartnerschaft und einer unechten Arbeitsgemeinschaft
(Gerneralunternehmer) ist. Mit geht es nicht so sehr um die
rechtlichen Unterschiede, vielmehr aus BWL-Sicht.
Kurz gesagt: Warum brauche ich eine Konsortialpartnerschaft,
wenn ich alles in einer ARGE erledigen kann?
Ich finde, diese Frage ist schief. Beide Formen gründen sich meistens auf §§ 705ff BGB.
Während der Begriff Arbeitsgemeinschaft jedoch in meinen Augen recht vage ist (wie ist das Innenverhältnis, Außenverhältnis etc. geregelt) und sich häufig auf Produktionsbetriebe bezieht (Baugewerbe) unter Abschluß von z.B. Werksverträgen und Werkslieferungsverträgen findet der Begriff Konsortialpartnerschafft eher im Bereich von Finanzinstituten Anwendung und ist etwas genauer definiert. Ich bin der Meinung, dass es nicht falsch ist zu sagen: Eine Konsortialpartnerschaft ist in den meisten Fällen eine Arbeitsgemeinschaft.
Die Begriffsunterscheidung richtet sich daher IMHO eher nach der Branche, aber ich lass mich gerne eines anderen überzeugen.
Gruss
Marion