Hallo,
kann ein Konsortium jede Rechtsform haben? Kann z.B. ein Konsortium eine Genossenschaft sein, deren Mitglieder ebenfalls Genossenschaften sind? Gibt es diesbezüglich vielleicht ein Beispiel?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
kann ein Konsortium jede Rechtsform haben? Kann z.B. ein Konsortium eine Genossenschaft sein, deren Mitglieder ebenfalls Genossenschaften sind? Gibt es diesbezüglich vielleicht ein Beispiel?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
kann ein Konsortium jede Rechtsform haben? Kann z.B. ein
Konsortium eine Genossenschaft sein, deren Mitglieder
ebenfalls Genossenschaften sind? Gibt es diesbezüglich
vielleicht ein Beispiel?
ein Konsortium ist eine zeitlich befristete „Vereinigung“ von rechtlich selbständigen Partnern für einen definierten Zweck. Bsp.: Arbeitsgemeinschaften bei Bauprojekten, Konsortien bei Finanzierungen, (Lotto)Tippgemeinschaften.
Welche Rechtsform nun für diese Veranstaltung gewählt wird, hält von den jeweiligen Erfordernissen ab. Die entscheidenden Faktoren sind meistens Geld und Zeit. Aus diesem Grunde haben die meisten Konsortien die Rechtsform einer BGB-Gesellschaft und werden nicht in der Rechtsform GmbH oder AG geführt.
Da gesetzlichen Vorgaben nach dem GenG bzgl. Regelungsbreite und -tiefe relativ harmlos sind, ist auch eine Genossenschaft als Rechtsform für ein Konsortium denkbar.
Gruß,
Christian
Tach…
meine Praxiserfahrung…allerdings begrenzt… ist durchaus anders. ich habe einen Genossen vertreten, der einer Nachzahlungspflicht ausgesetzt war, weil das Genossenschaftskapital raufgesetzt wurde…oder so ähnlich…liegt schon etwas zurück. Die eG war in der Insolvenz. Er mußte also Geld verbrennen…und man konnte nichs dagegen machen.
Die Liquidation dieser eG dauerte auch Jahre… also für kurzfristige Projekte kaum geeignet…
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Hallo,
meine Praxiserfahrung…allerdings begrenzt… ist durchaus
anders. ich habe einen Genossen vertreten, der einer
Nachzahlungspflicht ausgesetzt war, weil das
Genossenschaftskapital raufgesetzt wurde…oder so
ähnlich…liegt schon etwas zurück. Die eG war in der
Insolvenz. Er mußte also Geld verbrennen…und man konnte nichs
dagegen machen.Die Liquidation dieser eG dauerte auch Jahre… also für
kurzfristige Projekte kaum geeignet…
bei Deinem Fall scheint es sich nicht um ein Konsortium gehandelt zu haben, sondern um eine „stinknormale“ Genossenschaft. Ein Konsortium dürfte in der Gen-Satzung kaum eine Nachschußpflicht vereinbaren.
Im übrigen war ja nur die Frage, ob eine Genossenschaft als Rechtsform bei einem Konsortium überhaupt in Frage kommt. Daß die Rechtsform der Weisheit letzter Schluß ist, habe ich ja nun auch nicht behauptet.
Gruß,
Christian