Konst. Misstrauensvotum (Art. 67 GG)

Das Misstrauensvotum gem. Art. 67 geht doch von der Legislative (genauer dem Bundestag) aus?! Kann die Legislative die Exekutive in der BRD bspw. durch Art.67 GG „kontrollieren“? Betonung liegt hierbei auf Kontrolle.

Vielen Dank für Eure Antworten & die Hilfe!

Auch ohne Art. 67 GG kontrolliert das Parlament die Regierung, wobei die praktische Kontrollfunktion durch die Opposition ausgeübt wird, weil wir in einer Gewaltenverschränkung (im Unterschied zur klassischen Gewaltenteilung) leben.

Gruß,
Andreas

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Vielen vielen Dank, genau das wollte ich hören. Mein Staatsrechtdozent scheint das nämlich irgendwie etwas anders zu sehen.

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