Das Misstrauensvotum gem. Art. 67 geht doch von der Legislative (genauer dem Bundestag) aus?! Kann die Legislative die Exekutive in der BRD bspw. durch Art.67 GG „kontrollieren“? Betonung liegt hierbei auf Kontrolle.
Vielen Dank für Eure Antworten & die Hilfe!