Konstellation KV Beamtin / Selbständigem

Hallo (Fach-) Leute:
„…ich habe mal gehört…“-Sätze mag ich selbst nicht, aber folgendes wüsste ich gern genauer:
gibt es einen einkommensabhängigen Basistarif in der GV für Selbständige (angeblich 70 zu 30), der gewählt werden kann, wenn Ehefrau Beamtin und damit privatversichert ist und der Ehemann nebenberuflich selbständig mit einem Einkommen unter 17500 € (er kann als Selbständiger nicht über die Ehefau mitversichert werden)?
Meine Informationen sind leider dürftig, aber vielleicht kennt sich jemand von euch so gut aus, dass er einen (angeblich neueren) Tarif kennt.
Danke, Helge

Hallo,
das kann so leider nicht richtig beantwortet werden.
Ist der Betreffende nun hauptberuflich Selbständig bei der GKV-Kasse
versichert - wenn nein - wie ist er dann dort versichert ??
Bei der hauptberuflichen Selbständigkeit spielt das Einkommen oder
der Status des Ehegatten keine Rolle. Die Einstufung erfolgt grundsätzlich nach den vorliegenden Einnahmen des Selbständigen.
Gruß
Czauderna

gibt es einen einkommensabhängigen Basistarif in der GV für
Selbständige (angeblich 70 zu 30), der gewählt werden kann,

In der GKV sind alle Tarife einkommensabhängig (allerdings mit Mindestbeiträgen).

wenn Ehefrau Beamtin und damit privatversichert ist und der
Ehemann nebenberuflich selbständig mit einem Einkommen unter 17500 €

Dann könnte er einen Beihilfeanspruch haben.

(er kann als Selbständiger nicht über die Ehefau mitversichert werden)?

Das hat mit selbstständig nichts zu tun, in der PKV gibt es kein „über … mitversichern“.

Meine Informationen sind leider dürftig, aber vielleicht kennt

Leider so dürftig, dass man Dir keinen vernünftigen Rat geben kann.

wenn Ehefrau Beamtin und damit privatversichert ist und der
Ehemann nebenberuflich selbständig mit einem Einkommen unter 17500 €

Dann könnte er einen Beihilfeanspruch haben.

Als Hesse sage ich, es kommt daraus an (in Hessen gibt es da ein NEIN) :wink:

Gruß
CM

Als Hesse sage ich, es kommt daraus an (in Hessen gibt es da ein NEIN) :wink:

Ich kenne die hessische Beihilfe aus eigener Betroffenheit. Bei der Bundesbeihilfe z.B. gilt ein Zuverdienst von 18 T€ p. a. !! Da könnte es bei den anderen Bundesländern evt. höhere Grenzen geben, als in Hessen.

oT

Ich kenne die hessische Beihilfe aus eigener Betroffenheit.
Bei der Bundesbeihilfe z.B. gilt ein Zuverdienst von 18 T€ p.
a. !! Da könnte es bei den anderen Bundesländern evt. höhere
Grenzen geben, als in Hessen.

Hessen liegt bei 7.680€ p.a., alle anderen Länder m.W: bei den 18.000€

Hallo nochmal,
der Selbständige ist NEBENBERUFLICH selbständig, weil die Ehefrau mehr verdient (=Hauptverdiener) - das Einkommen des Selbständigen p.a. lag die letzten Jahre aufgrund grosser Investitionen je bei unter 1000 E’s (im Jahr!, nicht im Monat)
Die Mitversicherung über die PV ist ausgeschlossen, das ist richtig.
Inwiefern gibt es einen Tarif bei allen KK’s, der die Beihilfeberechtigung des verbeamteten Ehepartners berücksichtigt?
Und welche Rolle spielt dabei der unterschiedliche Beamtenstatus (Landesbeamter, Berufssoldat usw.)???
Vielleicht weiss doch jemand Rat.
Danke, Helge