Konsulat / Botschaft

Hallo, bin ich mit meiner Frage richtig hier:
Kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen der Botschaft und dem Konsulat erklären? Wer sitz wo und welche Aufgaben?
Ich kapiere es nämlich nicht…
Danke
Gruß S.

Hey Steffi!
Das ist ganz einfach: Bei einer Botschaft handelt es sich quasi um die Hauptstelle und bei den Konsulaten um die „Zweigstellen“, deswegen sind Konsulate auch mehrfach vertreten, eine Botschaft aber immer nur ein Mal.
Wenn Du Adressen von ner ausländischen Botschaft bzw.von einem ausländischen Konsulat in Deutschland haben möchtest, oder die deutschen Vertretungen im Ausland suchst, findest Du hier:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/index_html

die Antwort.
Viel Spaß beim Suchen und Finden,
Phlippo!

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Diplomatische und konsularische Mission
Hallo!

Eine Botschaft ist eine ständige diplomatische Vertretung ein Konsulat eine konsularische Vertretung.

Eine diplomatische Vertretung übernimmt die Vertretung des Staates im Empfangsstaat. Aufgabe einer diplomatischen Vertretung ist etwa mit der Regierung des Empfangsstaates zu verhandeln und die Interessen des Entsendestaates zu schützen.

Eine konsularische Vertretung schützt natürlich auch die Interessen des Entsendestaates, ihre Aufgabe sind aber vor allem Verwaltungstätigkeiten, die Wahrung der Rechte der Staatsangehörigen des Entsendestaates, Rechtsinformation, Ausstellung von Reisepässen oder von Visa etc.

Diplomatische Missionen und konsularische Missionen sind daher zwei verschiedene Dinge (Konsulate sind daher auch keine Zweigstellen der Botschaft), wobei im Allgemeinen eine diplomatische Mission auch zugleich eine konsularische Mission ist -> eine Botschaft ist daher zugleich ein Konsulat (in der Praxis gibt es daher meist eine Konsularabteilung der Botschaft…).

Als Normalbürger hat man eigentlich meistens immer nur mit Konsulaten bzw. den Konsularabteilungen der Botschaften zu tun.

Gruß
Tom

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Hallo!

Ich nehme mit etwas Verwunderung zur Kenntnis, dass dein Artikel nicht im Archiv sichtbar sein soll, was die Antwort erschwert.

Am besten ist in diesem Zusammenhang wohl ein Blick in das Gesetz bzw. in den Vertrag: Also die Wiener Diplomatenrechtskonvention (WDK) und die Wiener Konsularrechtskonvention (WKK)
Wir finden dort sicher bessere Argumente, als dreihundert Rufzeichen.

Zunächst mal zu den Aufgaben einer diplomatischen Mission:

Art. 3 WDK

  1. Aufgabe einer diplomatischen Mission ist es unter anderem,

a.
den Entsendestaat im Empfangsstaat zu vertreten;

b.
die Interessen des Entsendestaats und seiner Angehörigen im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen;

c.
mit der Regierung des Empfangsstaats zu verhandeln;

d.
sich mit allen rechtmässigen Mitteln über Verhältnisse und Entwicklungen im Empfangsstaat zu unterrichten und darüber an die Regierung des Entsendestaats zu berichten;

e.
freundschaftliche Beziehungen zwischen Entsendestaat und Empfangsstaat zu fördern und ihre wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen auszubauen.

  1. Dieses Übereinkommen ist nicht so auszulegen, als schliesse es die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch eine diplomatische Mission aus.

Aus Abs. 2 ergibt sich, dass diplomatische Vertretung konsularische Aufgaben übernehmen können - das ist auch gängige Praxis.

Dann mal zu den Aufgaben der konsularischen Missionen:

Art. 3 WKK

Die konsularischen Aufgaben bestehen darin,

a.
die Interessen des Entsendestaates sowie seiner Angehörigen, und zwar sowohl natürlicher als auch juristischer Personen, im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen’ Grenzen zu schützen;

b.
die Entwicklung der kommerziellen sowie wirtschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Beziehungen zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat zu fördern und zwischen ihnen auch sonst nach Massgabe dieses Übereinkommens freundschaftliche Beziehungen zu pflegen;

c.
sich mit allen rechtmässigen Mitteln über Verhältnisse und Entwicklungen im kommerziellen, wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Leben des Empfangsstaats zu unterrichten, an die Regierung des Entsendestaats darüber zu berichten und interessierten Personen Auskünfte zu erteilen;

d.
den Angehörigen des Entsendestaats Pässe und Reiseausweise und den Personen, die sich in den Entsendestaat zu begeben wünschen, Sichtvermerke oder entsprechende Urkunden auszustellen;

e.
den Angehörigen des Entsendestaats, und zwar sowohl natürlichen als auch juristischen Personen, Hilfe und Beistand zu leisten;

f.
notarielle, zivilstandsamtliche und ähnliche Befugnisse auszuüben sowie bestimmte Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, soweit die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats dem nicht entgegenstehen;

g.
bei Nachlasssachen im Hoheitsgebiet des Empfangsstaats die Interessen von Angehörigen des Entsendestaats, und zwar sowohl natürlicher als auch juristischer Personen, nach Massgabe der Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu wahren;

h.
im Rahmen der Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats die Interessen minderjähriger und anderer nicht voll handlungsfähiger Angehöriger des Entsendestaats zu wahren, insbesondere wenn für sie eine Vormundschaft oder Beistandschaft erforderlich ist;

i.
vorbehaltlich der im Empfangsstaat geltenden Gepflogenheiten und Verfahren die Angehörigen des Entsendestaats vor den Gerichten und anderen Behörden des Empfangsstaats zu vertreten oder für ihre angemessene Vertretung zu sorgen, um entsprechend den Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats vorläufige Massnahmen zur Wahrung der Rechte und Interessen dieser Staatsangehörigen zu erwirken, wenn diese wegen Abwesenheit oder aus irgendeinem andern Grund ihre Rechte und Interessen nicht selbst rechtzeitig verteidigen können;

j.
gerichtliche und aussergerichtliche Urkunden zu übermitteln und Rechtshilfeersuchen zu erledigen, soweit dies geltenden internationalen Übereinkünften entspricht oder, in Ermangelung solcher, mit den Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats vereinbar ist;

k.
die in den Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften des Entsendestaats vorgesehenen Rechte zur Kontrolle und Aufsicht über die See- und Binnenschiffe, welche die Staatszugehörigkeit des Entsendestaats besitzen, und über die in diesem Staat registrierten Luftfahrzeuge sowie über die Besatzungen dieser Schiffe und Luftfahrzeuge auszuüben;

l.
den unter Buchstabe k genannten Schiffen und Luftfahrzeugen sowie ihren Besatzungen Hilfe zu leisten, Erklärungen über die Reise dieser Schiffe entgegenzunehmen, Schiffspapiere zu prüfen und zu visieren, unbeschadet der Befugnisse der Behörden des Empfangsstaats Erhebungen über Vorfälle während der Reise durchzuführen und, soweit dies nach den Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften des Entsendestaats zulässig ist, Streitigkeiten jeder Art zwischen Kapitän, Offizieren und Mannschaften beizulegen;

m.
alle anderen dem konsularischen Posten vom Entsendestaat zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, die nicht durch Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften des Empfangsstaats verboten sind oder gegen die der Empfangsstaat keinen Einspruch erhebt oder die in den zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat in Kraft befindlichen internationalen Übereinkünften erwähnt sind.

Es sind daher zwei verschiedene Dinge, wobei konsularische Aufgaben auch von diplomatischen Vertretungen wahrgenommen werden können und in der Praxis meist auch werden. Du kannst die Verträge auch gerne ganz durchlesen und wirst feststellen, dass es sich um verschiedene Dinge handelt. Auch die Immunität ist anders geregelt. Der Abbruch der diplomatischen Beziehungen hat auch nicht unbedingt den Abbruch konsularischer Beziehungen zur Folge etc. Alles nachzulesen in einem Lehrbuch für Völkerrecht - ich gebe zu, meine Prüfung auf der Uni ist schon ein paar Jahre her, aber alles hab ich auch im Völkerrecht nicht vergessen.

Gruß
Tom

Ergänzung
Hallo!

Ach ja nochwas: Botschaften müssen auch nicht in der Hauptstadt des Empfangsstaates sein, es ist nur üblich.

Es gibt Gegenbeispiele: zB ist die niederländische Hauptstadt Amsterdam, die Botschaften befinden sich in Den Haag. Die Botschaften beim Heiligen Stuhl und dem Vatikan befinden sich sogar in Rom auf italienischem Staatsgebiet und nicht im Vatikan. Eine Botschaft muss daher nichtmal im Empfangsstaat sein, um eine Botschaft zu sein.

Also bitte nicht das was üblich ist verwechseln mit dem was Recht ist.

Gruß
Tom